Die private Kunstsammlung „Essl“ (zu 60% im Besitz der Familie Haselsteiner, zu 40% im Besitz der Familie Essl) soll als Leihgabe bis 2044 an die Albertina gehen. Die Albertina wird diese Sammlung zweifelsohne aufwerten. Die Sammlung geht danach allerdings wieder zurück an die privaten Besitzer.

Die Republik wird den Deal mit etwa 30 Million Euro finanzieren. Um diese Summe soll die Basisabgeltung der Albertina aus dem Bundeshaushalt bis 2044 erhöht werden.

Die Sammlung soll außerdem im Künstlerhaus ausgestellt werden. Das Künstlerhaus befindet sich mehrheitlich im Besitz von Hans Peter Haselsteiner.

Sie bezeichnen das als „eines der besten Geschäfte, die die Republik je gemacht hat“.

Dieses „beste Geschäft der Republik“ ist undurchsichtig.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Kennen Sie den Vertrag, mit dem die Sammlung Essl als Dauerleihgabe an die Albertina verliehen wird?

Antwort des Bundesministers:

Das Ministerium wurde über den Vertrag informiert.

2)    Haben die Mitglieder des Kuratoriums der Albertina dem Vertrag zugestimmt? (Bitte um Übermittlung der entsprechenden Protokolle)

Antwort des Bundesministers:

Ja, in der a.o. Kuratoriumssitzung vom 19. Jänner 2017 .

3)    Was steht in dem Vertrag? (Bitte um Übermittlung des Vertrags)

Antwort des Bundesministers:

Die Veröffentlichung dieses privatrechtlichen Vertrages ist nicht möglich, da er
zwischen Albertina und der Sammlung Essl abgeschlossen wurde. Über Inhalte aus
dem Vertrag wurde aber bereits in der Pressekonferenz berichtet.

4)    Um welchen maximalen Betrag können noch Werke aus der Sammlung Essl, wie sie als Dauerleihgabe an die Albertina geht, verkauft werden?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 4 sowie 6 bis 9:

Eine Veräußerung von Kunstwerken aus der Sammlung Essl ist im Vertrag nur unter
besonderen Voraussetzungen und Erfordernissen unter Einbindung der Albertina
vorgesehen, wobei ein Bestand an für die Albertina besonders bedeutsamen Werken
definiert wurde, der nicht veräußert werden darf.

5)    Wie groß ist der von Prof. Karlheinz Essl in Pressemeldungen genannte „Restbestand“ an Forderungen?

Antwort des Bundesministers:

Der genaue Schuldenstand von Prof. Karlheinz Essl ist uns unbekannt.

6)    Bis wann müssen die Verkäufe finalisiert sein?

7)    Wer entscheidet über die Verkäufe?

8)    Wer unterzeichnet die Kaufverträge?

9)    Welche in der Pressekonferenz genannten hundert Werke sind verkäuflich? Gibt es eine Liste von potentiellen Werken?

10) Wie hoch ist der geschätzte Wert für die 5900 unveräußerlichen Werke?

Antwort des Bundesministers:

Der Wert ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

11) Wer bezahlt die Miete für das Depot in Klosterneuburg?

Antwort des Bundesministers:

Die Albertina.

12) Wie hoch ist die Miete für das Depot in Klosterneuburg?

Antwort des Bundesministers:

2017 beträgt die Miete inkl. Betriebskosten 35.833 € netto/pro Monat vorbehaltlich
zukünftiger Indexanpassungen. Sämtliche Investitions- und Sicherheitsmaßnahmen,
um das Depot den hohen Standard der Albertina anzupassen, trägt darüber hinaus
der Vermieter. Die Miete inkl. Betriebskosten entspricht marktüblichen Preisen.

13) Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Versicherung der Sammlung Essl?

Antwort des Bundesministers:

Für 2017 ist ein Betrag von 180.000 € budgetiert.

14) Wie hoch sind die pro Jahr zu erwartenden Kosten für Restaurierungen?

Antwort des Bundesministers:

Im Budget für die Restaurierung und Pflege der Sammlung ist ein Wert von 100.000€
geplant.

15) Wie viele zusätzliche Dienstposten benötigt die Albertina für die Sammlung Essl?

Antwort des Bundesministers:

Im Personalplan sind 5 Stellen vorgesehen.

16) Wann beginnt die Laufzeit des Dauerleihvertrags und mit welchem Datum genau ist er befristet?

Antwort des Bundesministers:

Beginn: 13.2.2017, Ende: 13.2.2042 dann folgt eine Verlängerung auf unbefristete
Zeit, mit einer zwei jährigen Kündigungsfrist.

17) Zu welchen Bedingungen und nach welchen Regeln (Gründe, Fristen etc.) können die Vertragsparteien kündigen?

Antwort des Bundesministers:

Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht sowohl der Albertina als auch der
Sammlung Essl zu, wenn objektiv grobe Verletzungen der Pflichten aus bestimmten
Regelungen des Vertrages vorliegen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht liegt
weiters vor, wenn die Exit- Klausel in Kraft tritt, weil eine Finanzierung der Aufgaben
nicht sichergestellt werden kann.

18) Hat der Bund ein Vorkaufsrecht auf die Sammlung Essl?

Antwort des Bundesministers:

Nein.

19) Wie und in welchem Vertrag ist die Nutzung des Künstlerhauses zu welchen Bedingungen durch die Albertina geregelt?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 19 und 21:

Es liegt zurzeit ein vorläufiger Vertragsinhalt vor. Die Nutzung von Flächen des
Künstlerhauses durch die Albertina wird zwischen der Albertina, der Künstlerhaus
Besitz- und Betriebs GmbH und der Haselsteiner Familien-Privatstiftung geregelt
werden.
Die Bedingungen sollen der Albertina einerseits die Übernahme sämtlicher
allgemeiner Betriebskosten, allg. Personalkosten sowie Instandhaltungs- und
Wartungskosten durch die Künstlerhaus Besitz- und Betriebs GmbH garantieren.
Zudem soll auch die völlige Autonomie und Unabhängigkeit der Albertina in allen
inhaltlichen und konzeptuellen Fragen der Präsentation vereinbart werden.

20) Welche Laufzeit hat der dafür notwendige Mietvertrag?

Antwort des Bundesministers:

Der Vertrag wird auf unbefristete Dauer abgeschlossen. Eine zweijährige
Kündigungsfrist, erstmals mit Wirkung 31.12.2042 wird vereinbart. Es bestehen auch
außerordentliche Kündigungsrechte, etwa bei Beendigung des Dauerleihvertrags.

21) Welche Kosten (Miete, Betriebskosten, etc.) fallen dafür an?

22) Beteiligt sich die Albertina auch an den Kosten für die Sanierung des Künstlerhauses?

Antwort des Bundesministers:

Nein, die Kosten der Renovierung, Modernisierung, Ausstattung und Vergrößerung
des Künstlerhauses trägt die Haselsteiner Familien-Privatstiftung.

23) Wie passt die Sammlung Essl in die Albertina? Mit welchen Paragrafen zu den Kernaufgaben der Albertina in der Museumsordnung ist die Dauerleihgabe und damit die Finanzierung abgedeckt?

Antwort des Bundesministers:

Die Albertina zeigt immer schon Kunst der Gegenwart. Seit der Wiedereröffnung,
Modernisierung und Vergrößerung der Albertina zeigt sie in monografischen
Ausstellungen und Themenausstellungen Kunst als unteilbares Ganzes,
entsprechend der Änderung und Expansion des Kunstbegriffes seit den 1960er
Jahren sowie der internationalen Museums- und Ausstellungspraxis, nicht einzelne
Kunstgattungen unter Quarantäne zu stellen. Große monografische Ausstellungen zu
Brus, Gertsch, Rainer, Lassnig, Rauch, Richter, Longo, Baselitz, Angeli, Wurm,
Lüpertz u.v.a. in den letzten 15 Jahren verdeutlichen die immer schon bestehende
Vernetzung der Albertina mit der Kunst der Gegenwart.
In der Museumsordnung der Albertina in den Zweckbestimmungen ist die Möglichkeit
von Dauerleihgaben enthalten. Sie haben den Sinn, die eigene Sammlung zu
ergänzen und zu erweitern, wie schon jetzt etwa die genannte Sammlung Batliner
oder Forberg.

24) Inwiefern greift die Entscheidung für die Dauerleihgabe mit entsprechender Änderung des Profils der Albertina einer generellen Museumsreform vor, wie sie für März seitens des Ministeriums angekündigt war?

Antwort des Bundesministers:

Entscheidungen können jederzeit getroffen werden, wenn sie Chancen oder
Notwendigkeiten darstellen. Die Entscheidung greift wie auch in Frage 23 erläutert
nicht in eine Profiländerung der Albertina ein. So wie Wien über drei – unterschiedlich
positionierte – Opernhäuser verfügt, wird und kann die Kunst seit 1945 in drei sehr
unterschiedlich positionierten Bundesmuseen gezeigt werden – mit
entgegengesetzten zeitlichen und länderspezifischen Schwerpunkten.