Ein gut gemeinter Masterplan wird aber nicht ausreichen. Ohne ein verbindliches Bibliothekengesetz, das selbstverständlich in enger Abstimmung mit den Gemeinden und Interessenverbänden entstehen muss, bleibt der Ausbau des öffentlichen Büchereiwesens vom guten Willen einzelner Akteurinnen und Akteure abhängig. Strukturelle Reformen werden sich in dieser Light-Variante, die sich auf die Formulierung von „Strategien und Empfehlungen“ beschränken soll, nicht durchsetzen lassen. Am Ende des Analyseprozesses muss ein Gesetz stehen.
Kaum jemand wird die eminente Bedeutung von Bibliotheken als Bestandteil eines demokratischen, öffentlichen Bildungssystems und Kulturangebotes infrage stellen. Chancengleichheit im Bildungsbereich ist ein bedeutender Indikator für die Funktionsfähigkeit von Demokratien. Bibliotheken fällt die Aufgabe zu, niederschwelligen, kostenfreien und damit gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Informationen für alle zu garantieren. Um dieses Angebot zu verbessern und sicherzustellen, um Chancengleichheit im Bildungsbereich herzustellen, sollte Österreich es den meisten europäischen Staaten gleich tun und ein modernes Bibliothekengesetz ausarbeiten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie den Interessen- und Dachverbänden ein modernes Bibliothekengesetz auszuarbeiten, das unter anderem die Strukturen des öffentlichen Bibliothekswesens sowie die mediale Ausstattung, die Größe und den MitarbeiterInnenstand der öffentlichen Büchereien Österreichs regelt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.