2013 hat der Rechnungshof überschießende Reiseaktivitäten des früheren Geschäftsführers des MAK bemängelt (Bericht des Rechnungshofs, Reihe Bund 2013/2).

Die wesentlichen Kritikpunkte damals waren:

  • Die durchschnittlichen jährlichen sonstigen Reisekosten (das waren die gesamten Reisekosten ohne jene im Zusammenhang mit der Anbahnung und Vorbereitung von Ausstellungen sowie der Begleitung beim Transport verliehener Objekte in das In– und Ausland) waren nach der Ausgliederung des MAK um rd. 715 % höher als vor der Ausgliederung.
  • Die von 2001 bis 2010 durchschnittliche Anzahl von 79 Reisetagen des früheren Geschäftsführers war im Verhältnis zu den pro Jahr durchschnittlich 221 Arbeitstagen sehr hoch.
  • Ebenso die durchschnittlichen Reisekosten laut den Reiseabrechnungen von rd. 81.000 Euro pro Jahr.
  • Die Anzahl der Reisen und die damit verbundenen Kosten entsprachen angesichts der in den Kuratoriumssitzungen oftmals erwähnten angespannten finanziellen Situation des MAK nicht dem Grundsatz der Sparsamkeit.
  • Das Kuratorium des MAK hatte weder im Dienstvertrag des früheren Geschäftsführers noch durch eine Richtlinie für eine effektive Begrenzung der Reisekosten gesorgt.
  • Das MAK verfügte über keine Regelungen für die Nutzung von Vielfliegerprogrammen und von Buchungsklassen bei Flügen.

 

Nun lag aber auch in der Causa Belvedere ein wesentlicher Verstoß der Direktorin gegen die Compliance Richtlinien darin, dass sie regelmäßig in den Sommermonaten ihren Wohnort nach Kärnten verlegt und die Reisekosten für Fahrten und Flüge zwischen diesem Sommerwohnort und dem Dienstort Wien dem Belvedere als Dienstreisekosten verrechnet hatte.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch waren die Reisekosten der Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen der Bundesmuseen in den Jahren 2013 bis 2015? (Um eine Auflistung der einzelnen Museen wird gebeten.)

Antwort des Bundesministers:

Museum 2013 – € 2014 – € 2015 – €
Albertina 53.951,46 44.146,19 49.159,51
Österreichische Galerie Belvedere 40.923,00 32.474,00 39.097,00
KHM-Museumsverband 50.921,00 39.835,00 41.930,00
Naturhistorisches Museum Wien 25.280,02 11.752,51 14.535,32
MAK 41.443,60 29.798,05 33.109,74
MUMOK 12.469,29 4.014,42 5.272,71
Technisches Museum Wien mit 1.873,38 1.622,42 1.495,55
Österreichischer Mediathek
Österreichische Nationalbibliothek 3.307,69 4.372,29 5.290,58

2)    An wie vielen Tagen pro Jahr waren die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Bundesmuseen in den Jahren 2013 bis 2015 auf Dienstreisen? (Um eine Auflistung der einzelnen Museen wird gebeten.)

Antwort des Bundesministers:

Museum 2013 2014 2015
Albertina 77 61 70
Österreichische Galerie Belvedere 75 56 65
KHM-Museumsverband 46 59 67
Naturhistorisches Museum Wien 111 80 96
MAK 70 58 65
MUMOK 34 15 17,5
Technisches Museum Wien mit Österreichischer
Mediathek
25 24 12
Österreichische Nationalbibliothek 14 23 18

3)    Gibt es in den Dienstverträgen der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Bundesmuseen eine Regelung zur effektiven Begrenzung der Reisekosten?

4)    Gibt es verbindliche Richtlinien für die Reiseaktivitäten für die Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen der Bundesmuseen?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 3 und 4:

Die Geschäftsführer/innen haben gemäß Geschäftsführungsanstellungsvertrag Anspruch auf Reisekostenentschädigung nach den jeweils gültigen Sätzen der Reisegebührenvorschrift des Bundes in ihrer jeweiligen Fassung. Die Notwendigkeit von
Dienstreisen liegt im Ermessen der/des jeweiligen Geschäftsführer/in, eine
Begrenzung gibt es nicht.

5)    Waren die Reisekosten der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer Thema in den jeweiligen Kuratorien der Bundesmuseen?

Antwort des Bundesministers:

Die Reisekosten werden in den Kuratorien der meisten Bundesmuseen regelmäßig
behandelt; im KHM-Museumsverband, im MAK – Österreichisches Museum für
angewandte Kunst und im Naturhistorischen Museum Wien wurden sie bisher im
Kuratorium nicht, gegebenenfalls im Rahmen anderer Prüfungen thematisiert.

6)    Verfügen die Bundesmuseen über Regelungen für die Nutzung von Vielfliegerprogrammen und von Buchungsklassen bei Flügen?

Antwort des Bundesministers:

Es gibt in allen Bundesmuseen außer in der Albertina, im Naturhistorischen Museum
Wien und im MAK – Österreichisches Museum für angewandte Kunst eine Regelung
zur Nutzung von Vielfliegerprogrammen. Weiters gibt es in allen Bundesmuseen
außer im Naturhistorischen Museum Wien und im MAK – Österreichisches Museum
für angewandte Kunst eine Regelung zur Nutzung von Buchungsklassen bei Flügen.
Ich habe die Sektionsleitung für Kunst und Kultur gebeten die Geschäftsführer darauf
hinzuweisen einschlägige Regelungen zu treffen.