Helmut Richters Architektur sei „exklusive Maßarbeit“, so der Vorsitzende des Beirats für Baukultur, Christian Kühn, in einem Nachruf. Mit Blick auf die Zukunft der Werke Richters schreibt Kühn weiter: „Wien sollte das Andenken an diesen stillen, fast scheuen Architekten ehren, indem es seine Bauten weitersprechen lässt. Die Stadt hat nicht viele Räume in dieser Qualität zu bieten“ (Die Presse, 05.07.2014).

Eines der beiden wichtigen Werke Richters ist die Mittelschule am Wiener Kinkplatz im 14. Bezirk. Sie soll generalsaniert oder abgerissen werden. Die Prüfungen dazu sind seit Jahren im Gange.

Auch das Bundesdenkmalamt ist involviert.

Gegen den möglichen Abriss hat sich 2014 ein internationales Komitee renommierter Architektinnen und Architekten formiert. Darunter finden sich etwa Zaha Hadid, Frank Gehry, Dominique Perrault oder Wolf D. Prix. In einer Petition sprechen sie sich gegen jede Beeinträchtigung des Schulgebäudes aus.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren um die Erhaltung der Mittelschule am Kinkplatz?

2. Welche Position vertritt das Bundesdenkmalamt dazu?

3. Wann wird eine Unterschutzstellung des Gebäudes durch das Bundesdenkmalamt erfolgen?

4. Was spricht gegen eine Unterschutzstellung?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 1 bis 4:

Das Bundesdenkmalamt führt derzeit Erhebungen im Hinblick auf die Denkmalbedeutung und den Zustand des Gebäudes durch. Die Schule von Helmut Richter
wurde 1992-1994 errichtet und ist als Bau der Postmoderne im Kontext des Diskurses zur Aufarbeitung dieser aus Sicht der Denkmalpflege sehr jungen Epoche
zu sehen. Beispielsweise ist in der Bundesrepublik Deutschland die Denkmalinventarisation derzeit erst mit Bauten der 1960er und 1970er Jahre befasst.
Erst kürzlich begann die Beschäftigung mit der Postmoderne. Eine Ausnahme stellt Berlin dar, wo gerade die Bauten der IBA 1987 geprüft und voraussichtlich sukzessive unter Denkmalschutz gestellt werden. In Österreich hat sich das Bundesdenkmalamt in Bezug auf diese Periode im ersten Schritt hauptsächlich mit den Geschäften  und Gebäuden von Hans Hollein auseinandergesetzt und einige Objekte unter Denkmalschutz gestellt. Zur Beurteilung von Helmut Richter bedarf es noch weiterer Grundlagenarbeit zu der Periode nach 1989, um seine Bauten im Hinblick auf Denkmalwerte beurteilen zu können.
Von Seiten der Stadt Wien ist die Einholung eines Gutachtens über den Zustand, vor allem in statisch-konstruktiver und thermoenergetischer Hinsicht und damit zusammenhängender Nutzungsmöglichkeiten beabsichtigt. Dieses Gutachten wird ehestmöglich dem Bundesdenkmalamt vorgelegt werden, um anschließend eine abschließende Bewertung auch unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 10 DMSG vornehmen zu können. Davon hängt die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens ab.

5. Wie viele Gebäude Helmut Richters stehen derzeit unter Denkmalschutz?

Antwort des Bundesministers:

Derzeit steht kein Gebäude Helmut Richters unter Denkmalschutz.

6. Bei welchen Gebäuden Helmut Richters steht eine Unterschutzstellung in Aussicht?

7. Wie stellt das Bundesdenkmalamt den Schutz des Werkes Helmut Richters sicher?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 6 und 7:

Es sind vorerst die Werke Richters zu erfassen und gemäß den Kriterien der Vielzahl, Vielfalt und Verteilung sowie deren Dokumentationsfunktion im Sinne des § 1 Abs. 2 DMSG zu bewerten. Dieser Vorgang muss in Verbindung mit der oben erwähnten denkmalfachlichen Aufbereitung der Architekturepoche an sich stehen. Dabei ist auch die Stellung der sogenannten Richter-Schule im Gesamtoeuvre des Architekten zu bewerten.