Vor drei Jahren begannen die ersten Schritte zur Durchführung einer sogenannten „Bildungsreform“. Das österreichische Bildungssystem sollte verbessert, strukturell reformiert und modernen Herausforderungen angepasst werden. Im September 2014 wurde eine Bildungsreformkommission eingesetzt, im November 2015 der Entwurf der Bildungsreform präsentiert.

Die Volksgruppen Österreichs sind von der geplanten Bildungsreform ebenfalls betroffen – gelten für sie doch die Minderheiten-Schulgesetze, die die Verwendung einer Volksgruppensprache als Unterrichtssprache in gewissen Siedlungsgebieten vorsehen. Die Sprache der Volksgruppen ist ein zentraler Bestandteil der Volksgruppenkultur, die sich der österreichische Staat verpflichtet hat zu erhalten und zu achten. Gerade an der Weitergabe der Sprache hängt viel der Volksgruppenkultur, weswegen der zweisprachige Unterricht in jeder Bildungsreform mitgedacht werden sollte. Angesichts der immer größeren Beliebtheit zweisprachiger Schulen erfreuen sich zB Schulen mit slowenisch-deutschem Unterricht in Kärnten immer größeren Zulaufs.

Trotz wiederholter Anfragen der Volksgruppenbeiräte bei der Bildungsministerin nach Informationen bzw. zu der geplanten Bildungsreform, blieben diese anscheinend ungehört. Eine Einbindung der VolksgruppenvertreterInnen ist jedoch sinnvoll und notwendig, um rechtzeitig auch Aspekte des Minderheitenschulwesens in einer Bildungsreform mitberücksichtigen zu können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen, wird aufgefordert, die Einbindung der VolksgruppenvertreterInnen in die Bildungsreformgespräche sicherzustellen und möglichst auch Besonderheiten des Minderheitenschulwesens dabei mitzuberücksichtigen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.