Kunstschaffende stehen in Vertragsverhandlungen zumeist übermächtigen Verhandlungspartnern gegenüber, womit es für sie unmöglich ist, eigene Vertragsbedingungen durchzusetzen. Um ihre soziale Lage zu verbessern, ist ein Urhebervertragsrecht notwendig, das Schieflagen in der Verhandlungsposition ausgleicht und ihnen einen gerechten Anteil an der Verwertung ihrer Werke sichert.

Entsprechende Entschließungsanträge (z.B. 477/UEA), die die Kernpunkte eines effektiven Urhebervertragsrechts nennen, wurden bisher von den Regierungsparteien immer nur abgelehnt. Außer Ankündigungen ist soweit nichts passiert.

Im Zuge der Plenarberatungen zur Urheberrechts-Novelle 2015 haben Sie Folgendes angekündigt: „Natürlich haben wir, es ist schon erwähnt worden, auch die im Regierungsprogramm vorgesehene Neuregelung des Urhebervertragsrechtes umzusetzen. Wir werden uns auch dem stellen, selbstverständlich, es wird auch eine entsprechende Evaluierung geben.“ (83. Sitzung des Nationalrates, Stenographisches Protokoll, Seite 296)

Das von Ihnen erwähnte Regierungsprogramm sieht u.a. eine „Bedarfsanalyse für urhebervertragsrechtliche Regelungen“ vor, um das Ziel „Gerechte Entlohnung für kreatives Schaffen“ (Seite 49) zu erreichen.

Bislang wurden noch keine Ergebnisse der Bedarfsanalyse bekannt gegeben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1) Was hat die im Regierungsprogramm angekündigte Bedarfsanalyse ergeben?

2) Wann wird es einen Ministerialentwurf für ein Urhebervertragsrecht geben?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 1 und 2:

Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung kündigt im Kapitel „Kunst und Kultur“ eine
Bedarfsanalyse für urhebervertragsrechtliche Regelungen an.
Mit dem „Urhebervertragsrecht“ sind zwingende Regeln zu Gunsten des Urhebers in
Lizenzverträgen angesprochen, wobei die Forderungen in der Regel Anleihen am deutschen
Urheberrecht nehmen. Im Kern geht es dabei zum einen um das Verbot von
Pauschalabtretungen von Rechten, zum anderen aber auch um eine Kontrolle der
Angemessenheit von Vertragsbedingungen, insbesondere der Entgelte.
Zuletzt hat das deutsche Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen
Entwurf für ein „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und
ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ zur allgemeinen Begutachtung versandt.
Dieser Entwurf zeigt auf, dass auch das deutsche Urhebervertragsrecht noch mit Problemen
zu kämpfen hat.
Auch die europäische Kommission erwägt in ihrer Mitteilung über den digitalen Binnenmarkt
„Maßnahmen zur Sicherung einer gerechten Vergütung für Urheber“ und hat zuletzt für
Sommer 2016 die Vorlage eines Legislativvorschlags, der sich auch mit dem
Urhebervertragsrecht befassen könnte, angekündigt.
Das Bundesministerium für Justiz bereitet derzeit die Umsetzung des Regierungsprogramms
vor. Dabei sind die näheren Entwicklungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.