Grüner Kultursprecher stellt parlamentarische Anfrage – Anwalt der Prokuristin: „Staatsanwaltschaft verfügt über genug Material, um es sich anzuschauen“

 15 Fragen umfasst die parlamentarische Anfrage, die der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl an Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) stellen wird. Die Unterzeichner fordern darin u.a. eine genaue Bezifferung des Schadens, den Belvedere-Direktorin Agnes Husslein durch die Verletzung von Compliance-Regeln verursacht hat sowie die Höhe der Kosten, die die Wirtschaftsprüfgesellschaft BDO verrechnet hat.

Zinggl seien Informationen zugetragen worden, denen zufolge der zu begleichende Schaden im Bereich von 30.000 Euro liege – und nicht wie bisher bekannt rund die Hälfte davon. Die Wirtschaftsprüfgesellschaft BDO soll zudem für die Untersuchung der Vorwürfe einen Betrag über 100.000 Euro in Rechnung gestellt haben.

In Bezug auf die gestellte Strafanzeige gegen Husslein wegen Untreue kann der Anwalt der freigestellten Belvedere-Prokuristin Ulrike Gruber-Mikulcik indes nicht abschätzen, wie lange es dauern kann, ob Anklage erhoben wird. Aus seiner Sicht verfüge die Staatsanwaltschaft über „genug Material, um es sich anzuschauen“, wie Georg Schima gegenüber der APA sagte. Immerhin verfüge die Staatsanwaltschaft über umfassendere Möglichkeiten als die Wirtschaftsprüfer – so könne man sich etwa einen längeren Zeitraum genauer ansehen.

Ob die Anzeige selbst genügend Grund bietet, Husslein nicht erneut zu bestellen, könne er nicht sagen.“Die Anzeige per se ist nicht das eigentliche Problem. Das Problem ist, dass Agnes Husslein trotz der teils erdrückenden Beweislage im Amt belassen wird und derzeit eine Verlängerung diskutiert wird.“ Das Problem sei die Substanz der Vorwürfe und auch, dass diese zugegeben wurden. Es gehe zwar nicht um Millionenbeträge, das mache vor dem Gesetz jedoch keinen Unterschied.