Matthias Hartmann hatte als Burgtheaterdirektor noch gar nicht angefangen zu arbeiten, da wurden seine Vertragsbedingungen schon verbessert, die Regie-Honorare um 30 Prozent erhöht und das Einkommen valorisiert. War das angesichts der großzügigen Entlohnung, die dem Burgdirektor ohnehin schon eingeräumt worden war, angesichts gleich bleibender Basisabgeltungen und der anhaltenden prekären Finanzlage des Burgtheaters notwendig?
Dabei spielt die Bundestheater-Holding neuerlich eine merkwürdige Rolle. Nahm ihr Geschäftsführer Georg Springer eine entscheidungsbefugte Position ein, etwa bei den Vertragsverhandlungen mit dem Burgtheaterdirektor, oder war er lediglich ausführendes Organ der Kulturministerin?
Im parlamentarischen Kulturausschuss gab Georg Springer jedenfalls zu Protokoll, er habe mit der Vertragsgestaltung betreffend Matthias Hartmann inhaltlich nichts zu tun gehabt und nur umgesetzt, was ihm der damalige Kunststaatssekretär Franz Morak diktiert habe. Wenige Tage später zitieren die Salzburger Nachrichten aus einem von Morak unterfertigten „Non-Paper“, in dem dieser den Rahmen des Geschäftsführer-Vertrags grob abgrenzt, was den Holding-Chef aber nicht daran gehindert hätte, für die Republik günstigere Bedingungen auszuverhandeln.
Das Gegenteil ist geschehen. Franz Moraks Amtsnachfolgerin Claudia Schmied dürfte dabei keine unwichtige Rolle gespielt haben und hat offenbar zugunsten von Matthias Hartmann in den Geschäftsführer-Vertrag eingegriffen. Die Erhöhung des Jahresbezugs von Hartmann erklärt die Holding am 31.03.2014 mit einer im Jahr 2007 von Claudia Schmied gewährten Valorisierung der Bezüge, die für Hartmann bereits ein Jahr nach Dienstantritt schlagend geworden sei. Von einer Reaktion seitens der Bundestheater-Holding dazu ist uns nichts bekannt. Auch die höhere Vergütung der Hartmann Inszenierungen am Burgtheater (52.500 statt 40.000 Euro) sei der vertragsgemäß vorgesehenen (?!), jährlichen Valorisierung des durchschnittlichen Regieentgelts am Burgtheater geschuldet und angeblich von der Burgtheater GmbH bereits Anfang 2009 verordnet worden. Aufsichtsratsvorsitzender der Burgtheater Ges.m.b.H. war Georg Springer.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wer zeichnet für den Abschluss des Geschäftsführer-Vertrages mit Matthias Hartmann verantwortlich?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 1 und 7:
Dienstverträge für künstlerische Geschäftsführer werden von der Bundestheater-
Holding GmbH als Eigentümervertreterin in der jeweiligen Bühnengesellschaft
gemäß den Vorgaben des zuständigen bestellenden Organs verhandelt und
ausgefertigt. Im gegenständlichen Fall lag ein konkreter schriftlicher, 13 Punkte
umfassender Auftrag des damaligen Staatssekretärs im Bundeskanzleramt Franz
Morak an die Geschäftsführung der Bundestheater-Holding GmbH in Form eines
sogenannten „Non Paper“ betreffend die Eckpunkte eines Dienstvertrags für den
künstlerischen Geschäftsführer der Burgtheater GmbH vor.
2. Warum erhöhte Ihre Amtsvorgängerin Claudia Schmied das Jahresgehalt von Matthias Hartmann um knapp 10.000 Euro, obwohl dieses laut Non-Paper von Franz Morak von „generellen Bezugserhöhungen“ ausgeschlossen war?
Antwort des Bundesministers:
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 2634/J vom 6. Dezember 2007 durch Frau Bundesministerin Dr. Claudia
Schmied.
Daher ist auch die in der Anfrage aufgestellte Behauptung, dass „das Jahresgehalt
von Matthias Hartmann um knapp € 10.000“ erhöht wurde, nicht nachvollziehbar.
Tatsache ist, dass Matthias Hartmann infolge der von meiner Vorgängerin gewährten
Einbeziehung in die generellen Bezugserhöhungen – von der er aus Gründen der
Gleichbehandlung ab dem Geschäftsjahr 2010/2011 nicht ausgenommen werden
konnte – für das zweite Geschäftsjahr eine Erhöhung des Jahresbezuges um insge-
samt € 2.009,– erhalten hat.
3. Welchen Zweck hat eine Holding-Konstruktion, wenn die von deren Geschäftsführer abgeschlossenen Verträge von einer neuen Ministerin einfach so unterwandert und abgeändert werden können?
Antwort des Bundesministers:
Gemäß § 3 (5) des BThOG obliegt die Ausübung der Gesellschafterrechte an der
Bundestheater-Holding GmbH für den Bund dem zuständigen Bundesminister/der
zuständigen Bundesministerin. Die Einbeziehung in die generellen Bezugserhö-
hungen ist auf Initiative aller Geschäftsführer unter Führung der Bundestheater-
Holding aus den sich aus der oben zitierten Anfragebeantwortung ergebenden
Gründen durch das dazu befugte oberste Organ erfolgt.
Explizit von dieser Vorgangsweise ausgenommen ist der Geschäftsführer der Bun-
destheater-Holding GmbH, dessen Teilnahme an generellen Gehaltserhöhungen erst
nach Vorliegen des jeweiligen Gehaltsabschlusses der Bundestheater zwischen den
Vertragspartnern einvernehmlich festgelegt wird.
4. Wer hat neben Franz Morak das Non-Paper unterzeichnet, das die Grenzen des Verhandlungsspielraums für den Vertrag mit Matthias Hartmann absteckt?
Antwort des Bundesministers:
Das „Non Paper“ wurde neben Staatssekretär Franz Morak auch von Matthias
Hartmann unterzeichnet.
5. Wie viele Wochen oder Monate vor dem Vertragsabschluss mit dem Burgtheater nahm Matthias Hartmann Verpflichtungen an der Oper in Zürich (Premiere vier Jahre später) und Bochum (Premiere drei Jahre später) an?
6. Warum wusste er davon bei der Unterzeichnung des Non-Papers im Juni 2006 noch nichts, das ihm keine Fremdinszenierungen zugestanden hatte?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 5 und 6:
Nach Information der Bundestheater-Holding hat Matthias Hartmann bereits im Zuge
der Vertragsverhandlungen auf das Bestehen von Inszenierungsvereinbarungen
(„Lady Macbeth von Mzensk“ an der Wiener Staatsoper und „Rusalka“ am Opernhaus
Zürich) hingewiesen, weshalb auch eine dahingehende Vereinbarung in den
Geschäftsführervertrag vom 29. September 2006 aufgenommen wurde. Von einer
Regietätigkeit Matthias Hartmanns in Bochum nach dem 1. September 2009 ist nichts
bekannt.
7. Welchen Verhandlungsspielraum hatte Georg Springer bei der Umsetzung des Non-Papers von Staatssekretär Morak bis zur endgültigen Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Geschäftsführer der Holding und dem neuen Geschäftsführer des Burgtheaters?
8. Wie erklären Sie, dass im Jahr 2009 das ohnehin schon üppige Regie-Entgelt von 40.000 Euro pro Inszenierung um 30 % erhöht und seither indexgesichert ausbezahlt wurde, wiewohl im Vorvertrag (Non-Paper) ausdrücklich steht, dass sich die Regieabgeltung zwar an den am Markt erzielbaren Durchschnittspreisen zu orientieren habe, dass demungeachtet aber „ein Betrag von € 40.000 pro Inszenierung nicht überschritten werden sollte“?
Antwort des Bundesministers:
„Non Papers“ im Zuge der Vertragsverhandlungen auf Wunsch von Matthias
Hartmann und mit Zustimmung von Staatssekretär Franz Morak modifiziert. Der in
den Verhandlungen erzielte Kompromiss wurde sodann in den
Geschäftsführervertrag insofern aufgenommen, als sich das Entgelt pro Inszenierung
am durchschnittlichen Regieentgelt im Burgtheater orientierte. Dieses
durchschnittliche Entgelt belief sich, wie im Schreiben des Burgtheaters vom 12.
März 2009 der Bundestheater-Holding mitgeteilt und belegt, nicht mehr wie im Jahre
9. Von wem ging die Initiative zur Erhöhung der Regie-Honorare im Jahr 2009 aus?
10. Fand die Erhöhung der Regie-Honorare im Jahr die Billigung von Holding-Chef Georg Springer?
11. War der Aufsichtsrat des Burgtheaters über die Erhöhung der Regie-Honorare im Jahr 2009 informiert, und fand diese Maßnahme seine Billigung?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 9 bis 11:
Die Erhöhung der Regie-Honorare im Jahr 2009 ergab sich aufgrund der bereits er-
wähnten einschlägigen Bestimmung des Geschäftsführervertrages vom 29. Sep-
tember 2006. Im gegenständlichen Fall liegen keine Aufsichtsratsbeschlüsse vor.
12. Welche Verträge existieren am Burgtheater zur jährlichen Valorisierung der Regie-Gagen?
13. Wer hat diese Verträge für welche Geltungsdauer abgeschlossen und für wen gelten sie?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 12 und 13:
Es existieren am Burgtheater keine Verträge „zur jährlichen Valorisierung der Regie-
Gagen“.
14. Sind Sie angesichts dieses Verantwortungs-Wirrwarrs in den Bundestheatern der Ansicht, die Holding sei eine geeignete Struktur zur Verhinderung unliebsamer Geldverschwendung?
Antwort des Bundesministers:
Hinsichtlich der Verantwortlichkeiten bei der Bestellung eines/r künstlerischen
Geschäftsführer/in liegt eine klar strukturierte Vorgangsweise vor:
– Gemäß § 12 Abs. 3 BThOG ist der zuständige Bundesminister / die zustän-
dige Bundesministerin für die Bestellung der künstlerischen Geschäftsführer
der Bühnengesellschaften des Bundestheaterkonzerns zuständig, der / die
daher auch die jeweiligen Vertragseckpunkte vorgeben kann.
– Die konkrete Vertragsverhandlung und der Vertragsabschluss erfolgen durch
die Bundestheater-Holding GmbH als Eigentümervertreterin in der jeweiligen
Bühnengesellschaft.