Es ist schon besser, aber es ist noch lange nicht gut. In der letzten Legislaturperiode wurde die „Büchereiförderung neu“ beschlossen und ein „Masterplan für das öffentliche Bibliothekswesen“ auf den Weg gebracht.
Damit hat die Bundesregierung zumindest in Ansätzen auf die Schocks der PISA-Studie 2009 reagiert, die insbesondere im Bereich der Lesekompetenz zu äußerst bedenklichen Ergebnissen gekommen war.

Ein gut gemeinter Masterplan wird aber nicht ausreichen. Ohne ein verbindliches Bibliothekengesetz, das selbstverständlich in enger Abstimmung mit den Gemeinden und Interessenverbänden entstehen muss, bleibt der Ausbau des öffentlichen Büchereiwesens vom guten Willen einzelner Akteurinnen und Akteure abhängig. Strukturelle Reformen werden sich in dieser Light-Variante, die sich auf die Formulierung von „Strategien und Empfehlungen“ beschränken soll, nicht durchsetzen lassen. Am Ende des Analyseprozesses muss ein Gesetz stehen.

Kaum jemand wird die eminente Bedeutung von Bibliotheken als Bestandteil eines demo­kratischen, öffentlichen Bildungssystems und Kul­tur­angebotes infrage stellen. Chancengleichheit im Bildungsbereich ist ein bedeutender Indikator für die Funktionsfähigkeit von Demokratien. Biblio­the­ken fällt die Aufgabe zu, niederschwelligen, kostenfreien und damit gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Informationen für alle zu garantieren. Um dieses Angebot zu verbessern und sicherzustellen, um Chancengleichheit im Bildungsbereich herzustellen, sollte Österreich es den meisten europäischen Staaten gleich tun und ein moder­nes Bibliothekengesetz ausarbeiten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie den Interessen- und Dachverbänden ein modernes Bib­li­o­thekengesetz auszuar­bei­ten, das unter anderem die Strukturen des öffentlichen Bibliothekswesens sowie die mediale Ausstattung, die Größe und den MitarbeiterInnenstand der öffentlichen Büchereien Österreichs regelt.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.