Matthias Hartmann hatte als Burgtheaterdirektor noch gar nicht angefangen zu arbeiten, da wurden seine Vertragsbedingungen schon verbessert, die Regie-Honorare um 30 Prozent erhöht und das Einkommen valorisiert. War das angesichts der großzügigen Entlohnung, die dem Burgdirektor ohnehin schon eingeräumt worden war, angesichts gleich bleibender Basisabgeltungen und der anhaltenden prekären Finanzlage des Burgtheaters notwendig?

Dabei spielt die Bundestheater-Holding neuerlich eine merkwürdige Rolle. Nahm ihr Geschäftsführer Georg Springer eine entscheidungsbefugte Position ein, etwa bei den Vertragsverhandlungen mit dem Burgtheaterdirektor, oder war er lediglich ausführendes Organ der Kulturministerin?

Im parlamentarischen Kulturausschuss gab Georg Springer jedenfalls zu Protokoll, er habe mit der Vertragsgestaltung betreffend Matthias Hartmann inhaltlich nichts zu tun gehabt und nur umgesetzt, was ihm der damalige Kunststaatssekretär Franz Morak diktiert habe. Wenige Tage später zitieren die Salzburger Nachrichten aus einem von Morak unterfertigten „Non-Paper“, in dem dieser den Rahmen des Geschäftsführer-Vertrags grob abgrenzt, was den Holding-Chef aber nicht daran gehindert hätte, für die Republik günstigere Bedingungen auszuverhandeln.

Das Gegenteil ist geschehen. Franz Moraks Amtsnachfolgerin Claudia Schmied dürfte dabei keine unwichtige Rolle gespielt haben und hat offenbar zugunsten von Matthias Hartmann in den Geschäftsführer-Vertrag eingegriffen. Die Erhöhung des Jahresbezugs von Hartmann erklärt die Holding am 31.03.2014 mit einer im Jahr 2007 von Claudia Schmied gewährten Valorisierung der Bezüge, die für Hartmann bereits ein Jahr nach Dienstantritt schlagend geworden sei. Von einer Reaktion seitens der Bundestheater-Holding dazu ist uns nichts bekannt. Auch die höhere Vergütung der Hartmann Inszenierungen am Burgtheater (52.500 statt 40.000 Euro) sei der vertragsgemäß vorgesehenen (?!), jährlichen Valorisierung des durchschnittlichen Regieentgelts am Burgtheater geschuldet und angeblich von der Burgtheater GmbH bereits Anfang 2009 verordnet worden. Aufsichtsratsvorsitzender der Burgtheater Ges.m.b.H. war Georg Springer.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1. Wer zeichnet für den Abschluss des Geschäftsführer-Vertrages mit Matthias Hartmann verantwortlich?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 1 und 7:

Dienstverträge  für  künstlerische  Geschäftsführer  werden  von  der  Bundestheater-
Holding  GmbH  als  Eigentümervertreterin  in  der  jeweiligen  Bühnengesellschaft
gemäß  den  Vorgaben  des  zuständigen  bestellenden  Organs  verhandelt  und
ausgefertigt.  Im  gegenständlichen  Fall  lag  ein  konkreter  schriftlicher,  13  Punkte
umfassender  Auftrag  des  damaligen  Staatssekretärs  im  Bundeskanzleramt  Franz
Morak  an  die  Geschäftsführung  der  Bundestheater-Holding  GmbH  in  Form  eines
sogenannten  „Non  Paper“  betreffend  die  Eckpunkte  eines  Dienstvertrags  für  den
künstlerischen Geschäftsführer der Burgtheater GmbH vor.

2. Warum erhöhte Ihre Amtsvorgängerin Claudia Schmied das Jahresgehalt von Matthias Hartmann um knapp 10.000 Euro, obwohl dieses laut Non-Paper von Franz Morak von „generellen Bezugserhöhungen“ ausgeschlossen war?

Antwort des Bundesministers:

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 2634/J vom 6. Dezember 2007 durch Frau Bundesministerin Dr. Claudia
Schmied.

Daher ist auch die in der Anfrage aufgestellte Behauptung, dass „das Jahresgehalt
von  Matthias  Hartmann  um  knapp  € 10.000“  erhöht  wurde,  nicht  nachvollziehbar.
Tatsache ist, dass Matthias Hartmann infolge der von meiner Vorgängerin gewährten
Einbeziehung  in  die  generellen  Bezugserhöhungen  –  von  der  er  aus  Gründen  der
Gleichbehandlung  ab  dem  Geschäftsjahr  2010/2011  nicht  ausgenommen  werden
konnte – für das zweite Geschäftsjahr eine Erhöhung des Jahresbezuges um insge-
samt € 2.009,– erhalten hat.

3. Welchen Zweck hat eine Holding-Konstruktion, wenn die von deren Geschäftsführer abgeschlossenen Verträge von einer neuen Ministerin einfach so unterwandert und abgeändert werden können?

Antwort des Bundesministers:

Gemäß  §  3  (5)  des  BThOG  obliegt  die  Ausübung  der  Gesellschafterrechte  an  der
Bundestheater-Holding  GmbH  für  den  Bund  dem  zuständigen  Bundesminister/der
zuständigen  Bundesministerin.  Die  Einbeziehung  in  die  generellen  Bezugserhö-
hungen  ist  auf  Initiative  aller  Geschäftsführer  unter  Führung  der  Bundestheater-
Holding  aus  den  sich  aus  der  oben  zitierten  Anfragebeantwortung  ergebenden
Gründen durch das dazu befugte oberste Organ erfolgt.

Explizit  von  dieser  Vorgangsweise ausgenommen  ist  der  Geschäftsführer der  Bun-
destheater-Holding GmbH, dessen Teilnahme an generellen Gehaltserhöhungen erst
nach Vorliegen des jeweiligen Gehaltsabschlusses der Bundestheater zwischen den
Vertragspartnern einvernehmlich festgelegt wird.

4. Wer hat neben Franz Morak das Non-Paper unterzeichnet, das die Grenzen des Verhandlungsspielraums für den Vertrag mit Matthias Hartmann absteckt?

Antwort des Bundesministers:

Das  „Non  Paper“  wurde  neben  Staatssekretär  Franz  Morak  auch  von  Matthias
Hartmann unterzeichnet.

5. Wie viele Wochen oder Monate vor dem Vertragsabschluss mit dem Burgtheater nahm Matthias Hartmann Verpflichtungen an der Oper in Zürich (Premiere vier Jahre später) und Bochum (Premiere drei Jahre später) an?

6. Warum wusste er davon bei der Unterzeichnung des Non-Papers im Juni 2006 noch nichts, das ihm keine Fremdinszenierungen zugestanden hatte?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 5 und 6:

Nach Information der Bundestheater-Holding hat Matthias Hartmann bereits im Zuge
der  Vertragsverhandlungen  auf  das  Bestehen  von  Inszenierungsvereinbarungen
(„Lady Macbeth von Mzensk“ an der Wiener Staatsoper und „Rusalka“ am Opernhaus
Zürich)  hingewiesen,  weshalb  auch  eine  dahingehende  Vereinbarung  in  den
Geschäftsführervertrag  vom  29. September  2006  aufgenommen  wurde.  Von  einer
Regietätigkeit Matthias Hartmanns in Bochum nach dem 1. September 2009 ist nichts
bekannt.

7. Welchen Verhandlungsspielraum hatte Georg Springer bei der Umsetzung des Non-Papers von Staatssekretär Morak bis zur endgültigen Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Geschäftsführer der Holding und dem neuen Geschäftsführer des Burgtheaters?

8. Wie erklären Sie, dass im Jahr 2009 das ohnehin schon üppige Regie-Entgelt von 40.000 Euro pro Inszenierung um 30 % erhöht und seither indexgesichert ausbezahlt wurde, wiewohl im Vorvertrag (Non-Paper) ausdrücklich steht, dass sich die Regieabgeltung zwar an den am Markt erzielbaren Durchschnittspreisen zu orientieren habe, dass demungeachtet aber „ein Betrag von € 40.000 pro Inszenierung nicht überschritten werden sollte“?

Antwort des Bundesministers:

Nach  Information  der  Bundestheater-Holding  wurde  der  diesbezügliche  Punkt  des
„Non  Papers“  im  Zuge  der  Vertragsverhandlungen  auf  Wunsch  von  Matthias
Hartmann  und  mit  Zustimmung  von  Staatssekretär  Franz  Morak  modifiziert.  Der  in
den  Verhandlungen  erzielte  Kompromiss  wurde  sodann  in  den
Geschäftsführervertrag insofern aufgenommen, als sich das Entgelt pro Inszenierung
am  durchschnittlichen  Regieentgelt  im  Burgtheater  orientierte.  Dieses
durchschnittliche  Entgelt  belief  sich,  wie  im  Schreiben  des  Burgtheaters  vom  12.
März 2009 der Bundestheater-Holding mitgeteilt und belegt, nicht mehr wie im Jahre
2006 auf € 40.000,–, sondern ab der Spielzeit 2009/2010 auf € 52.500,–.

9. Von wem ging die Initiative zur Erhöhung der Regie-Honorare im Jahr 2009 aus?

10. Fand die Erhöhung der Regie-Honorare im Jahr die Billigung von Holding-Chef Georg Springer?

11. War der Aufsichtsrat des Burgtheaters über die Erhöhung der Regie-Honorare im Jahr 2009 informiert, und fand diese Maßnahme seine Billigung?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 9 bis 11:

Die Erhöhung der Regie-Honorare im Jahr 2009 ergab sich aufgrund der bereits er-
wähnten  einschlägigen  Bestimmung  des  Geschäftsführervertrages  vom  29. Sep-
tember 2006. Im gegenständlichen Fall liegen keine Aufsichtsratsbeschlüsse vor.

12. Welche Verträge existieren am Burgtheater zur jährlichen Valorisierung der Regie-Gagen?

13. Wer hat diese Verträge für welche Geltungsdauer abgeschlossen und für wen gelten sie?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 12 und 13:

Es existieren am Burgtheater keine Verträge „zur jährlichen Valorisierung der Regie-
Gagen“.

14. Sind Sie angesichts dieses Verantwortungs-Wirrwarrs in den Bundestheatern der Ansicht, die Holding sei eine geeignete Struktur zur Verhinderung unliebsamer Geldverschwendung?

Antwort des Bundesministers:

Hinsichtlich  der  Verantwortlichkeiten  bei  der  Bestellung  eines/r  künstlerischen
Geschäftsführer/in liegt eine klar strukturierte Vorgangsweise vor:

–  Gemäß § 12 Abs. 3 BThOG ist der zuständige Bundesminister / die zustän-
dige  Bundesministerin  für  die  Bestellung  der  künstlerischen  Geschäftsführer
der  Bühnengesellschaften  des  Bundestheaterkonzerns  zuständig,  der  /  die
daher auch die jeweiligen Vertragseckpunkte vorgeben kann.

–  Die konkrete Vertragsverhandlung und der Vertragsabschluss erfolgen durch
die Bundestheater-Holding GmbH als Eigentümervertreterin in der jeweiligen
Bühnengesellschaft.