eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (845 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das KommAustria-Gesetz, das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und das Postmarktgesetz geändert werden (871 d.B.)

Begründung

Das Funkhaus ist in Gefahr. Seit langer Zeit steht das Haus in der Wiener Argentinierstraße für die verlässliche Verbindung journalistischer Qualität mit einem kulturellen Zentrum. Jetzt soll das Haus verkauft und seine Belegschaft abgesiedelt werden.
Zahlreiche namhafte Persönlichkeiten aus Kunst und Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik haben sich in den letzten Monaten genauso vehement gegen den Verkauf des ORF Funkhauses ausgesprochen wie die ORF Redakteurssprecher, Betriebsräte und hunderte Mitarbeiter. Zudem haben zehntausende Bürgerinnen und Bürger bereits Petitionen unterzeichnet, die eine Aufgabe des Standorts Argentinierstraße verhindern wollen.
FM4 lebt von der örtlichen Nähe zur Zielgruppe, vor allem deren Musikszene. Bei Ö1 wäre im geplanten multimedialen Cluster seine Autonomie und damit die gewohnte Qualität bedroht. Europas erfolgreichster Kulturradiosender wird durch die drohende Umsiedelung und Einsparungspläne der ORF Geschäftsführung schrittweise geschwächt. Diese Vorgehensweise mindert Österreichs Stellenwert als Kultur- und Wissenschaftsstandort.
Mit dem gegenständlichen Bundesgesetz wird u.a. die Finanzierung der RTR-GmbH novelliert, welche den Geschäftsapparat der KommAustria bildet. Gemäß § 2 Abs. 3 Z 7 KommAustria-Gesetz soll die KommAustria durch ihre Tätigkeit, u.a. als Rechtsaufsichtsorgan des ORF, zur Förderung der Standortqualität auf hohem Niveau beitragen. Die Aufgabe des Funkhauses gefährdet die Standortqualität.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, in Gesprächen mit der ORF Geschäftsführung alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um einen Verkauf des Funkhauses in der Argentinierstraße zu verhindern, sowie den Kulturstandort und die Senderidentität von Ö1 zu bewahren.“