Skip to Content

NEWSLETTER

Der Newsletter informiert Sie, wenn ein neuer Blog-Beitrag gepostet wurde.

NEWSLETTER BESTELLEN

31.03.2020

Publikationen/Publications

Approximately 200 art reviews between 1989 and 1996.

 

Zinggl Wolfgang: Zur Regression im bildnerischen Schaffen psychiatrischer Patienten.
In: Zeitschrift f. klinische Psychologie, Psychopathologie und Psychotherapie 38 (1), 1988, S. 21 – 36.

 

Zinggl Wolfgang: Die Ausdruckswirkung von Bildern nach Veränderung von Größe, Farbton oder Links-Rechts-Orientierung.
Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Philosophie. Universität Wien, 1988.

… weiterlesen

11.10.2017

Wer schützt unser Kulturgut?

 

Ein unerfreulicher Rechnungshofbericht attestiert dem Bundesdenkmalamt (BDA), dass es seiner Kernaufgabe, auf das österreichische Kulturgut aufzupassen, nicht ausreichend gerecht wird.

Gleichzeitig häufen sich Beschwerden über wenig nachvollziehbare Bescheide zur Aufhebung des Denkmalschutzes an einzelnen Gebäuden und dass manche Objekte keinen Schutz erhalten wiewohl sich Fachleute über deren kulturellen Wert einig sind.

Schließlich wissen wir von merkwürdigen Praktiken bei der Vergabe von Restaurierungsarbeiten. Offenbar werden Firmen mit Naheverhältnissen zu Angestellten des BDA bevorzugt.

Das Vertrauen in die staatliche Institution zum Erhalt des kulturellen Erbes schwindet und das hat mich dazu veranlasst, einen parlamentarischen Ausschuss zur Untersuchung der Kritik zu verlangen.

Dieser Ausschuss hat stattgefunden. Allerdings haben die Abgeordneten der Regierungsparteien von SPÖ und ÖVP ihre Mehrheit genutzt, um meine Teilnahme ab der zweiten Sitzung zu verhindern. Am 13.09.2017 – just am Tag, an dem ich den Leiter der Internen Revision, die Präsidentin des BDA, den Fachdirektor und den niederösterreichischen Landeskonservator mit neuem Material konfrontieren wollte – habe ich nicht nur das Auskunftsrecht verloren, ich durfte am Ausschuss nichteinmal mehr teilnehmen.

Warum ich im Bemühen um Aufklärung behindert werde, konnte mir bislang niemand erklären. Dass die Regierungsfraktionen an einer Transparenz der Probleme nicht interessiert sind, grenzt jedenfalls an Fahrlässigkeit. Wovor fürchten sie sich?

Vielleicht plagt sie das schlechte Gewissen. Der Schutz unserer kulturellen Errungenschaften ist der Regierung nämlich kein besonderes Anliegen.

Während sich die deutsche Bundesregierung erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass Köln auf Hochhäuser verzichtet, um seinen Welterbestatus nicht zu verlieren, unternimmt im ähnlich gelagerten Fall am Wiener Heumarkt die österreichische Regierung – nichts. Das historische Zentrum in Wien befindet sich auf der Roten Liste der UNESCO und wird seine Auszeichnung für immer verlieren, weil ein Spekulant zwei Luxuswohntürme verwirklichen will.

Der Fall ist paradigmatisch für viele andere. Bau- und Immobilienspekulanten greifen unsere Städte und unser kulturelles Erbe an. Und wessen Interesse vertritt die österreichische Politik? Die Volksanwaltschaft kritisiert nicht ohne Grund, dass Umwidmungen nicht mehr unabhängig und zeitlich getrennt von Baupojekten vorgenommen, sondern an die Wünsche der Eigentümer angepasst werden. Wer zahlt, schafft an?

 

Unverständliche Entscheidungen

Zweifelsohne arbeiten im BDA hervorragend qualifizierte Fachleute mit großem Engagement. Uneinheitliche Entscheidungen allerdings erwecken den Verdacht, dass gelegentlich mit zweierlei Maß gemessen wird und ökonomische Interessen vor die Interessen der Öffentlichkeit gestellt werden. Wenn nicht Fakten, wenn nicht präzisere, konstante Argumente die Entscheidungen der Behörden lenken, ist der Willfährigkeit gegenüber Mächtigen Tür und Tor geöffnet.

2008 wird dem Künstlerhaus am Wiener Karlsplatz vom Denkmalamt untersagt, am Glasdach über dem Plastikersaal, dem größten Oberlichtsaal Österreichs, Veränderungen vorzunehmen. Das BDA hat das Gebäude minutiös geprüft und einen ablehnenden Bescheid begründet. Wenige Jahre danach aber kauft ein Baulöwe das Haus und darf das Dach komplett demontieren.

Die Vorgangsweise ließe sich über den § 5 (1) DMSG erklären, der wirtschaftlichen Interessen entgegen kommt: „Werden Bewilligungen für Veränderungen beantragt, die zugleich eine dauernde wirtschaftlich gesicherte Erhaltung des Objektes bewirken, so ist dieser Umstand besonders zu beachten.“

Ist es aber im Interesse des Denkmalschutzes, dass der Besitzer eines geschützten Hauses ohne „dauernde wirtschaftliche Absicherung“ mit geradezu irrationalen Auflagen geplagt wird während der Besitzer des geschützten Hauses nebenan zur „wirtschaftlichen Absicherung“ mit Industrieplatten sanieren darf?

Es fehlen transparente, nachvollziehbare, einklagbare Konzepte und Kriterien, was zu schützen ist und welche Veränderungen möglich sind. Der Rechnungshof (RH) hat festgestellt, dass es solche Konzepte nicht im ausreichenden Maß gibt. Und dass die vom BDA veröffentlichten „Standards der Baudenkmalpflege“ unterschiedlich ausgelegt werden können (TZ 13.2, S. 39). Aber werden sie überhaupt angewendet?

In der Schwertgasse im Ersten Wiener Gemeindebezirk wollte der Eigentümer eines barocken Hauses den denkmalgeschützten Dachboden umbauen. Hätte sich nicht die Hausbewohner mit aller Macht dagegen gestemmt und ein internationales, unabhängiges Gutachten erwirkt, das Denkmalamt hätte einen zustimmenden Bescheid zur Zerstörung des Dachstuhls erlassen. Einer der widerständigen Mieter wurde mittlerweile gekündigt.

Ohne Zivilgesellschaft, ohne den Einsatz von Bürgern und Bürgerinnen, die sich für das kulturelle Erbe engagieren, würde vieles schlimmer aussehen. Auf den Schutz durch die zuständige Behörde ist jedenfalls genauso wenig Verlass wie auf die Politik. Er darf einfach nicht von der Willkür eines Abteilungsleiters vor Ort abhängen, der aus dem Bauch heraus entscheidet und seine Bescheide nur in Ausnahmefällen juristisch überprüfen lässt.

Und er darf auch auch nicht von der jeweiligen Regierung und ihren Vorlieben für oder gegen die Erhaltung historischer Dokumente abhängen. Der Denkmalschutz muss abseits von tagespolitischen Interessen gesichert sein.

 

Eigentümer motivieren

Bei Umbau, Dachausbau oder Neubauplänen wird die Denkmalpflege zum unbequemen Hindernis und steht oft ökonomischen Interessen im Weg. Im §4 (1) schreibt das Denkmalschutzgesetz vor, dass Geschütztes nicht ohne Bewilligung abgerissen oder verändert werden darf. Diese Bewilligungen sind mit strengen, oft kostenintensiven und manchmal irrationalen Auflagen verbunden. Gelegentlich und nicht ganz unbegründet bekommen Eigentümer aber das Gefühl, enteignet zu werden.

Allerdings, trotz aller Auflagen, die der Denkmalschutz bei Veränderungsabsichten auferlegen kann, besteht gemäß §31 (1) DMSG keine Verpflichtung des Eigentümers zu Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen. Vernachlässigt jemand sein geschütztes Bauwerk, gibt es keine Möglichkeit, dem entgegen zu wirken.

Eine beliebte Taktik, den Schutz auszuhebeln, ist es daher, ein geschütztes Gebäude verfallen zu lassen, bis es nicht mehr zu retten ist. Danach kann ein neues, gewinnbringendes Gebäude errichtet werden.

Aufgrund von „massiven Beschädigungen“ wurde 2016 der Denkmalschutz für eine Jugendstilkapelle in St.Pölten aufgehoben und ihr Abriss möglich. Die Genossenschaft „Alpenland“ errichtet auf dem Gelände 300 Wohnungen, hat die Integration der Kapelle ursprünglich als Herausforderung bezeichnet, dann aber nicht mehr hinter dem Berg gehalten: „Wir wären natürlich interessiert, sie mit dem Gesamtabbruch beseitigen zu können.“ Die Kapelle war nicht einsturzgefährdet, hätte aber laut BDA in den vergangenen Jahren durch Vandalismus sowie Vernachlässigungen viele der wesentlichen Jugendstil-Elemente eingebüßt.

Die Zumutbarkeit von Erhaltungsmaßnahmen könnte durchaus höher sein. Auch nach „Hausschwammbefall“ oder anhaltender Feuchtigkeit ist ein Haus unter Umständen nicht mehr zu retten.

2012 hat sich die Volksanwaltschaft mit der denkmalgeschützten Villa Seewald in Pressbaum beschäftigt. Der Eigentümer hatte das Dach abgehoben, mit schweren Feuchtigkeitsschäden als Folgewirkung. Doch das BDA hielt am Denkmalschutz fest. Nicht so das Bundesministerium – damals noch Berufungsbehörde – , das den Abriss in zweiter Instanz ermöglichte. Die lokale Bürgerinitiative wurde ignoriert.

Um solche Praktiken zu reduzieren, wurde 1985 die Konvention von Granada verabschiedet. Sie verpflichtet zur Erhaltung. Österreich hat die Charta unterzeichnet, bislang aber (so wie Albanien, Luxenburg, Monaco und San Marco) nicht ratifiziert, also nicht in die österreichischen Gesetze implementiert.

Eine Verpflichtung zum Erhalt dürfte freilich keine zusätzliche Belastung für die Eigentümer mit sich bringen. Ohnehin fehlt in Österreich jede Motivation, ein Kulturgut optimal zu schützen: die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsarbeiten zum Beispiel, wie sie in vielen anderen Ländern gang und gäbe ist.

 

Wenn würdigen Objekten der Schutz fehlt

Uneinheitliche Entscheidungen gibt es auch bei der Unterschutzstellung von Objekten. Der RH kritisiert, dass das BDA auch dafür keine transparenten Standards entwickelt hat (TZ 17.2., S.47) Und auch dafür sind die Kriterien (Qualität, Anzahl, Vielfalt und Verteilung) zu vage, zu wenig durchdacht und demgemäß unterschiedlich auslegbar. Wann, was und warum unter Schutz gestellt wird, hat einmal mehr mit den Vorlieben einzelner Beamter zu tun.

Eine Checkliste nach Kriterien wie in Canada oder ein Punktesystem zur Klassifizierung würde Entscheidungen des BDA vereinheitlichen und erleichtern.

Warum wird die Mittelschule am Wiener Kinkplatz im 14. Bezirk, ein wichtiges Werk des Architekten Helmut Richter, nicht unter Schutz gestellt? Gegen den möglichen Abriss hat sich 2014 ein internationales Komitee renommierter Architektinnen und Architekten von Zaha Hadid über Frank Gehry bis Dominique Perrault formiert. Nach Ansicht des Vorsitzenden im Baukulturbeirat, Christian Kühn, hätte die Stadt nicht viele Räume in dieser Qualität. (Die Presse, 05.07.2014).

Wiewohl von zahlreichen Fachleuten und Gutachten empfohlen, bleiben wertvolle Objekte ohne Schutz. Dem BDA gelingt es nicht einmal, die selbst geplanten Dokumente auszustellen. 2014 wurden nur noch 34% der selbst gestellten Aufgaben erfüllt,

Als Reaktion auf diese Kritik durch den RH (TZ 16, S. 44-46) hat das BDA aber keineswegs Maßnahmen angekündigt, um die Quote zu erhöhen. Vielmehr will es in Zukunft keine Zahl zu bearbeitender Fälle mehr angeben.

Bereits 1994 hat der Rechnungshof kritisiert, dass das BDA seinen Aufgaben bei der Erfassung des Denkmalbestandes nur schleppend nachkommt. Unter TZ 17.2 hat er eine Regelung empfohlen, „die eine stärkere Öffentlichkeitswirkung durch Hinweise auf den Verfall eines Denkmals möglich machen würde. Ein Schritt in diese Richtung wäre die Eintragung eines verfallenden Denkmals in eine Liste gefährdeter Baudenkmäler, ähnlich der sogenannten Roten Liste für aussterbende Tierarten, und die Ernennung von ehrenamtlichen Korrespondenten.“ Geschehen ist dazu nichts.

Wenn schützenswerte Objekte nicht unter Schutz gestellt werden, weil das Denkmalamt zwar deren potentiellen Wert anerkennt, die Arbeit aber nicht leisten kann, ist Gefahr in Verzug und die Politik gefordert. Der Verzicht auf wertvolle Objekte, weil die Politik nicht in der Lage ist, den Schutz zu gewährleisten, wäre ein trauriges Armutszeichen.

In Oberösterreich durften die letzten slawischen Grabhügel von hochqualifizierten Fachleuten ausgehoben werden. Sie sind seit 1918 bekannt, aber nie unter Schutz gestellt worden. Die Genehmigungen für die Grabungen kosteten dem BDA allerdings so viel Zeit und bürokratischen Aufwand, dass die notwendigere Maßnahme, die Unterschutzstellung, ausgeblieben ist und die Gräber für immer wieder zugeschüttet werden mussten.

Für die Engelmühle in Felixdorf, einem KZ-Außenlager in dem 2000 ungarisch-jüdische Zwangsarbeiter im Winter ohne Heizung eingepfercht waren, bis sie erfroren sind, fühlt sich niemand zuständig. Weil ein Investor an dieser Stelle bauen will, verweist das BDA auf das BMI und das BMI auf das BDA. Das BDA erklärt sich nicht einmal dafür zuständig, zumindest einen kleinen Gebäudeteil, eine Mauer, als Mahnmal unter Schutz zu stellen? Braucht es dazu wirklich, wie beim Kreuzstadel in Rechnitz, den Druck einer lokalen Gruppe?

Lokale Gruppen und zivile Initiativen stemmen sich gegen übermächtige Netzwerke aus Wirtschaft und Politik, um wertvolle Natur und Kultur für künftige Generationen zu erhalten. Aber sie werden von der Politik fast immer im Stich gelassen. Lieber orientiert sich die an kurzfristigen ökonomischen Vorteilen. Und das BDA steht dazwischen , immer bemüht, dem Druck mit Kompromissen auszuweichen, wo eine klare Stellungnahme angebracht wären.

Der zuständige burgenländische Landesrat Helmut Bieler möchte das intakte Kulturzentrum in Mattersburg durch ein neues Veranstaltungszentrums ersetzen. Das bedeutet öffentliche Gelder für die Bauwirtschaft. Daraufhin setzt sich eine überparteiliche Bürgerinitiative „Rettet das Kulturzentrum Mattersburg“ massiv für den Erhalt des alten Gebäudes ein. So gut wie alle in der Stadt unterschreiben. Nationale und internationale Fachleute verfassen Gutachten zum Wert dieses einzigartigen Repräsentanten eines Betonbrutalismus in Österreich aus architektonischer, historischer und kulturpolitischer Perspektive. Ich habe am 2016 eine entsprechende Anfrage zum Erhalt des Kulturzentrums eingebracht und das Projekt war Gegenstand einer parlamentarischen Petition. Aber die burgenländische Regierung will den Neubau und so stellt das Bundesdenkmalamt aus nicht nachvollziehbaren Gründen nur eine Fassade unter Teilschutz. Dieser völlig unbrauchbare Kompromiss kommt einer Zerstörung des Gebäudes gleich. Nach einem amtswegigen Prüfverfahren stellt auch die Volksanwaltschaft mit ausführlicher Begründung einen Missstand fest: Die Entscheidung des BDA sei zu wenig auf Fakten gestützt. (08.09.2017: VA-BD-DMS/0001-B/1/2017). Dennoch unterstützt das Kulturministerium den Abriss auch noch mit Förderungen. (APA, 12.09.2017)

Eine äußerst fragwürdige Entscheidung des BDA bedroht auch die Villa Freudeck im Gorg Baumeister Viertel am Bregenzer Ölrain in Vorarlberg. Weil die Gärten zwischen den Villen angeblich kein Ensemble ermöglichen.

Diese Beurteilung ist schwer nachzuvollziehen. Die Gärten sind ja Teile der Villen und eine Villa mit Garten ist keineswegs ein Garten mit Villa. Auch der Sachverständige spricht von einem Villenensemble mit „parkartiger Durchgrünung“ typisch für das späte 19. und frühe 20. Jahrhundert.

 

 Bevorzugung von Dienstleistern

Bis vor Kurzem war Korruptionsprävention für das BDA ein Fremdwort. Der RH weist auf Interessenskonflikte hin, die Geschäftsbeziehungen mit Vereinen auslösen, in dessen Vorstand Bedienstete des BDA sitzen. Und dass das BDA ein Vorstandsmitglied eines Vereins für Restaurierungen empfahl, das mit einem Mitarbeiter des BDA im selben Vereinsvorstand tätig war. (TZ 32, S. 68-70)

Darüber hinaus dürfte es noch andere dubiose Auftragsvergaben geben. Nicht ohne Grund steht auf Seite 7 eines anderen Berichts, dem der Internen Revision des BKA: „Stichprobenartige Aktensicht in Vergabeprozesse zeigen gravierende Mängel“ hinsichtlich der Begründung für die Firmenauswahl und auffälliger Häufung von Aufträgen für bestimmte Auftragnehmer. Es entstünde eine zweifelhafte Optik in der Kombination von unprofessionellem Umgang, Befangenheit, Direktvergaben, Firmen Empfehlungen, mangelnder Kontrolle.

Dieser Bericht bleibt allerdings die Auflistung von Beispielen schuldig. Ich hätte den Leiter der Abteilung im Unterausschuss gerne darauf angesprochen, bekam aber von den Regierungsparteien keine Möglichkeit.

Ich hätte auch die Präsidentin des BDA gefragt, ob Firmen (gelegentlich sogar mit Naheverhältnis zu Angestellten des BDA) vom BDA bevorzugt werden? Werden sie häufiger für Arbeiten empfohlen, während andere vergessen werden, wiewohl sie ausreichend auf Referenzen verweisen könnten?

In manchen Bundesländern kommt es zu seltsamen Auftragsvergaben und Empfehlungen. So wird zum Beispiel die ehemalige Firma des niederösterreichischen Landeskonservators Hermann Fuchsberger „Monumentum“ immer wieder genannt.

Wiewohl Herr Fuchsberger seit November 2012 Landeskonservator ist, war er noch ein halbes Jahr danach alleiniger Geschäftsführer von „Monumentum“. In dieser Zeit hat er im Auftrag des BDA die Innenrestaurierung der Salzburger Kollegienkirche fertiggestellt.

Mitte 2013 hat Fuchsbergers Lebensgefährtin, die Kunsthistorikerin Elisabeth Wahl die Firma übernommen. Aber warum wurde sie für die Erstellung einer Ausschreibung zur Restaurierung von 16 barocken Skulpturen in der Kollegienkirche herangezogen?

Befangenheit kann auch bei Auftragsempfehlungen nicht ausgeschlossen werden. Wenn der Restaurator Erich Reichl, dessen Frau Astrid Huber-Reichl leitende Mitarbeiterin im BDA ist, für exklusive Aufträge empfohlen wird, ist das nicht verboten.

Mir wurde mitgeteilt, dass Herr Reichl im August 2017 mit einem großen Auftrag zur Restaurierung von Steinteilen in der Katharinenkapelle (Krems) beauftragt wurde. Es gab es zwar eine Ausschreibung, andere Bieter hatten aber schwere Wettbewerbsnachteile, da Reichl davor den direkten Auftrag für eine Musterachse vom Denkmalamt erhalten hatte.

Mir wurde zudem mitgeteilt, dass in derselben Katharinenkapelle die Restaurierung von Wandmalereien an Heike Tinzl vergeben wurde. Ihr Mann Christoph ist Referent in der Niederösterreichischen Abteilung des BDA von Herrn Fuchsberger.

Auch dieser Vergabe dürfte eine Ausschreibung vorangegangen sein. Aber hatte der Auftragsnehmer Wettbewerbsvorteile nach Anfertigung einer Musterachse über direkte Vergabe? Und wie kann die Arbeit vom BDA in Niederösterreich unter diesen Umständen fachlich unbeeinflusst noch betreut werden?

 

Alles besser

Das BDA ist zweifelsohne bemüht, historische Bausubstanz vor Abriss und Veränderung zu bewahren. Es fehlt aber ein Bewusstsein in der Öffentlichkeit und der politische Wille, dass die Bewahrung der kulturellen Vergangenheit nicht nur ideelle sondern langfristig auch ökonomische Vorteile schafft, die gegenüber kurzfristigen Profiten einzelner Bauunternehmer nach Abriss und Zerstörung weit übersteigt.

Dem Bundesdenkmalamt muss daher politisch, personell, finanziell, strukturell und legistisch der Rücken gestärkt werden, damit es seine Arbeit im Interesse der Öffentlichkeit zum Erhalt unseres kulturellen Erbes optimal erfüllen kann. Die entsprechend ausgebildeten und engagierten Fachleute wären vorhanden.

Ich schlage folgende Korrekturen vor:

 Prüfungen verpflichten

Entscheidungen zur Veränderung des Schutzes dürfen nicht von Einzelpersonen alleine getroffen werden sondern müssen vor (!) Inkrafttreten zentral und nach gleichen, möglichst präzisen Kriterien geprüft werden.

 Kriterien schärfen

Nachvollziehbarere Kriterien und Konzepte als bisher müssen definieren, was zu schützen ist und welche Veränderungen möglich sind.

Kulturelle Aufgabe

Das Gesetz erteilt dem BDA, das ja eigentlich Kulturgüter schützen sollte, auch die Aufgabe, Entscheidungen gegen diese Intention zu treffen, wenn es wirtschaftliche Gründe dafür gibt (§5 (1,2,7)). Damit kann auf das BDA ökonomisch begründeter Druck ausgeübt werden, der zu Entscheidungen gegen das kulturelle Interesse führen kann. Das Bundesdenkmalamt muss von diesen Entscheidungskonflikten befreit werden. Als Hüter der kulturellen Werte sind Entscheidungen des Amtes für oder gegen Veränderungen von Objekten vor allem nach kulturellen Kriterien zu fällen. Wirtschaftliche Überlegungen können nur nachgereiht einbezogen werden.

 Kulturlandschaft und Umgebungsschutz

Ein Umgebungsschutz, der den Namen verdient und die weltweit mit zunehmender Bedeutung erkannte Kulturlandschaft als gesamtheitliches Phänomen müssen gesetzlich ausreichend definiert und geschützt werden. Aktuell berücksichtigt das Gesetz diese wichtigen Komponenten bestenfalls marginal und schwammig.

 Rechtliche Möglichkeiten für die engagierte Zivilgesellschaft

Wie schwach das Denkmalschutzgesetz ist, zeigt sich immer wieder anhand von rechtswidrig zustande gekommenen Aufhebungen des Schutzes. Den engagierten, facheinschlägigen Organisationen und Bürgerinitiativen müssen daher Rechtsmittel und Parteienstellung in Denkmalschutzverfahren zugestanden werden. Sie brauchen Instrumente, um Einspruch gegen Entscheidungen der Verwaltung erheben zu können, wie das in der Schweiz möglich ist. Nur so kann verhindert werden, dass das BDA dem Druck von Eigentümern und Politik nachgeben und rechtswidrige Bescheide ausstellen kann.

Aktuell haben nur die Eigentümer und die Vertretung der Gebietskörperschaft (Landeshauptmann, Bürgermeister) das Recht auf Parteienstellung (§26 Z1 DMSG). Sind sich die einig und erlässt das BDA einen, ihren Interessen entsprechenden Bescheid, tritt der auch mit rechtlichen Mängeln in Kraft.

Auskunftspflicht

Vor allem löst die mangelnde Auskunftsleistung über Entscheidungen Unmut aus. Wiewohl sie über die Wahrung öffentlicher Interessen befinden, sind die Entscheidungen des BDA nicht öffentlich. Unter Beibehaltung des Datenschutzes müssen alle Bescheide des Denkmalamtes potentiell einsehbar sein.

Konvention von Granada

Bedauerlicherweise fordert das Gesetz keine Verpflichtung des Eigentümers zum Erhalt seines geschützten Objekts. Die Konvention von Granada zur Erhaltungspflicht von Kulturobjekten wurde von Österreich unterzeichnet aber noch immer nicht ratifiziert. Möglicherweise, weil die Bundesregierung die Interessen der Immobilienbesitzer höher wertet als den Schutz von Kulturgütern im öffentlichen Interesse.

Steuerliche Absetzbarkeit von Denkmalschutzausgaben

Eigentümern fehlen Anreize, ihr Denkmal zu erhalten. Anreize, die den Erhalt und die Pflege schützenswerter Güter attraktiver machen als die Provokation des Verfalls.

Dazu führt ein regelmäßiger Austausch zwischen Eigentümern und BDA. So könnten Verfallstrategien frühzeitig erkannt und verhindert werden.

Dazu zählt aber vor allem die steuerliche Begünstigung für entsprechende Aufwendungen. Das BDA erhebt diese Forderung im jährlichen Kulturbericht aber die von mir dazu regelmäßig gestellten Anträge im Finanzausschuss werden immer vertagt.

Korruptionsbekämpfung

Die Einrichtung einer autonomen Compliance Stelle im BDA, um potenzielle Korruption zu verhindern, war geradezu selbstverständlich.

Eine interne und lückenlose Aufarbeitung aller Verdachtsmomente von Vetternwirtschaft sowie die systematische Kontrolle der Auftragsvergabe unter diesen Gesichtspunkten ist unumgänglich, um den Ruf des BDA nicht weiter zu schwächen. Allenfalls sind personelle Konsequenzen zu ziehen.

 Verantwortung der Politik

Die Bundesregierung und das BKA haben eine wichtige Aufgabe als Steuerungs- und Kontrollorgan, die sie im Sinne der Erhaltung unseres Erbes deutlicher erfüllen müssen. In Fragen des Kulturgutschutzes sollte daher weniger die Wirtschaftskammer als das BDA die Politik beraten.

Sie muss zum Beispiel alles in ihrer Macht Stehende tun, um auf die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Österreichs gegenüber der UNESCO zu drängen.

06.06.2017

Warum ich neuerlich für den Nationalrat kandidiere

Vielleicht haben wir es heute weniger mit Parteien als mit Orientierungen zu tun, die einander in die Quere kommen. Mit Weltanschauungen, Daseinsentwürfen, Kulturen.

Da ist zum einen diese nationale Kultur: Leitmotive wie „america-first“ lassen sich leicht verarschen. Und doch denken auch hierzulande zu viele in vielen Fraktionen: „Österreich zuerst“.

Daneben haben wir diese andere, genauso wenig solidarische Ich-zuerst Kultur in den Parteien: weniger Steuern, weniger Sozialleistungen, Neoliberalismus. Sie ist für den Abbau des Wohlfahrtsstaates verantwortlich und stellt das Gemeinwohl hinter das Wohl der Wohlhabenden.

Wenn wir umverteilen wollen, brauchen wir viele andere, die das auch wollen. Davon ist Österreich leider weit entfernt. Zwar stinkt das neoliberale Modell in der öffentlichen Meinung zunehmend ab, aber gewachsene Denkmuster, jahrzehntelang eingeschädelt, lassen sich nicht von heute auf morgen ändern.

Ich möchte daher weiter an allen Glaubenssätzen rütteln, die eine solidarische Politik verhindern. Ich werde weiter aufzeigen, wie korruptionsanfällig Strukturen auch im Kulturbetrieb sind, die auf Eigennutz aufbauen. Wir werden diese Systeme weiter bloßstellen.

Seit vielen Jahren bin ich im Nationalrat für die Kulturpolitik der Grünen zuständig. Ich habe in diesem Bereich viel aufgedeckt und in Sachen Korruption ein radikales Umdenken herbeigeführt. Wer die Freiheit der Kunst mit der Freiheit verwechselt, anvertraute Ressourcen für den privaten Zweck umzuwidmen, muss den Hut nehmen. Wir kümmern uns darum.

Die Grüne Kultur zeichnet ein ausgeprägtes Unrechtsverständnis aus. Weil wir nicht nur Verantwortung gegenüber denen haben, die wie wir denken. Die keine Gewinne auf Kosten der Gemeinschaft oder der Nachhaltigkeit machen. Aber auch wir müssen uns bei der Nase nehmen und fragen: Haben wir  alles gemacht, was wir ursprünglich wollten und haben wir tatsächlich all das gewollt, was wir gemacht haben?

Die Grünen brauchen einen Kultursprecher, der für Umverteilung und Vielfalt steht.  Der Kunst und Kultur als Querschnittsmaterie für alle Bereiche sieht und gerade in Zeiten, wie sie jetzt auf uns zukommmen, Garant bleibt, für deren Erhalt.

18.04.2017

Museumsreform Finale: Für wen wird das alles gemacht?

Den Zugang zu Kunst und Kultur verbessern, das ist seit Jahren eines der zentralen Anliegen aller Regierungen. Die Bundesmuseen könnten dazu durchaus einen größeren Beitrag leisten als bisher. Immerhin ist die Vermittlung des kulturellen Erbes eine ihrer Kernaufgaben.

 

Abbau finanzieller Hürden

Hohe Eintrittspreise schaffen eine Barriere, die nicht alle übersteigen können oder wollen. Eine Familie zahlt im Belvedere zum Beispiel 40 Euro. Das ist keine unbeträchtliche Hürde für Finanzschwache. Gesetzlich müssten die Museen eigentlich  „die ihnen anvertrauten Zeugnisse (…) einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.“ Der freie Eintritt für Jugendliche und Kinder, sowie der Kulturpass (freier Eintritt für Menschen in Not) gehen dafür aber nicht weit genug.  Auch Ermäßigungen für Studierende sind keine wirkliche Erleichterung. Sie zahlen im Belvedere immer noch doppelt so viel  wie Studierende in Berlin für den Besuch der gesamten Museumsinsel mit ihren sieben Museen.

Eine Jahreskarte für alle Staatlichen Museen zu Berlin kostet 25 Euro. Die Jahreskarte für alle Bundesmuseen hierzulande gibt es nicht mehr.  Jahreskarten gibt es nur für jedes Museum extra.  Wer 365 Tage im Jahr alle Museen besuchen möchte, legt daher 228 Euro ab. Fast zehnmal so viel wie in den Staatlichen Museen zu Berlin. Englische Museen verlangen gar keinen Eintritt für ihre ständigen Sammlungen.

 

Niederschwelliger Zugang durch freien Eintritt

Der freie Eintritt an festgesetzten Tagen, etwa an einem Tag pro Monat, wäre eine Möglichkeit, um einer breiten Öffentlichkeit den Zugang zu Kunst und Kultur zu erleichtern. Freien Eintritt gibt es zurzeit nur am Nationalfeiertag.

Der freie Eintritt für Studierende wäre eine weitere  Erleichterung der jüngeren Generation im Rahmen des staatlichen Bildungsauftrags.

2007 stand der eintrittsfreie Tag pro Monat im Regierungsabkommen von SP und VP. Auf die Umsetzung warten wir nach wie vor. Personen mit geringeren Einkommen sollte der Bildungszugang nicht verwehrt werden.

 

Abbau geografischer Hürden

Es gibt aber auch ein geografisches Zugangsproblem. Mit Ausnahme des Schloss Ambras in Innsbruck sind bekanntlich alle Bundesmuseen in Wien.

Mittlerweile gibt es zumindest im Internet die Möglichkeit, große Teile der Exponate aus den Depots mit Bildern und Informationen zu erkunden.  Über Ausstellungen präsentieren die Museen ohnehin kaum mehr als fünf Prozent ihres Bestands. 95 Prozent lagern ungesehen in Depots. Die Digitalisierungsoffensive müsste mit Fachleuten aus den Museumswissenschaften, des Kommunikationsdesigns, der Pädagogik und der Verwaltung forciert und deutlich ausgebaut werden.