Kultursprecher von FPÖ und Grünen kritisieren Kulturministerium und Museum – MAK-Direktor Thun-Hohenstein: Ursprünglich angegebener Gesamtschaden „nur grobe Schätzung“

Der gestern, Montag, abgeschlossene Vergleich zwischen dem Museum für Angewandte Kunst (MAK) und seinem früheren Geschäftsführer Peter Noever sorgt bei den Kultursprechern der FPÖ und der Grünen für Unverständnis. Sowohl das Kulturministerium als auch das MAK hätten „offensichtlich das Interesse an der Aufklärung verloren“, so Wolfgang Zinggl (Grüne) gegenüber der APA. Die Beendigung des laufenden Verfahrens vor dem Arbeitsgericht mittels eines Vergleichs sei „die typisch österreichische Methode, die Dinge beizulegen“, meint Zinggl. „Lieber zahlt man aus dem öffentlichen Budget eine Summe, die keinem extrem wehtut, als zu schauen, wie die Dinge wirklich gelaufen sind.“ Der neue FP-Kultursprecher Walter Rosenkranz fordert in einer Aussendung eine Prüfung des Gerichtsvergleichs. „Der Rechnungshof hat klarzustellen, ob es sich hier um einen Akt der Freunderlwirtschaft in den letzten Tagen der Ministerschaft von Claudia Schmied handelt oder nicht“, so Rosenkranz. Dass der nun festgestellte Schaden weniger als die Hälfte jener von Noever zur Wiedergutmachung hinterlegten 220.000 Euro beträgt, erklärt der jetzige MAK-Direktor Christoph Thun-Hohenstein indes mit „einer damals nur groben Schätzung“. „Es ist seitdem genau berechnet worden, welcher Schaden entstanden ist“, so Thun-Hohenstein heute am Rande einer Pressekonferenz im MAK im Gespräch mit der APA. Peter Noever – seit 1986 künstlerischer Leiter des MAK – war im März 2011 vom Kuratorium des Museums fristlos entlassen worden, nachdem bekannt geworden war, dass er dem MAK mit fingierten Catering-Rechnungen einen Schaden jenseits der strafrechtlich maßgeblichen Wertgrenze von 50.000 Euro angerichtet haben soll. Ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue wurde im November 2011 von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt. Am Montag gab das MAK bekannt, sich auf eine Schadenszahlung von 104.000 Euro durch Noever geeinigt zu haben. Dieser erhält im Gegenzug bisher zurückgehaltene Gehaltsansprüche sowie die Abfertigung, insgesamt rund 231.000 Euro brutto.