Vor sechzehn Jahren hat Österreich nach der Ratifizierung der Welterbekonvention an die UNESCO den Antrag gestellt, das historische Zentrum der Stadt Wien in die Liste des Weltkulturerbes aufzunehmen. Die UNESCO ist nach eingehender Prüfung 2001 diesem Ansuchen nachgekommen.
Nun gefährdet ein Hochhausprojekt diesen auch touristisch wichtigen, jedenfalls aber selten vergebenen Status.

Die Aussagen der UNESCO dazu sind eindeutig. Hochhäuser in der Kernzone zerstören deren gewachsene Substanz und beeinträchtigen dramatisch das Gesamtbild. Schon 2013 hat das Welterbekomitee Österreich aufgefordert, in dem Areal nicht höher als im Bestand zu bauen. Für die internationale Organisation ist das aktuelle Projekt inakzeptabel. Sollte es umgesetzt werden, käme Wien auf die Rote Liste und würde in der Folge den Status „Weltkulturerbe“ irreversibel verlieren.

In der österreichischen Einreichung aus dem Jahr 2000 wird die Begründung der Aufnahme Wiens unter den Punkten 2a-2d wie folgt gerechtfertigt: „Die historische und kunsthistorische Bedeutung hat bis heute anschaulich ihren Niederschlag im ‚Stadtdenkmal Wien‘, insbesondere und repräsentativ im historischen Stadtzentrum von Wien, gefunden. In dem durch Kern- und Pufferzone abgegrenzten Bereich hat sich ein geschlossener Bauzustand erhalten, der die großen Entwicklungsstufen Mittelalter, Barock und Gründerzeit widerspiegelt. […] Das historische Stadtzentrum Wien zählt in der Geschlossenheit seiner historisch gewachsen Stadtstruktur zu den schönsten und bedeutendsten Stadtdenkmälern Europas.“

Ist der Titel einmal weg, bleibt er für immer verloren. Der Titel um seiner selbst Willen ist freilich nicht so interessant wie die Folgen seines Verlustes. Dem einen würden weitere Hochhäuser folgen, ohne dass ihnen etwas entgegengehalten werden könnte. Der international geschätzte Stadtkern würde, zersetzt, seine Attraktivität und Einzigartigkeit verlieren.

Im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen 2017- 2020 steht an prominenter Stelle die nachhaltige Absicherung des Weltkulturerbes als eine der wichtigsten laufenden und geplanten Maßnahmen.
Zudem hat die EU das Jahr 2018 zum europäischen Kulturerbejahr ausgerufen. Just in diesem Jahr wird Österreich, wenn nicht alles dagegen unternommen wird, eine Welterbestätte verlieren. Seit 6. Juli 2017 steht das historische Zentrum Wiens nämlich auf der Roten Liste.
Die Zeit drängt. Seitens der UNESCO wurde der Bundesregierung eine letzte Frist bis zum 1. Februar 2018 eingeräumt. Bis dahin soll ein Bericht seitens der Bundesregierung vorliegen, ob und wie Österreich bereit ist, die Auflagen zum Erhalt des Welterbe-Titels zu erfüllen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dringend alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Stadt Wien auf die Bedeutung ihres kulturellen Erbes für den Ruf Österreichs hinzuweisen und die Gefahr abzuwenden, den Welterbestatus zu verlieren.“