Die Berichte über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes werfen Fragen zum Umgang mit nichtausgeschöpften Töpfen und Zweckwidmungen auf. Die Volksgruppenförderung dient laut §8 VoGrG dazu „Maßnahmen und Vorhaben zu fördern, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen“.

Offenbar werden immer wieder Volksgruppengelder für Parteifunktionäre verwendet. Das lässt zumindest die Förderungszuweisung an ein Präsidium von SP-Funktionären vermuten. Möglicherweise handelt es sich beim Präsidium von SP-Funktionären aber auch um eine neue, bislang noch nicht anerkannte Volksgruppe.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Weshalb erfolgte die parlamentarische Behandlung der Volksgruppenförderberichte der Jahre 2011, 2012 und 2013 erst im Jahre 2015?

Antwort des Bundesministers:

Die  Volksgruppenförderberichte  wurden  der Präsidentin  des  Nationalrates  wie  folgt
übermittelt:
Volksgruppenförderungsbericht 2011: 13. Jänner 2014
Volksgruppenförderungsbericht 2012: 13. Jänner 2014
Volksgruppenförderungsbericht 2013: 26. August 2014

Die  Festlegung  des  Datums  der  parlamentarischen  Behandlung  der  Berichte  im
Verfassungsausschuss des Nationalrates fällt nicht in meine Zuständigkeit.

2)    Plant das Bundeskanzleramt künftig die Volksgruppenförderberichte des Letztjahres dem Parlament zeitnaher vorzulegen? Falls ja, in welchen Abständen? Falls nein, weshalb nicht?

Antwort des Bundesministers:

Der  Volksgruppenförderungsbericht  für  das  Jahr  2014  wird  voraussichtlich  im  Juli
dem  Nationalrat  übermittelt  werden.  Ein  vergleichbarer  Vorlagerhythmus  wird  auch
für die Zukunft angestrebt.

3)    Wie konnte es zur mangelnden Ausschöpfung der „sonstigen Zuschüsse“ aus der Volksgruppenförderung 2011 kommen (172.510 € statt der zur Verfügung stehenden 224.000 €)? Bitte um Aufschlüsselung der 2012 in dieser Sparte gestellten Förderanträge.

4)    Wie konnte es zur mangelnden Ausschöpfung der „sonstigen Zuschüsse“ aus der Volksgruppenförderung 2011 kommen (188.734 € statt der zur Verfügung stehenden 224.000€)? Bitte um Aufschlüsselung der 2011 in dieser Sparte gestellten Förderanträge.

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 3 und 4:

Im Jahr 2011 beantragten 10 Förderwerber „Sonstige Zuschüsse“ in Höhe von insge-
samt € 1.204.510,23. Von den hiefür zur Verfügung stehenden € 224.000 erhielten
die 10 Förderwerber insgesamt € 188.734. Zur jeweiligen Zugehörigkeit der Förder-
nehmer zu den Volksgruppen, den Bundesländern und Förderarten ist auf die jewei-
ligen Tabellen und Anhänge des Förderungsberichts 2011 zu verweisen.

5)    Wie konnte es zur mangelnden Ausschöpfung der „interkulturellen Projektförderungen“ aus der Volksgruppenförderung 2011 kommen (82.124 € statt der zur Verfügung stehenden 100.000 €)? Bitte um Aufschlüsselung der 2011 in dieser Sparte gestellten Förderanträge.

Antwort des Bundesministers:

Im Jahr 2011 beantragten 6 Förderwerber „Interkulturelle Projektförderungsmittel“ in
Höhe  von  insgesamt  €  82.131,53.  Von  den  hiefür  zur  Verfügung  stehenden
€ 100.000  erhielten  die  6  Förderwerber  insgesamt  € 82.124.  Zur  jeweiligen  Zuge-
hörigkeit  der  Fördernehmer  zu  den  Volksgruppen,  den  Bundesländern  und  Förder-
arten ist auf die jeweiligen Tabellen und Anhänge des Förderungsberichts 2011 zu
verweisen.

6)     Wie konnte es zur mangelnden Ausschöpfung der „sonstigen Zuschüsse“ aus der Volksgruppenförderung 2012 kommen (172.510 € statt der zur Verfügung stehenden 224.000 €)? Bitte um Aufschlüsselung der 2012 in dieser Sparte gestellten Förderanträge.

Antwort des Bundesministers:

Im Jahr 2012 beantragten 9 Förderwerber „Sonstige Zuschüsse“ in Höhe von insge-
samt € 215.258. Von den hiefür zur Verfügung stehenden € 224.000 erhielten 7 För-
derwerber insgesamt € 172.510. Zur jeweiligen Zugehörigkeit der Fördernehmer zu
den Volksgruppen, den  Bundesländern und Förderarten ist auf die jeweiligen Tabel-
len und Anhänge des Förderungsberichts 2012 zu verweisen.

7)     Wie konnte es zur mangelnden Ausschöpfung der „interkulturellen Projektförderung“ 2012 kommen (55.200 € statt der zur Verfügung stehenden 100.000 €)? Bitte um Aufschlüsselung der 2012 in dieser Sparte gestellten Förderanträge.

Antwort des Bundesministers:

Im Jahr 2012 beantragten 10 Förderwerber „Interkulturelle Projektförderungsmittel“ in
Höhe von insgesamt € 232.056. Von den hiefür zur Verfügung stehenden € 100.000
erhielten  die  6  Förderwerber  insgesamt  € 55.200.  Zur  jeweiligen  Zugehörigkeit  der
Fördernehmer zu den Volksgruppen, den Bundesländern und Förderarten ist auf die
jeweiligen Tabellen und Anhänge des Förderungsberichts 2012 zu verweisen.

8)    Wie konnte es zur mangelnden Ausschöpfung der „sonstigen Zuschüsse“ aus der Volksgruppenförderung 2013 kommen (149.000 € statt der zur Verfügung stehenden 224.000 €)? Bitte um Aufschlüsselung der 2013 in dieser Sparte gestellten Förderanträge.

Antwort des Bundesministers:

Im Jahr 2013 beantragten 9 Förderwerber „Sonstige Zuschüsse“ in Höhe von insge-
samt € 846.483. Von den hiefür zur Verfügung stehenden € 224.000 erhielten 9 För-
derwerber insgesamt € 149.700. Zur jeweiligen Zugehörigkeit der Fördernehmer zu
den Volksgruppen, den  Bundesländern und Förderarten ist auf die jeweiligen Tabel-
len und Anhänge des Förderungsberichts 2013 zu verweisen.

9)    Wie konnte es zur mangelnden Ausschöpfung der „interkulturellen Projektförderungen“ 2013 kommen (79.740 € statt 100.000 €)? Bitte um Aufschlüsselung der 2013 in dieser Sparte gestellten Förderanträge.

Antwort des Bundesministers:

Im Jahr 2013 beantragten 8 Förderwerber „Interkulturelle Projektförderungsmittel“ in
Höhe von insgesamt € 141.225. Von den hiefür zur Verfügung stehenden € 100.000
erhielten  die  8  Förderwerber  insgesamt  € 79.740.  Zur  jeweiligen  Zugehörigkeit  der
Fördernehmer zu den Volksgruppen, den Bundesländern und Förderarten ist auf die
jeweiligen Tabellen und Anhänge des Förderungsberichts 2013 zu verweisen.

10) Was geschah mit den nichtausgeschöpften Geldern der „sonstigen Zuschüsse“ sowie der „interkulturellen Projektförderung“ jeweils nach den Jahren 2011, 2012 und 2013? Wurden diese im jeweils darauffolgenden Jahr wieder der Volksgruppenförderung zugeführt? Falls nein, weshalb nicht?

Anwort des Bundesministers zu den Fragen 10 und 15:

Die verbliebenen Beträge wurden der Rücklage UG 10, Detailbudget 10010100, Res-
sortübergreifende Vorhaben, zugeführt.

11) Wurden auch 2014 Fördermitteltöpfe der Volksgruppen nicht voll ausgeschöpft? Wenn ja, welche und wieviel ist zurückgeblieben?

Antwort des Bundesministers:

Im Jahr 2014 beantragten 10 Förderwerber „Sonstige Zuschüsse“ in Höhe von insge-
samt € 448.995. Von den hiefür zur Verfügung stehenden € 224.000 erhielten 8 För-
derwerber insgesamt € 224.000.
Im Jahr 2014 beantragten 10 Förderwerber „Interkulturelle Projektförderungsmittel“ in
Höhe von insgesamt € 143.049. Von den hiefür zur Verfügung stehenden € 100.000
erhielten die 9 Förderwerber insgesamt € 99.730.

12) Was geschieht mit diesen nichtausgeschöpften Volksgruppenfördermitteln?

Antwort des Bundesministers:

Diese Mittel verbleiben vorerst in der Rücklage.

13) Werden die Volksgruppen von der Nichtausschöpfung vor Ablauf des jeweiligen Förderjahres noch in Kenntnis gesetzt, um ihnen eine weitere Antragstellung zu ermöglichen?

Antwort des Bundesministers:

Nein.

14) Nach welchen Kriterien und Ausschreibungsbedingungen werden Gelder aus den Töpfen „sonstige Zuschüsse“ sowie „interkulturelle Projektförderung“ genehmigt bzw. ausgeschüttet?

Antwort des Bundesministers:

Im Rahmen der gesamten für das Bundeskanzleramt budgetierten Volksgruppenför-
derungsmittel in Höhe von € 3.868.000 nehmen die „Sonstigen Zuschüsse“ (mit jähr-
lich €  224.000)  und  die „Interkulturelle  Projektförderung“  (mit  jährlich  € 100.000,00)
einen nur kleinen Teil ein. Sowohl die Vergabe der „Sonstigen Zuschüsse“ als auch
der  „Interkulturellen  Projektförderungen“  bedürfen    keiner  Förderungsempfehlung
durch die Volksgruppenbeiräte. Die Fördervergabe erfolgt daher unter sinngemäßer
Anwendung der Förderbestimmungen des Art. 8 Abs. 2 B-VG („Sprache und Kultur,
Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu för-
dern“),  des  Abschnittes  III  des  Volksgruppengesetzes  und  haushaltsrechtlicher  Be-
stimmungen. Für die Interkulturelle Projektförderung gibt § 8 Abs. 2 Volksgruppenge-
setz selbst das Förderziel vor.

15) Warum wurden die zurückgebliebenen Gelder nicht in das jeweils nächstjährige Volksgruppenförderbudget eingespeist, zumal das Volksgruppenförderungsbudget seit zwanzig Jahren konstant geblieben und aufgrund der Inflation real deutlich weniger geworden ist?

16) Wofür erhielt das „Präsidium der SPÖ-Mandatare kroatischer und gemischtsprachiger Gemeinden“ zwischen 2011 und 2013 Zuwendungen aus der kroatischen Volksgruppenförderung in der Höhe von 83.000 €?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 16 und 20:

Der Verein „Präsidium der SPÖ-Mandatare aus kroatischen und gemischtsprachigen
Gemeinden“  erhielt  jeweils  aufgrund  der  Empfehlung  des  Volksgruppenbeirates  für
die kroatische Volkgruppe folgende Volksgruppenförderung:
2011: € 31.000  für Strukturkosten, die Mitherausgabe eines Gemeindekalenders für
Zagersdorf  2011  mit  maßgeblichem  burgenländischkroatischen
Sprachanteil  (Thema:  in  der  Gemeinde  vorkommende  Heilpflan-

zen), die Produktion eines Werbeträgers für die Zweisprachigkeit (in
Form von Tassen mit dem Aufdruck der jeweiligen zweisprachigen
Ortstafel aus sechs kroatisch-zweisprachigen Gemeinden.

2012: € 31.000  für Strukturkosten, die Mitherausgabe eines Gemeindekalenders für
Zagersdorf  2013  mit  maßgeblichem  burgenländischkroatischen
Sprachanteil, die Produktion eines Werbeträgers für die Zweispra-
chigkeit (in Form von Tassen mit dem Aufdruck der jeweiligen zwei-
sprachigen Ortstafel von kroatisch-zweisprachigen Gemeinden

2013: € 21.000  für Strukturkosten, die Mitherausgabe eines Gemeindekalenders für
Zagersdorf  2014  mit  maßgeblichem  burgenländischkroatischen
Sprachanteil,  die  Herausgabe  eines  burgenländischkroatischen
oder  zweisprachigen  kleinkinderpädagogischen  Betreuungsbehel-
fes/  Lernbehelfes  für  Kindergartenkinder  zum  Thema  „Wald“,  Pro-
duktion  eines Werbeträgers  für  die  Zweisprachigkeit  (in  Form  von
Tassen  mit  dem  Aufdruck  der  jeweiligen  zweisprachigen  Ortstafel
aus sechs kroatisch-zweisprachigen Gemeinden

17) Welche Förderungen, aufgeschlüsselt nach Jahr und Betrag, hat das Präsidium der SPÖ-Mandatare kroatischer und gemischtsprachiger Gemeinden seit der Existenz von Volksgruppenförderungen bislang erhalten?

Anwort des Bundesministers:

Der  Vereinsregisterauszug  weist  zum  Verein  „Präsidium  der  SPÖ-Mandatare  aus
kroatischen und gemischtsprachigen Gemeinden“ das Entstehungsdatum 12.1.1977
aus. Zu den nach Jahr und Betrag aufgeschlüsselten Förderungen seit der Vereins-
existenz  verweise  ich  auf  die  dem  Nationalrat  jeweils  übermittelten  Förderungsbe-
richte.

18) Hat das Präsidium der SPÖ-Mandatare auch für 2015 ein Ansuchen auf Förderung aus dem Topf der kroatischen Volksgruppen gestellt und wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort des Bundesministers:

Es  liegt  ein  Förderungsersuchen  des  Vereins  „Präsidium  der  SPÖ-Mandatare  aus
kroatischen und gemischtsprachigen Gemeinden“ für 2015 in Höhe von € 25.000 als
Zuschuss aufgrund des Volksgruppengesetzes vor.

19) Was waren die „volksgruppenfördernden“ Maßnahmen dieses Präsidiums, für die 2011, 2012 bzw. 2013 das Geld verwendet wurde?

Antwort des Bundesministers:

Die volksgruppenfördernden Maßnahmen waren: Stärkung der Publizität und Funkti-
onalität der Volksgruppensprache; positiver Beitrag zur Bewusstseinsbildung betref-
fend  die  gelebte  Zweisprachigkeit  in  den  kroatischen  und  gemischtsprachigen  Ge-
meinden; Erstellung von volksgruppensprachigen Betreuungs- und Lernbehelfen zur
Unterstützung eines möglichst früh eintretenden Volksgruppenspracherwerbs.

20) Welche „volksgruppenfördernden“ Maßnahmen wurden ausschließlich (ohne Kooperation mit anderen Volksgruppeorganisationen) vom Präsidium durchgeführt?

21) Wie wurde die Verwendung der Gelder für SPÖ-PolitikerInnen evaluiert und was ergab die Evaluierung?

Antwort des Bundesministers:

Die aus der Volksgruppenförderung erstellten Produkte wurden in Augenschein ge-
nommen  und  mit  Erfahrungsberichten  von  Volksgruppenbeiratsmitgliedern  vergli-
chen.

22) Inwiefern entspricht das „Präsidium der SPÖ-Mandatare kroatischer und gemischtsprachiger Gemeinden“ der in §9 Abs. 2 VoGrG vorgesehenen Rechtsform (Verein, Stiftung, Fonds)?

23) Sind die SPÖ-MandatarInnen des o.g. Präsidiums eine Volksgruppenorganisation?

24) Welche Rechtsform hat das „Präsidium der SPÖ-Mandatare kroatischer und gemischtsprachiger Gemeinden“?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 22 bis 24:

Der Verein „Präsidium der SPÖ-Mandatare aus kroatischen und gemischtsprachigen
Gemeinden“ ist eine Volksgruppenorganisation im Sinne des § 9 Abs. 2 Volksgrup-
pengesetz.

25) Welche SPÖ-MandatarInnen sind Mitglieder in der „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“, die 2011-2013 eine Förderung von insgesamt 4.500 € aus den slowenischen Volksgruppengeldern nach dem VoGrG erhielt?

Antwort des Bundesministers:

Dem Vereinsregisterauszug zum „Verein Österreichische Volksgruppen in der SPÖ/

Delovna  skupnost  Avstrijske  narodnosti  v  SPÖ“  sind  die  organschaftlichen  Vertre-

terInnen des Vereins zu entnehmen.

26) Wofür genau erhielt die „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“ zwischen 2011 und 2013 Zuwendungen aus der slowenischen Volksgruppenförderung in der Höhe von 4.500 €?

Antwort des Bundesministers:

Der Verein „Österreichische Volksgruppen in der SPÖ / Delovna skupnost Avstrijske
narodnosti v SPÖ“ erhielt jeweils aufgrund der Empfehlung des Volksgruppenbeira-
tes für die slowenische Volkgruppe folgende Volksgruppenförderung:
2011: € 2.000  für  die  Herausgabe  der  jährlich  einmal  erscheinenden  zweispra-
chigen Zeitschrift „Zusammenleben – Sožitje“
2012: € 1.500  für  die  Herausgabe  der  jährlich  einmal  erscheinenden  zweispra-
chigen Zeitschrift „Zusammenleben – Sožitje“
2013: € 1.000  für  die  Herausgabe  der  jährlich  einmal  erscheinenden  zweispra-
chigen Zeitschrift „Zusammenleben – Sožitje“

27) Welche Förderungen, nach Jahr und Betrag aufgeschlüsselt, hat die „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“ seit der Existenz von Volksgruppenförderungen bislang erhalten?

Antwort des Bundesministers:

Dem Vereinsregisterauszug ist das Entstehungsdatum des Vereins „Österreichische
Volksgruppen in der SPÖ / Delovna skupnost Avstrijske narodnosti v SPÖ“ 17. Jän-
ner 1992 zu entnehmen. Zu den nach Jahr und Betrag aufgeschlüsselten Förderun-
gen seit der Vereinsexistenz ist auf die dem Nationalrat jeweils übermittelten Förde-
rungsberichte  zu verweisen.

28) Hat die „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“ auch für 2015 ein Ansuchen auf Förderung aus dem Topf der slowenischen Volksgruppen gestellt und wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort des Bundesministers:

Es liegt ein Förderungsersuchen des Vereins „Österreichische Volksgruppen in der
SPÖ / Delovna skupnost Avstrijske narodnosti v SPÖ“ für das Jahr 2015 in Höhe von
€ 1.500 als Zuschuss aufgrund des Volksgruppengesetzes vor.

29) Was waren die „volksgruppenfördernden“ Maßnahmen dieser Arbeitsgemeinschaft 2011, 2012 bzw. 2013, für die das Geld verwendet wurde?

30) Welche „volksgruppenfördernden“ Maßnahmen wurden ausschließlich (ohne Kooperation mit anderen Volksgruppenorganisationen) von der „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“ durchgeführt?

31) Wie wurde die Verwendung der Gelder für die „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“ evaluiert und was ergab die Evaluierung?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 29 bis 31:

Das  Anliegen  der  Vereinszeitschrift ist  der interkulturelle  Dialog,  Verständnis,  Tole-
ranz und Akzeptanz über alle Bevölkerungsgruppen insbes. Kärntens. Die Zeitschrift
wurde in Augenschein genommen und einschlägige Berichte von Volksgruppenbei-
ratsmitgliedern mit Interesse zur Kenntnis genommen.

32) Inwiefern entspricht die „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“ der in §9 Abs. 2 VoGrG vorgesehenen Rechtsform (Verein, Stiftung, Fonds)?

33) Sind die SPÖ-MandatarInnen der o.g. Arbeitsgemeinschaft eine Volksgruppenorganisation?

34) Welche Rechtsform hat die „Arbeitsgemeinschaft österreichischer Volksgruppen in der SPÖ“?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 32 bis 34:

Der Verein „Österreichische Volksgruppen in der SPÖ / Delovna skupnost Avstrijske
narodnosti v SPÖ“ ist eine Volksgruppenorganisation im Sinne des § 9 Abs. 2 Volks-
gruppengesetz.

35) Welche KommunalpolitikerInnen bilden die sogenannte „Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland“, die 2011-2013 eine Förderung von insgesamt 179.000 € aus den kroatischen Volksgruppengeldern nach dem VoGrG erhielt?

Antwort des Bundesministers:

Dem  Vereinsregisterauszug  zum  Verein  „Arbeitsgemeinschaft  kroatischer  Kommu-
nalpolitiker  im  Burgenland  (Djelatna  zajednica  hrvatskih  komunalnih  političarov  u
Gradišću)“ sind die organschaftlichen VertreterInnen zu entnehmen.

36) Wofür genau erhielt die „Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland“ zwischen 2011 und 2013 Zuwendungen aus der kroatischen Volksgruppenförderung in der Höhe von 179.000 €?

Antwort des Bundesministers:

Der  Verein  „Arbeitsgemeinschaft  kroatischer  Kommunalpolitiker  im  Burgenland
(Djelatna  zajednica  hrvatskih  komunalnih  političarov  u  Gradišću)“  erhielt  jeweils
aufgrund  der  Empfehlung  des  Volksgruppenbeirates  für  die  kroatische  Volkgruppe
folgende Volksgruppenförderung:
2011: € 60.000  für Strukturkosten, die Herausgabe des ortsspezifischen burgenlän-
dischkroatisch-  oder  zweisprachigen  Informationsblattes  „Moje
selo“,  die  burgenländischkroatisch-  oder  zweisprachige  Veranstal-
tung des Kulturzyklus „Naš zavičaj“, die im Rahmen der Regional-
konferenzen stattfindenden volksgruppenspezifischen Fortbildungs-
veranstaltungen  (insb.  für  burgenlandkroatische  Kommunalpoliti-
kerInnen, Amtmännern, KindergartenpädagogInnen, die Herausga-
be  der  Playback-Doppel-CD/DVD  mit  burgenländischkroatisch-
zweisprachigen  Liedtexten  und  die  Veranstaltung  des  burgenlän-
dischkroatisch-zweisprachige  Rock-Pop-Festivals  „HRVAT  2011“,
für  die  Erstellung  burgenländischkroatisch-zweisprachiger  Glück-
wunschplakate und Glückwunschbillets.

2012: € 60.000  für Strukturkosten, die Herausgabe des ortsspezifischen burgenlän-
dischkroatisch-  oder  zweisprachigen  Informationsblattes  „Moje
selo“,  die  burgenländischkroatisch-  oder  zweisprachige  Veranstal-
tung in Neuberg im Rahmen des Kulturzyklus „Naš zavičaj“.

2013: € 59.000  für Strukturkosten, die Veranstaltung des burgenländischkroatisch-
zweisprachige Rock-Pop-Festivals „HRVAT 2013“, die Herausgabe
des ortsspezifischen burgenländischkroatisch- oder zweisprachigen
Informationsblattes „Moje selo“, den burgenländischkroatisch- oder
zweisprachigen im Rahmen des  Kulturzyklus „Naš zavičaj“ stattfin-
denden Kulturabend in Güttenbach,  der im Rahmen des Kulturzy-
klus „Naš zavičaj“ stattfindende Kulturabend in Kroatisch Geresdorf,
die Veranstaltung einer Regionalkonferenz in Großwarasdorf.

37) Welche Förderungen, nach Jahr und Betrag aufgeschlüsselt, hat die „Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland“ seit der Existenz von Volksgruppenförderungen bislang erhalten?

Antwort des Bundesministers:

Der Vereinsregisterauszug zum Verein „Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunal-
politiker  im  Burgenland  (Djelatna  zajednica  hrvatskih  komunalnih  političarov  u
Gradišću)“ enthält das Entstehungsdatum 10.4.1986. Hinsichtlich der nach Jahr und
Betrag aufgeschlüsselten Förderungen seit der Vereinsexistenz ist auf die dem Nati-

onalrat jeweils übermittelten Förderungsberichte  zu verweisen.

38) Hat die „Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland“ auch für 2015 ein Ansuchen auf Förderung aus dem Topf der kroatischen Volksgruppen gestellt und wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort des Bundesministers:

Es  liegt  ein  Förderungsersuchen  des  Vereins  „Arbeitsgemeinschaft  kroatischer
Kommunalpolitiker  im  Burgenland  (Djelatna  zajednica  hrvatskih  komunalnih
političarov u Gradišću)“ für das Jahr 2015 in Höhe von € 66.000 als Zuschuss auf-
grund des Volksgruppengesetzes vor.

39) Was waren die „volksgruppenfördernden“ Maßnahmen dieser Arbeitsgemeinschaft 2011, 2012 bzw. 2013, für die das Geld verwendet wurde?

40) Welche „volksgruppenfördernden“ Maßnahmen wurden ausschließlich (ohne Kooperation mit anderen Volksgruppenorganisationen) von der „Arbeitsgemeinschaft kroatischer KommunalpolitikerInnen im Burgenland“ durchgeführt?

41) Wie wurde die Verwendung dieser Gelder für ÖVP-Kommunalpolitiker am Ende des Förderjahres 2013 evaluiert und was ergab die Evaluierung?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 39 bis 41:

Die  Maßnahmen  dienten  dem  Erhalt  von  Volksgruppensprache  und  Volksgruppen-
kultur.  Die  vom  geförderten  Verein  erstellten  Produkte  wurden  in  Augenschein  ge-
nommen und Rückmeldungen von Volksgruppenbeiratsmitgliedern mit Interesse zur
Kenntnis genommen.

42) Inwiefern entspricht die „Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland“ der in §9 Abs. 2 VoGrG vorgesehenen Rechtsform (Verein, Stiftung, Fonds)?

43) Sind die ÖVP-MandatarInnen der o.g. Arbeitsgemeinschaft eine Volksgruppenorganisation?

44) Welche Rechtsform hat die „Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland“?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 42 bis 44:

Der  Verein  „Arbeitsgemeinschaft  kroatischer  Kommunalpolitiker  im  Burgenland
(Djelatna zajednica hrvatskih komunalnih političarov u Gradišću)“ ist eine Volksgrup-
penorganisation im Sinne des § 9 Abs. 2 Volksgruppengesetz.

45) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es in Zukunft zu keiner Förderung parteinaher Vereine nach dem VoGrG mehr kommt?

Antwort des Bundesministers:

Die Förderungswürdigkeit von Volksgruppenorganisationen hängt davon ab, ob ihre
förderbeantragten Maßnahmen und Aktivitäten den Zielsetzungen des Volksgruppen-
gesetzes entsprechen. Dies war und ist bei den in der Anfrage genannten Einrichtun-
gen der Fall. Auch der Rechnungshof hatte in der Vergangenheit sowohl den Verein
„Präsidium  der  SPÖ-Mandatare  aus  kroatischen  und  gemischtsprachigen  Gemein-
den“  als  auch  den  Verein  „Arbeitsgemeinschaft  kroatischer  Kommunalpolitiker  im
Burgenland (Djelatna zajednica hrvatskih komunalnih političarov u Gradišću)“ geprüft
und die Tätigkeit jener Vereine, deren Mitglieder eine bestimmte politische Orientie-
rung erkennen lassen, nicht kritisiert, solange das Vereinsangebot allen zugänglich
ist.

46) Weshalb erfolgt bisweilen eine Zuweisung zweier separater Volksgruppenförderungen an denselben Fördernehmer im selben Förderjahr, wie zB an den Kroatischer Presseverein (2012 eine Zuweisung mit 103.700 € und eine weitere Zuweisung mit 39.500 €)?

Antwort des Bundesministers:

Die  Allgemeinen  Rahmenrichtlinien  für  die  Gewährung  von  Förderungen  aus  Bun-
desmitteln (ARR 2014) sehen in § 43 vor, dass die Auszahlung der Förderung nur
insoweit und nicht eher vorgenommen  wird, als sie zur Leistung fälliger Zahlungen
durch  die Förderungsnehmerin  oder  den  Förderungsnehmer  für  die  geförderte  Lei-
stung entsprechend dem Förderungszweck benötigt wird.

Auch der Umstand, dass häufig mit einem Förderantrag mehrere Projekte förderbe-
antragt sind, aber noch nicht alle Projekte zuteilungsreif scheinen, kann dazu führen,
dass nicht nur ein Gesamtförderangebot ergeht, sondern zeitlich versetzt anfallsbe-
dingt mehrere Förderangebote erfolgen.

47) Wie hoch ist die Inflation der Volksgruppenförderung, die aufgrund der Nichtanpassung seit zwanzig Jahren fortschreitet, in Prozent und Euro?

Antwort des Bundesministers:

Eine  „Inflation  der  Volksgruppenförderung“  gibt  es  nicht.  Sollte  der  Verbraucher-

preisindex gemeint sein, so hat sich dieser von Jänner 1995 bis Mai 2015 um 45,9%
verändert.

48) Sind seitens des Bundeskanzleramts sogenannte „One-Stop, One-Shop Verfahren“ angedacht, um die Bewerbung um Fördermittel und Vergabe von für Volksgruppenvereine einfacher und transparenter zu machen?

Antwort des Bundesministers:

Die Abläufe sind im Wesentlichen durch das Volksgruppengesetz und die Allgemei-
nen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR
2014) vorgegeben. Darüber hinaus sind bestimmte Abläufe sind bereits zentralisiert
(z.B. Transparenzportal, Einlauf der Förderungsanträge, z.T. standardisierte Antrags-
formulare und zentralisierte Förderabrechnung).