Im Februar 2007 stellte der damalige Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer aufgrund einer Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Zinggl fest: „In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Frauen im Orchester der Wiener Staatsoper dahingehend verändert, dass im Jahr 1997 zwei Frauen engagiert waren und es heute, im Jahr 2007, sechs Frauen sind. Diesen Frauenanteil gilt es selbstverständlich weiterhin zu erhöhen. Seit dem Jahr 2005 gibt es für alle Gesellschaften des  Bundestheaterkonzerns Gleichbehandlungsbeauftragte und seit Herbst 2006 einen Gleichbehandlungsplan für den gesamten Konzern; damit sollte einer weiteren Erhöhung des Frauenanteils generell, aber auch im Staatsopernorchester, nichts mehr im Wege stehen.“

In der Plenarsitzung im März 2007 meinte die damalige Staatssekretärin Heidrun Silhavy (Parlamentskorrespondenz Nr.145), der Anteil der Frauen bei den Philharmonikern sei unbefriedigend, doch müsse man eben zur Kenntnis nehmen, dass es sich bei den Philharmonikern um einen Verein handle, der eben entsprechende Aufnahmekriterien habe. Man habe sich daher nun erst einmal des Staatsopernorchesters angenommen, doch könne man zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch mit keinen Ergebnissen aufwarten, da der entsprechende Gleichbehandlungsplan eben erst umgesetzt werde. Man müsse Diskriminierungen hintanhalten und zu einer echten Gleichbehandlung kommen. Sie sei überzeugt, dass man auch auf diesen Gebieten schon bald zu positiven Ergebnissen kommen werde.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Welche Ziele und Maßnahmen sah der Gleichstellungsplan 2006 in Richtung Erhöhung des Frauen-Anteils im Staatsopernorchester und bei den Wiener Philharmonikern vor?

2)    Inwieweit wurden die Maßnahmen des Gleichbehandlungsplanes umgesetzt?

Antwort der Bundesministerin zu den Fragen 1. und 2. sowie 4. und 5.:

Zu den Zielen des „Gleichstellungsplanes“ 2006 führt die Bundestheater-Holding GmbH aus, dass gemäß § 20 BThOG das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) auf die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer der Gesellschaften des Bundestheaterkonzerns sinngemäß anzuwenden ist. In sinngemäßer Anwendung des § 11a B-GlBG wurde zum 1. September 2006 ein Gleichbehandlungsplan für den Konzernbereich der Bundestheater-Holding GmbH erlassen.

Vorrangiges Ziel des Gleichbehandlungsplanes 2006 war es, den Anteil der weiblichen Beschäftigten in den einzelnen Abteilungen sowie in den Führungspositionen auf mindestens 40% (B-GlBG in der zum 1. September 2006 gültigen Fassung) zu erhöhen. Weitere wesent­liche Ziele waren unter anderem die Förderung einer positiven Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen, eine bereits erreichte 40%-ige Frauenquote jedenfalls zu wahren, sowie die Förderung einer gleichberechtigten Repräsentanz der Frauen in allen Entscheidungsstrukturen, mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Beschäftigung.

Im Hinblick auf im Gleichbehandlungsplan 2006 vorgesehene Maßnahmen sind im Wesent­lichen – in Anlehnung an das B-GlBG – nachfolgende zu nennen:

– Ausschreibungen für freie Stellen und Funktionen sind so zu formulieren, dass sie Frauen und Männer gleichermaßen betreffen.

– Bis zur Erreichung einer Frauenquote von 40% haben Ausschreibungen den Hinweis zu enthalten, dass die Gesellschaften die Erhöhung des Frauenanteils anstreben und deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auffordern und Frauen bei gleicher Quali­fikation vorrangig aufgenommen werden.

– In allen Abteilungen und Funktionen, in denen eine Unterrepräsentation von Frauen besteht, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, vorrangig aufzunehmen.

Die Maßnahmen des Gleichbehandlungsplanes werden laufend umgesetzt.

Das BThOG sieht in seinem § 20 vor, dass auf „die Arbeitnehmer der Gesellschaften gemäß § 3 Abs. 1 … das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, sinngemäß anzuwenden“ ist, sodass primär das B-GlBG gilt. Demzufolge gilt der Gleichbehandlungsplan 2006, zuletzt geändert am 1. September 2010, in der Fassung der jeweils gültigen Bestimmungen des
B-GlBG.

Der Verein der Wiener Philharmoniker verwaltet sich selbst und unterliegt nicht der Einfluss­nahme der Bundestheater-Holding GmbH. Der Gleichbehandlungsplan für den Konzernbereich der Bundestheater-Holding GmbH ist deshalb auf den Verein der Wiener Philharmoniker nicht anwendbar.

3)    Wie viele Frauen und wie viele Männer wurden seit 1.Jänner 2007 ins Staatsopernorchester bzw. als vollwertige Mitglieder der Wiener Philharmoniker aufgenommen?

Antwort der Bundesministerin:

Nach Auskunft der Bundestheater-Holding GmbH wurden seit 1. Jänner 2007 (inkl. der laufenden Saison 2012/13) 34 neue Stellen besetzt. Dabei wurden 8 Frauen engagiert.

Ergänzend wird angemerkt, dass jede Ausschreibung der Wiener Staatsoper folgende Formulierung enthält: „Die Wiener Staatsoper strebt die Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.“ Über jede Ausschreibung hinaus wird bei jedem Vorspiel gendermäßig vorgegangen, sodass selbstverständlich Bewerbungen von Frauen entsprechend ihrer Qualifikation berücksichtigt werden.

Der Verein der Wiener Philharmoniker verwaltet sich selbst und unterliegt weder der Einfluss­nahme der Bundestheater-Holding GmbH noch der der Wiener Staatsoper GmbH. Der Gleich­behandlungsplan für den Konzernbereich der Bundestheater-Holding GmbH ist deshalb auf den Verein der Wiener Philharmoniker nicht anwendbar.

4)    Ist der Gleichbehandlungsplan 2006 nach wie vor gültig?

5)    Wenn nein, welche Maßnahmen und Ziele sieht der aktuelle Gleichbehandlungs-plan in welchem Zeitraum vor?

6)    Wie viele Frauen gehören zur Zeit dem Staatsopernorchester an?

7)    Wie hoch ist der Prozentanteil von Frauen gemessen an allen Mitgliedern des Staatsopernorchesters?

Antwort der Bundesministerin zu den Fragen 6. und 7.:

Nach Auskunft der Bundestheater-Holding GmbH sind zurzeit im Orchester 11 Frauen fix engagiert. Der Frauenanteil beträgt 7,43%.