Kunstschaffende stehen in Vertragsverhandlungen zumeist übermächtigen Verhandlungspartnern gegenüber. Es ist schwer für sie, eigene Vertragsbedingungen durchzusetzen. Die Schieflage führt dazu, dass den Urheberinnen und Urhebern überbordende Zugeständnisse abgerungen werden.

Dazu zählen beispielhaft folgende nachteilige Klauseln:

  • Alle Urheberrechte werden pauschal für immer abgetreten. Dadurch ist eine angemessene Beteiligung an späteren Erfolgen und anderen Nutzungsarten unmöglich.
  • Bildende Künstlerinnen oder Künstler erhalten keine Honorare bei Ausstellungen. Die Tatsache ausstellen zu dürfen, wird als ausreichende „Bezahlung“ verkauft.

Um die soziale Lage der Kunstschaffenden zu verbessern, ist ein Urhebervertragsrecht notwendig, das Schieflagen in der Verhandlungsposition ausgleicht und ihnen einen gerechten Anteil an der Verwertung ihrer Werke sichert.

Im Zuge der Debatte zur Urheberrechtsnovelle hat Justizminister Brandstetter angekündigt, entsprechende Schritte zu setzen: „Natürlich haben wir, es ist schon erwähnt worden, auch die im Regierungsprogramm vorgesehene Neuregelung des Urhebervertragsrechtes umzusetzen“ (Stenographisches Protokoll der 83. Sitzung am 7. Juli 2015, S. 296) Seitdem hat es jedoch noch keine entsprechende Regierungsinitiative gegeben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, wird ersucht, sich unabhängig von diesbezüglichen Anstrengungen in der EU für die Schaffung eines Vertragsrechts einzusetzen, das für Urheberinnen und Urheber Verhandlungen auf Augenhöhe mit ihren Vertragspartnern sicherstellt, und dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu übermitteln.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.