Laut APA124 5 KI 0387 vom 01.Nov 12 „… konnte das MAK dem Rechnungshof nicht mitteilen, wo sich Tausende Objekte des Hauses befinden. 1.600 Asiatika, 2.800 Objekte aus dem Bereich Metall/Wiener Werkstätte, 2.200 Objekte aus dem Bereich Holz waren mit Standort ´unbekannt´ in verschiedenen, einander widersprechenden Datenbanken eingetragen. Offenbar wurde nach einer Inventur 1999 außerdem dem Kulturministerium eine ´unvollständige und unrichtige Information´ über Erfassung und Standort des Sammlungsguts übermittelt.“

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Seit wann sind im MAK welche Objekte „nicht auffindbar“ oder mit dem Vermerk „unbekannter Standort“ vermerkt?

Antwort der Bundesministerin:

Der überwiegende Teil der als Verlust beziehungsweise als fehlend angeführten Objekte aus dem Sammlungsbestand des MAK fällt in den Zeitraum von der Gründung des Museums bis um 1960. Die als „fehlend“ ausgewiesenen Objekte erklären sich Großteils aus Tausch, Kriegsverlusten, Restitutionen oder Abgabe an andere Museen oder Institutionen.

2)    Über welche mit „unbekanntem Standort“ verbliebenen oder  „nicht auffindbaren“ Objekte wurde das Ministerium zu welchem Zeitpunkt informiert?

3)    Welche Schritte wurden seitens des Ministeriums nach Bekanntwerden fehlender Objekte gesetzt?

Antwort der Bundesministerin zu den Fraen 2. und 3.:

Die Inventarisierung der Sammlungsbestände ist ein laufendes, längerfristiges Projekt und wird von den Bundesmuseen auch auf Grund der Festschreibung in den Rahmenzielvereinbarungen verfolgt. Die grundsätzliche Kontrolle der Aktivitäten erfolgt durch das jeweilige Kuratorium, dieses setzt im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen, etwa im Rahmen einer Revision. Vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur werden derzeit alle Informationen zu Stand der Inventarisierung in den einzelnen Häusern erhoben. Vorgesehen ist, die Informationen nach Abschluss der Erhebung in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

4)    Wer haftet für nicht mehr auffindbare Objekte in einem Bundesmuseum?

Antwort der Bundesministerin:

Haftung setzt ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten voraus. Dies wäre im Einzelfall zu prüfen.