Die Existenz der Komensky-Schule ist bedroht. Die Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht blickt auf eine lange Tradition zurück und bietet zweisprachigen Unterricht von Kindergarten bis zur Matura an. Trotz laufender Erhöhung des Schulgeldes kippt die Bilanz der ältesten Privatschule einer anerkannten Volksgruppe in Österreich zusehends mehr in die roten Zahlen. Bemühungen der tschechischen Vereine, die Komensky Schule zusätzlich aus öffentlichen Mitteln abzusichern, sind gescheitert.

Zwar erhalten die Lehrenden ihr Gehalt vom Stadtschulrat und die Schule wird anhand der Volkgruppenförderung unterstützt, indem die tschechischen Vereine dafür auf die Förderung ihrer kulturellen Aktivitäten verzichten. Seit der Einstellung der Förderung der Stadt Wien von jährlich 150.000,– Euro, bürgen die Funktionäre der Vereine mit ihren privaten Vermögen für den Abgang und für aufgenommene Kredite der Schule.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1) Besteht seitens der Bundesregierung die Bereitschaft, der Komensky-Schule eine finanzielle Basis abseits der Erstattung der LehrerInnenkosten zu sichern?

2) Falls ja: Welche Vorgehensweise ist dazu vom Ministerium geplant?

3) Falls nein: Weshalb nicht? Würden Sie eine Auflösung der Komensky-Schule aufgrund mangelnder Finanzierung in Kauf nehmen?

4) Wie schützen Sie bei einer Auflösung das Recht der tschechischen und slowakischen Minderheit auf Pflege ihrer Sprachen?

Antwort der Bundesministerin zu den Fragen 1 bis 4:

Vorausgeschickt wird, dass das Bundesministerium für Bildung und Frauen lediglich auf die
im eigenen Verantwortungsbereich gemäß Bundesministeriengesetz 1986 liegen Angelegenheiten
des Schulwesens antworten kann.
Allgemeine Angelegenheiten der Volksgruppen fallen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Frauen.
Es ist daher festzuhalten, dass die Schaffung der Voraussetzungen zur Führung einer Privat-
schule und die Verantwortung auch für die finanzielle Entwicklung eines Privatschulstandortes
ebenso wie die Auflassung einer Privatschule grundsätzlich dem jeweiligen Schulerhalter
obliegen.
Unabhängig von der Verantwortung der Schulerhalterschaft obliegt dem Bundesministerium für Bildung und Frauen, zumal dem Bund die grundlegende Kompetenz auf dem Gebiet des Privatschulwesens zukommt, eine Gesamtverantwortung für die Entwicklung
und Qualitätssicherung des Schulwesens in Österreich.
Hinsichtlich der finanziellen Förderung von nichtkonfessionellen Privatschulen wird bemerkt,
dass etwa das private Bilinguale Oberstufenrealgymnasium seit Jahren durch das Bundes-
ministerium für Bildung und Frauen im Bereich des Lehrkräftepersonals eine Vollsubventionie-
rung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf Grund des Privatschulgesetzes erhält.
Ähnliches gilt hinsichtlich des Lehrkräftepersonals an den vom Schulverein Komensky
erhaltenen Schulen im Pflichtschulbereich.
Auch darüber hinaus unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Frauen die Aktivitäten
des Schulvereins Komensky.
Für das genannte private Bilinguale Oberstufenrealgymnasium wurden in den Finanzjahren
2004 bis 2011 durch das Ressort Investitionsförderungen in Höhe von insgesamt EUR 1,016.420,–
für die Generalsanierung des Schulgebäudes, die EDV-Ausstattung sowie für die Ausstattung der Bibliothek erhalten.
Im März 2016 erfolgte zuletzt darüber hinaus eine Förderungszusage über EUR 40.000,–
für die Neugestaltung des Turnsaales.