an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

Der Evaluationsbericht des Bundestheaterkonzerns wurde nicht allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt. Ministerin Schmied begründete dies in der Anfragebeantwortung 8334/AB XXIV.GP wie folgt:

„Die Berichte über die Evaluierung des Bundestheaterkonzern enthalten Daten, die für Wettbewerber (andere in- und ausländische Theater) sensible Informationen enthalten, daher als Geschäftsgeheimnisse der Bundestheatergesellschaften zu werten sind und aus rechtlichen Gründen Dritten nicht weitergegeben werden dürfen. Von einer Offenlegung der Berichte wurde daher Abstand genommen.“

Im Budgetausschuss zum Budget 2011 wurden zu den Bundestheatern die Fragen 530, 531, 559 bis 572 unzureichend bzw. gar nicht beantwortet.

Allerdings wurde den Kulturausschussmitglieder der Regierungsparteien der Evaluationsbericht in vollem Umfang übermittelt. Nachdem dies in der Kulturausschusssitzung vom 22. März 2012 bekannt wurde, wurde den Kulturausschussmitgliedern der Oppositionsparteien angeboten, den Bericht bei Zeichnung einer Verschwiegenheitsgarantie zu erhalten. Diese Vorgangsweise wird von den Grünen abgelehnt.

Unabhängig von der Entscheidung des Parlaments, den Bericht nur nach Unterschriftsleistung zur Verschwiegenheit an die Abgeordneten der Oppositionsparteien weiterzuleiten, vertritt der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst die Auffassung, dass ein vom Bundesministerium in Auftrag gegebener Bericht, der aus Bundesmitteln finanziert wurde, jedenfalls dem Interpellationsrecht im Sinne des Art.52 Abs. 2 B-VG unterliegt und daher von der Weitergabe nur jene Stellen ausgeschlossen werden können, die dem Datenschutz oder dem Amtsgeheimnis unterliegen bzw. Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Es ist daher nicht einzusehen, dass der gesamte Bericht der Öffentlichkeit vorenthalten wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1. Welche Erkenntnisse, Vorschläge, Kommentare und Ergebnisse liefert die Evaluierung des Bundestheaterkonzerns, die nicht dem Datenschutz unterliegen oder Amts- bzw. Geschäftsgeheimnisse beinhalten? Es wird um Übermittlung des Gesamtberichtes unter Kennzeichnung der genannten Bereiche gebeten.

Antwort der Bundesministerin:
Auf Grundlage des aktuellen Regierungsprogramms wurde im Auftrag der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur eine Evaluierung der Bundestheater durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Evaluierung wurden von externen Gutachtern in Evaluierungsberichten festgehalten, welche auch Daten und Informationen über Geschäftsgeheimnisse der Bundestheater beinhalten, deren Offenlegung die Wettbewerbssituation der Bundestheater verschlechtern oder gefährden könnte.

Zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Evaluierung verfassten die externen Gutachter Zusammenfassungen der Evaluierungsberichte, in denen die wesentlichen Ergebnisse der Evaluierung – ohne Anführung jener Daten und Informationen, die Geschäftsgeheimnisse der Bundestheater berührten – dargestellt wurden. Diese Zusammenfassungen wurden veröffentlicht und sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur abrufbar.

Im Zuge der parlamentarischen Beratungen über die Bundestheater-Evaluierung ersuchten Vertreterinnen und Vertreter der Parlamentsparteien um Offenlegung und Einsicht in die Evaluierungsberichte. Im Hinblick auf das Interesse der Parlamentsparteien auf umfassende Information im Rahmen ihrer parlamentarischen Kontrollrechte einerseits und die Interessen der Bundestheater – in deren Eigenschaft als ausgegliederte Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit – auf Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse andererseits übermittelte die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur den Kultursprecherinnen und Kultursprechern von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ die Evaluierungsberichte.

Die Kultursprecherinnen und Kultursprecher verpflichteten sich dabei in unterfertigten Vertraulichkeitserklärungen zur vertraulichen Behandlung der übermittelten Dokumente und sicherten zu, die in den Evaluierungsberichten enthaltenen Daten und Informationen über Geschäftsgeheimnisse der Bundestheater weder direkt noch indirekt im Rahmen ihrer/seiner parlamentarischen Tätigkeit an Dritte weiterzugeben oder gegenüber Dritten in irgendeiner Weise offenzulegen. Da mit dem Kultursprecher der Grünen über diese Verfahrensweise, insbesondere über die vertrauliche Behandlung der Dokumente, kein Einvernehmen erzielt werden konnte, wurde in diesem Fall von der Weitergabe der Evaluierungsberichte Abstand genommen.

2. Welche Maßnahmen müssen aufgrund des Berichts ergriffen werden? Es wird um Übermittlung des gesamten Maßnahmenkatalogs gebeten.

Antwort der Bundesministerin:
Der von der Bundestheater-Holding GmbH vorgelegte und vom Aufsichtsrat genehmigte Maßnahmenkatalog umfasst aufwands- und ertragsseitige sowie sonstige Maßnahmen, die aufgrund der Evaluierungsergebnisse gefasst wurden und die bis zum Abschluss des Geschäftsjahres 2014/15 laufend umgesetzt werden. Das finanzielle Optimierungspotenzial beträgt rund EUR 12,4 Mio. Eine Zusammenfassung der Maßnahmen wurde von der Bundestheater-Holding GmbH veröffentlicht und ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur abrufbar.

Zum Ende jeder Spielzeit, erstmals betreffend die Saison 2011/2012, wird die Bundestheater-Holding dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur über den Stand der Umsetzung Bericht legen. Eine Offenlegung des detaillierten Maßnahmenkatalogs der Bundestheater-Holding ist aus denselben rechtlichen Gründen wie in der Sache der Evaluierungsberichte nicht möglich.