Im Oktober 2016 hat der Rechnungshof in seinem Rohbericht dem Bundesdenkmalamt Mängel in der wirtschaftlichen Führung attestiert. Größter Kritikpunkt war die Errichtung eines elektronischen Denkmalinformationssystems. Sowohl Kosten als auch Zeitplan seien wegen unprofessioneller Projektabwicklung aus dem Ruder gelaufen.

Wenige Zeit danach wurden Korruptionsvorwürfe laut. Im parlamentarischen Kulturausschuss (November 2016) haben Sie daraufhin eine interne Revision zur Überprüfung der Vorwürfe angekündigt. Diese Überprüfung wurde im Dezember 2016 abgeschlossen und im März 2017 haben Sie dem Kulturausschuss die Übermittlung des Endberichts zugesagt. Bislang ist das leider und trotz mehrfacher Nachfrage ausgeblieben.

Im Jänner 2017 haben Sie aber auch das Beratungsunternehmen Integrated Consulting Group (ICG) beauftragt, für das Denkmalamt Vorschläge zur Organisations- und Rechtsformoptimierung zu machen.

Die ICG ist regelmäßige Beraterin des Kulturressorts. Sie hat etwa die Ausgliederung der Bundestheater sowie der Bundesmuseen empfohlen und begleitet. Mit zweifelhaftem Erfolg, wie uns die Geschichte lehrt.

Aus dem Anbot der ICG geht hervor, dass ernsthaft über eine Ausgliederung des Denkmalamts nachgedacht wird. Bei ausgegliederten Rechtsträgern sind die Kontrollrechte des Parlaments stark eingeschränkt. Das trifft jetzt schon auf die Bundestheater und Bundesmuseen zu und wäre künftig auch beim Denkmalschutz der Fall.

Dabei ist die parlamentarische Kontrolle ein wesentliches Mittel, um Missstände in der Verwaltung zu verhindern. Das BDA soll auch als ausgegliederte GmbH hoheitliche Akte setzen, die Kontrolle wäre aber gleichzeitig geschwächt.

Wie unabhängig ein auf private Einnahmen angewiesenes Denkmalschutzunternehmen angesichts der Interessen zahlungskräftiger Investoren agieren kann, ist mehr als fraglich.

Bundeskanzler Christian Kern möchte das BDA überhaupt ganz abschaffen. Er schlägt in seinem Plan A vor, das BDA mit den Baubehörden zusammenzulegen. Das bedeutet eine drastische Schwächung des Denkmalschutzes und widerspricht der kulturpolitischen Zielsetzung, dass das BDA als zentrale Behörde die Erhaltung des beweglichen und unbeweglichen österreichischen Denkmalbestandes sicherzustellen hat.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Ergebnisse hat die von Ihnen veranlasste interne Revision zum BDA gebracht? (Um Übermittlung des zugesagten Berichts wird gebeten.)

Antwort des Bundesministers:

Das Ergebnis der Sonderprüfung wurde bereits von mir den Mitgliedern des parlamentarischen Kulturausschusses (in anonymisierter Form) übermittelt. Die Interne Revision hat die gegen MitarbeiterInnen des Bundesdenkmalamtes erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt; dennoch durch das Bundeskanzleramt im Zusammenwirken mit der Leitung des Bundesdenkmalamtes geprüft, welche strukturellen Maßnahmen und
Maßnahmen der Bewusstseinsbildung im Bundesdenkmalamt im Sinne einer weiteren Korruptionsprävention gesetzt werden können. Es finden derzeit Gespräche mit SpezialistInnen des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung statt.

2)    Wie wollen Sie die Unabhängigkeit einer auch auf private Einnahmen angewiesenen Denkmalschutz GmbH angesichts der Interessen zahlungskräftiger Investoren garantieren?

3)    Das BDA spielt eine entscheidende Rolle im Kampf gegen illegalen Kulturgüterhandel. Welche Gefahren birgt eine Ausgliederung des BDA im Hinblick auf die Vermeidung illegalen Kulturgüterhandels?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 2 und 3:

Die laufende Studie zum Bundesdenkmalamt ist ausdrücklich als ergebnisoffene Machbarkeitsprüfung für eine Organisations- und Rechtsformoptimierung beauftragt. Als kulturpolitische Zielsetzung für diese Studie wurde u.a. festgehalten:
Das Bundesdenkmalamt soll als zentrale, im gesamten Bundesgebiet einheitlich wirkende Behörde die Erhaltung des beweglichen und unbeweglichen österreichischen Denkmalbestand sicherstellen, dafür im Rahmen eigener wissenschaftlicher Forschung die Grundlagen erarbeiten, Denkmaleigentümer_innen als Beratungs- und Förderungsstelle unterstützen und möglichst weite Bevölkerungskreise für Themen
des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sensibilisieren.
Eine Rechtsform, die das Bundesdenkmalamt in Abhängigkeit „zahlungskräftiger Investoren“ bringt oder in seiner Rolle im Kampf gegen den illegalen Kulturgüterhandel schwächt, entspricht daher nicht der kulturpolitischen Zielsetzung.

4)    Wird die vom Bundeskanzler vorgeschlagene Variante, das BDA mit den Baubehörden zusammenzulegen, ernsthaft geprüft? Und wenn ja, wann werden zu dieser Prüfung Ergebnisse erwartet?

Antwort des Bundesministers:

Ziel der Studie ist eine Stärkung des Bundesdenkmalamtes. Eine Zusammenlegung des Bundesdenkmalamtes mit den Baubehörden, die bei den Gemeinden eingerichtet sind, ist auf Grund der derzeit bundesverfassungsrechtlich festgelegten Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung nicht bzw nur auf Grundlage einer Verfassungsänderung möglich.