Wer profitiert vom Content ?

Auf den ersten Blick scheinen die Fronten der öffentlichen Urheberrechtsdiskussion klar zu sein: Kunstschaffende gegen Piraten.

 

Viele Kunstschaffenden sehen sich durch gratis Downloads existentiell bedroht und mit Ihnen manche Verwertungsgesellschaften, Musiklabels, Zeitungsverlage und alle, die sich darin einig sind, dass der digitale Raum Schranken braucht. Piraten umgekehrt sehen die Freiheit des Netzes und seine kostenlose Nutzung bedroht. Auf ihrer Seite stehen IT-Giganten wie Google oder Facebook, die Milliarden mit allem verdienen, was ins Netz gestellt wird, ohne bezahlt zu sein.

So einfach ist die Sache natürlich nicht. Differenzen in der Positionierung zum Urheberrecht gibt es nicht ohne Grund in allen Parteien und die Schere dazu gibt es wahrscheinlich in jedem Kopf.

Einerseits wird vom Urheberrecht erwartet, dass es die schöpferische Leistung vor willkürlicher Veränderung durch andere schützt und die dafür investierte Zeit und Energie entschädigt. Die Herstellung eines Films kostet Geld und wenn der Film im Netz von allen unentgeltlich angesehen werden kann, lassen sich die Investitionen nicht mehr einspielen.

Andererseits aber kann Neues nur nach Veränderung des Vorhandenen entstehen und das aktuelle Urheberrecht wird der digitalen Entwicklung nicht gerecht. Es schränkt die kreative Produktion ein. Digitale Möglichkeiten machen passive KonsumentInnen immer öfter auch zu aktiven ProduzentInnen und die verabschieden sich vom unantastbaren Original. Sie verwenden für ihre Kommunikation, was ihnen unter die Tasten kommt.

Aus all dem ist eine enorme Rechtsunsicherheit entstanden. In Österreich werden rund 8 Millionen Urheberrechtsverletzungen täglich begangen, die meisten davon ohne Absicht.

Auch wir Grüne haben in einzelnen Fragen unterschiedliche Positionen. Deshalb haben wir uns bei einer parlamentarischen Enquete über die unterschiedlichen Argumente informiert Die Abgeordneten zum Nationalrat Wolfgang Zinggl und Albert Steinhauser, der Bundesrat Marco Schreuder und EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger haben mit 120 ExpertInnen in sechs thematisch unterteilten Foren Aspekte eines modernen Urheberrechts diskutiert. Die Themen (Freie Werknutzung, Wer profitiert vom Content, Verwertungsgesellschaften, Rechtsdurchsetzung, Urhebervertragsrecht, Pauschalabgabe) erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wurden lediglich aufgrund immer wiederkehrender Diskussionen der letzten Monate in der Öffentlichkeit ausgewählt.

Neben Mitschnitten der Impulsvorträge von Nikolaus Forgó und Eckhard Höffner und Videos zu den Eingangsimpulsen in den Foren sind nachfolgend die wesentlichsten Positionen und Argumente aus den Foren dokumentiert.

 

Freie Werknutzung

Zu den immer wiederkehrenden Verletzungen des Urheberrechts in Europa zählen alltägliche Nutzungen im Netz wie

  • das Teilen von Links auf Facebook,
  • der Upload von Privatvideos einer Geburtstagsparty mit geschützter musikalischer Untermalung auf YouTube,
  • Radiointerviews, von den Interviewten auf deren eigene Website gestellt, Filmausschnitte in Biografien,
  • Collagen, Montagen u.Ä.

Im US­Copyright ist mit einer Fair-Use-Klausel alles zugelassen, solange die herkömmliche Verwertung nicht behindert wird. Diese Regelung sorgt jedenfalls für mehr Rechtssicherheit als die starre, unzeitgemäße EU­ Richtlinie.

Während sich die einen im Forum für die vollständige Erneuerung der Urheberrechte im Sinne der Freiheit von „Wissen und Information“ stark machen, verweisen andere auf die Verflechtung zum EU-Recht und sprechen sich für eine Evolution statt einer Revolution aus.

Konsens besteht jedenfalls hinlänglich der unnötigen Komplexität der Gesetzesmaterie und über einen Handlungsbedarf zur Öffnung des Schrankenkatalogs für

  • Bagatellnutzungen,
  • freizügigere Nutzungen von Zitaten,
  • soziale Netzwerke,
  • Bibliotheken und e-Books,
  • öffentlich finanzierten Content

Verbesserungen dazu können auch auf staatlicher Ebene in Österreich durchgeführt werden, solange sie der privaten Nutzung dienen.

Meinung dazu:

Im Gegenzug könnte eine Pauschalvergütung den gewährten Nutzungsrechten entsprechen.

 

 

Wer profitiert vom Content

Mehr als die UrheberInnen profitieren vor allem zwei Industrien, die einander gegenüber stehen:

  • die Content Industrie, die seit Beginn der Piraterie unter dem Rückgang von Verkaufseinnahmen leidet.

Studien zeigen, dass Downloads der Kulturindustrie nutzen könen. In Schweden geht es der Kulturindustrie mit Spotify besser, das Publikum ist offenbar bereit, für Content zu bezahlen, dennoch sind die Einkommen der Kunstschaffenden gleich geblieben.

  • die IT-Industrie (Google, Youtube etc.), die derzeit wohl am meisten profitiert.

Meinungen dazu:

  • Die Gratiskultur im Netz nützt auch den Internetprovidern, die daher kein Interesse an der Durchsetzung des geltenden Rechts haben.
  • Mehr als die Allgemeinheit und die Kunstschaffenden profitieren Anwälte von den restriktiven Regeln des Urheberrechts.
  • Eine Remuneration für UrheberInnen geistigen Eigentums lässt sich über das Eigentumsrecht nicht regeln, da „geistiges Eigentum“ nicht dem Eigentumsbegriff des ABGB entspricht.
  • Ein Kunstwerk ist keine Semmel, die nach dem Konsum weg ist.
  • Das Internet bietet ähnliche Bildungschancen zu geringem Preis wie das Kaffeehaus, in dem für einen Espresso 70 Zeitschriften konsumiert werden können.
  • Die Entlohnung der Kreativen ist nicht nur eine Frage des Urheberrechts, auch das fehlende Vertragsrecht spielt eine Rolle.
  • Als Fortführung der Leerkassettenvergütung wäre die Festplattenabgabe immerhin ein Ersatz für Einkommensverluste aus verlorenen Tantiemen.
  • Die Festplattenabgabe ist in Wahrheit eine breite Speichermedienabgabe, die sich negativ auf den österreichischen Handel auswirken würde, solange sie nicht EU-weit verordnet ist.
  • Ein Zuschlag von 10 Euro bedeutet noch lange nicht den Tod des Handels.
  • Welche zusätzlichen Rechte wären mit einer Festplattenabgabe verbunden? Nicht einmal das Recht auf die Privatkopie ist gesichert, solange der Kopierschutz nicht aufgehoben wird.
  • Rechtssicherheit kann durch eine Breitbandabgabe nicht aber über die Festplattenabgabe entstehen.
  • Mit dem veralteten Urheberrecht lässt sich heute vieles nicht mehr regeln. Der §18a UrhG müsste zum Beispiel neu gefassst werden, da die beschränkte Zurverfügungstellung durch Anwendungen wie Facebook total unterlaufen wird.
  • Jedes Gesetz stößt an seine Grenze, wenn es nicht durchgesetzt werden kann.
  • Das Urheberrecht muss jedenfalls maximale Einflussmöglichkeiten der UrheberInnen auf die Nutzung ihrer Werke garantieren.
  • Das künstlerische Werk ist und war immer Ausdruck von Individuen, die mit Vorgefundenem umgehen.
  • Für ein allfälliges Leistungsschutzrecht müssen die Erkenntnisse aus der deutschen Debatte berücksichtigt werden.

 

Verwertungsgesellschaften

Im Forum wurde zunächst die Richtliniendiskussion zur Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken diskutiert.

Meinungen dazu:

  • Die österreichischen Verwertungsgesellschaften befürchten eine Reduktion kultureller Vielfalt, solange die Richtlinie One-stop-Shops vorsieht, die auf eine Monopolisierung zielen und solange die Dienstleistungsrichtlinie Konkurrenz unter den Verwertungsgesellschaften vorsieht, wodurch es zur Übernahme der kleinen durch die großen Verwertungsgesellschaften kommen wird.
  • 27 Verwertungssysteme können die kulturelle Vielfalt nicht besser sichern als ein gemeinsames System.
  • Sachlich ist eine Monopolisierung wünschenswert. Die VG Rundfunk hat eine europaweit wegweisende staatliche Aufsicht und Transparenzregelung.
  • Die Transparenz in den Verwertungsgesellschaften lässt zu wünschen übrig.
  • Das Zensuswahlrecht in den Verwertungsgesellschaften muss durch das one-person-one-vote-Wahlrecht abgelöst werden.
  • Dazu müssten tausende WählerInnen koordiniert werden.
  • Für eine Verwertungsgesellschaft ist die Genossenschaft die beste Rechtsform, ein Verein die zweitbeste, aber keinesfalls die gewinnorientierte GesmbH – allenfalls eine gemeinnützige GesmbH.
  • Die lineare Auszahlung muss von einer degressiven abgelöst werden (mehr Ausschüttung für jene, die weniger einnehmen).
  • Die Probleme mit den Verwertungsgesellschaften sind hausgemacht.

 

Urhebervertragsrecht

Auf der Suche nach Balance der Vergütungsansprüche zwischen Urheberinnen, Produzentinnen und KonsumentInnen herrscht auch in diesem Forum die Meinung, die UrheberInnen würden hierzulande besonders schlecht aussteigen.

Meinungen dazu:

  • Ein Urhebervertragsrecht wie in Deutschland könnte dazu beitragen, das Gleichgewicht zu verbessern.
  • Ein modernes Urhebervertragsrecht scheitert nicht an der Verfügbarkeit passender Werkzeuge sondern am politischen Willen.
  • Die Grünen sollen an der Thematik weiter arbeiten. (Bezugnehmend auf einen Entschließungsantrag von Wolfgang Zinggl aus dem Jahr 2011, in dem Probleme wie Zweckübertragungsgrundsatz, Buy-out-Verträge, Bestseller-Paragraf und die zeitliche Begrenzung von Verträgen angesprochen werden).
  • Der Status Quo ist befriedigend und bedarf keiner Änderung.
  • Die Cessio Legis ist aufgrund des EuGH-Urteils „mausetot“.
  • Eigenständige Ansprüche der FilmurheberInnen können nicht berücksichtigt werden, solange nicht geklärt ist, wer UrheberIn ist.
  • Das EuGH-Urteil legt dar, wer jedenfalls Filmurheber ist.
  • Der aktuelle Gesetzesentwurf im Ministerium verschlimmere die Situation noch.

 

Pauschalabgabe (Kulturflatrate)

Beim Modell einer Pauschalabgabe heben die Internetprovider von jedem Breitbandanschluss zumindest 1,10 Euro monatlich zusätzlich ein. Diese Einnahmen werden an die Rechteinhaber ausgeschüttet, die ihre Werke und deren ID-Profile (Fingerprint, Watermark, u.ä.) bei einer zentralen Datenbank registriert haben. Aus der relativen Häufigkeit nicht-kommerzieller Nutzungen von Streams, Downloads und deren Länge, etc. ergeben sich automatisch und ohne Überwachung oder Vorratsdatenspeicherung die Verteilungen der Ausschüttung.

Meinungen dazu:

  • Die pauschale Abgabe bringt eine weitgehende Legalisierung der gängigen Praxis von 8 Mill. Urheberrechtsverletztungen pro Tag in Österreich, die ohnehin nicht verhindert werden können und damit eine Rechtssicherheit der NutzerInnen.
  • Die Kulturflatrate würde in den Primärmarkt eingreifen und Distribution, den e-book-Markt und erfolgreiche Systeme der letzten Jahre wie Spotify gefährden.
  • Filesharing passiert bereits jetzt schon laufend, ohne dass Märkte zerstört wurden.
  • Ein besseres Service privater Anbieter hat immer Zulauf.
  • An Spotify sind Majors beteiligt und es wird nicht fair an die UrheberInnen ausgeschüttet.
  • Mit der Flatrate verbundene Änderungen des Urheberrechts müssten in die Rechte der UrheberInnen eingreifen. Für Uploads wäre auf europäischer Ebene ein Recht auf Vervielfältigung und Zurverfügungstellung notwendig.
  • Die Abgrenzung zur kommerziellen Nutzung ist schwierig.
  • In der Wissenschaft sind UrheberInnen oft kollaborativ. Für sie wären weniger die Pauschalabgabe als Creative Commons und Micropayment angebracht.
  • Der Preis für die Freigabe aller Inhalte wäre der breiten Bevölkerung zu hoch.
  • Sowohl die Festplattenabgabe als auch die Pauschalabgabe betreffen auch Menschen, die davon nicht profitieren.
  • Auch die GIS-Gebühr und Steuern sind Finanzierungen für Leistungen, die nicht von allen genutzt werden.
  • Die Verteilung der Einnahmen sollte nicht nach Quantität sondern nach Qualität erfolgen, wobei die NutzerInnen eingebunden werden müssen (Modell Kulturwertmark).
  • Der Trend geht immer mehr zum Streaming, das nur über DPI gemessen werden könne.

 

Rechtsdurchsetzung

Konsens besteht darin, dass nicht der Privatgebrauch sondern der gewerbliche Missbrauch verfolgt werden soll. Massenhafte Abmahnungen wie in Deutschland sind für alle unerwünscht.

Meinungen dazu:

  • Mit keiner Novellierung des Urheberrechts darf in Grund- und Menschenrechte eingegriffen werden. Betroffen sind vorrangig Datenschutz sowie Informations- und Wissensfreiheit.
  • Wird nur der kommerzielle Missbrauch verfolgt, braucht es keine kollektive Datenspeicherung. Dafür reicht die gezielte Überwachung von Zahlungsströmen, denn anders als bei privater Nutzung sind bei kommerziellem Missbrauch relevante Zahlungsströme zu erwarten.
  • Auch private Massenurheberrechtsverletzungen stellen ein Problem dar.
  • Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet sind derzeit nicht möglich.
  • Das Internet ist kein rechtsfreier sondern ein rechtschaotischer Raum.
  • Take down notices nach britischem Vorbild (der Serverbetreiber entfernt ein Werk, sobald eine Urheberrechtverletzung bekannt gegeben wird) scheitern am Unwillen der Serverbetreiber.

 

Résümé

Wiewohl alle divergierenden Positionen der Wunsch eint, das aktuelle Urheberrecht zu reformieren, herrscht über die Ausgestaltung rege Diskussion.

Die Verbesserung der finanziellen Lage von Kunstschaffenden überfordert das Urheberrecht möglicherweise, trotzdem könnte es einen Beitrag leisten, einerseits durch die Stärkung der Position der UrheberInnen über ein Urhebervertragsrecht, andererseits durch die Schaffung neuer Einnahmequellen.

Tendenziell wird eine pauschale Abgabe befürwortetet, wiewohl strittig ist, wie die aussehen soll. Die Kritik an einer Flatrate bewegt sich vorrangig um die Angst, den Markt zu schwächen, die Urheberechte zu sehr einzuschränken und keine internationale Lösung herbeiführen zu können.

Als Ergebnis der Enquete haben die Grünen ihre Position geschärft. Wichtig bleibt, dass das Urheberrecht Rechtssicherheit schafft und eine entsprechende Entlohnung der UrheberInnen sichert. Am ehesten lässt sich beides über eine pauschale Haushaltsabgabe erreichen. Wenn anstelle der Rundfunkgebühr eine Haushaltsabgabe eingehoben wird, könnte ein Teil davon zur angemessenen Abgeltung der UrheberInnen dienen. So eine Abgabe würde die Internet-Nutzungsgewohnheiten vieler Menschen, die wissentlich oder unwissentlich gegen das Urheberrecht verstoßen, in rechtskonformes Handeln umwandeln und den Tausch urheberrechtlich geschützter Werke für den Privatgebrauch entkriminalisieren.

Davon unabhängig muss eine freiere Nutzung der Werke ermöglicht werden. Das Urheberrecht kennt eine „freie Werknutzung“ etwa für Bildungszwecke oder für den privaten Gebrauch. Der Katalog dieser Ausnahmen muss ausgeweitet werden, um Remix, Paraphrasen oder das Sampling bestehender Werke zu erleichtern und daraus Neues zu schaffen. Und -, die Grünen erneuern ihre Forderung nach einem wirksamen Urhebervertragsrecht, das Verhandlungen gleichberechtigter Vertragspartner ermöglicht. Zur Zeit können Lizenzverträge völlig frei ausgehandelt werden und das bedeutet, dass den Kreativen aufgrund ihrer ökonomischen Abhängigkeiten nichtsübrig bleibt, als Vertragsvorschläge von FilmproduzentInnen , Galerien oder Rundfunkanstalten zu akzeptieren.

 

 

 

Eröffnungsstatement Wolfgang Zinggl

Wolfgang Zinggl spricht in seinem Eröffnungsstatement über den dringenden Reformbedarf beim Urheberrecht, die Verbesserung des Urhebervertragsrechts, Rechtssicherheit für UserInnen und illegales Kopieren.

 

 

 

 

 

Keynote Nikolaus Forgó

Nikolaus Forgó kritisiert in seiner Keynote das Gewinner-Video des Antipiraterie Spot-Contest 2012 und geht auf die Problematik der Freien Werknutzung und die Disfunktionalität des Urheberrechts ein. Er berichtet vom Einbruch des Investitionsschutzrecht in das Urheberrecht und die Veränderung der Verwertungsströme.

 

 

 

 

 

Keynote Eckhard Höffner

Eckhard Höffner gibt einen Überblick über die Entwicklung des Urheberrechts

 

 

Berichte aus den Foren

Hedwig Kainberger präsentiert die Ergebnisse des Forums „Freie Werknutzung„.

Rüdiger Wischenbart berichtet ab 9:12 aus dem Forum „Wer profitiert vom Content“.

Martin Fritz fasst ab 20:40 die Beiträge aus dem Forum „Verwertungsgesellschaften“ zusammen.

Die Diskussion der Berichte kann ab 31:00 verfolgt werden.

 

 

Berichte aus den Foren

Manfred Huber gibt Einblicke in die Problemzusammenhänge bei der Rechtsdurchsetzung.

Stefan Niederwieser gibt ab 09:05 die Argumente rund um die Pauschalabgabe wieder.

Alexander Spritzendorfer berichtet ab 20:00 aus dem Forum zum Urhebervertragsrecht.

Die Diskussion der Berichte kann ab 27:30 verfolgt werden.

 

 

Download pdf:

Grüne Überlegungen zur Zukunft des Urheberrechts