Der parlamentarische Kulturausschuss vom 13. März 2014 hat zwar in einigen Punkten Klärung hinsichtlich des Problemfeldes Burgtheater gebracht, viele Fragen sind aber offen geblieben, insbesondere was die Verantwortung der Holding und des Ministeriums zur Vertragserstellung betrifft. Darüber hinaus hat Bundestheater-General Georg Springer einige neue, bisher unbeleuchtet gebliebene Aspekte in die Diskussion eingebracht.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

Eingangs  halte  ich  fest,  dass  die  Österreichischen  Bundestheater  gemäß  den
Bestimmungen  des  Bundestheaterorganisationsgesetzes  (BThOG),  BGBl.  I  Nr.
108/1998  idgF,  mit  1.  September  1999  aus  der  Bundesverwaltung  ausgegliedert
wurden.  Sie  sind  nunmehr  als  ein  aus  fünf  eigenständigen  Gesellschaften  mit  be-
schränkter  Haftung,  nämlich  der  Bundestheater-  Holding  GmbH,  der  Burgtheater
GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH, der Volksoper Wien GmbH und der ART for
ART Theaterservice GmbH, bestehender Konzern organisiert.

Während  die  Bundestheater-Holding  GmbH  zu  100  %  im  Eigentum  des  Bundes
steht, befinden sich alle anderen Gesellschaften im Eigentum bzw. Miteigentum der
Bundestheater-Holding. Es besteht an den Tochtergesellschaften der Bundestheater-
Holding somit kein Eigentum bzw. Miteigentum des Bundes.

Als  Angelegenheiten  der  Vollziehung  sind  von  der  Interpellationspflicht  daher  nur
jene Aufgaben des Bundes umfasst, die die Funktion des Bundes als Eigentümer der

Bundestheater-Holding betreffen. Alle anderen Angelegenheiten der Gesellschaften,
insbesondere solche der Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding unterlie-
gen grundsätzlich nicht der Interpellation. Eine Ausnahme hievon sieht § 13 Abs. 6
BThOG vor, der bestimmt, dass die von dem Bundesminister für Kunst und Kultur,
Verfassung und öffentlichen Dienst bestellten, vom Bundesminister für Finanzen und
vom Bundeskanzler entsandten Mitglieder der Aufsichtsräte der Gesellschaften des
Bundestheaterkonzerns gegenüber den Bundesministern / dem Bundeskanzler über
die  Beschlüsse  des  (jeweiligen)  Aufsichtsrates  zur  Auskunftserteilung  verpflichtet
sind.  Die  Erläuterungen  zu  dieser  Bestimmung  führen  hiezu  aus,  dass  durch  die
vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung die Interpellationspflicht des Bun-
deskanzlers / der Bundesminister in den Angelegenheiten der Gesellschaften sicher-
gestellt werden soll. Dies bedeutet, dass nur in jenen Angelegenheiten ein Interpel-
lationsrecht besteht, in denen auch tatsächlich Beschlüsse des jeweiligen Aufsichts-
rates vorliegen.

Zu den gegenständlichen Fragen 1 bis 15, 17 bis 28 und 32 bis 35 liegen keine Auf-
sichtsratsbeschlüsse vor, sie unterliegen daher auch aus diesem Titel nicht der Inter-
pellationspflicht.

Im  Rahmen  der  bestehenden  Rechtslage  möchte  ich  Ihnen  daher  die  folgenden
Informationen mitteilen:

1) Seit wann wusste der Aufsichtsrat des Burgtheaters davon, dass Matthias Hartmann mit Peter F. Raddatz eine externe Prüfinstanz einschaltete, um die finanziellen Usancen im Burgtheater zu untersuchen?

Antwort des Bundesministers:

Der  Aufsichtsrat  der  Burgtheater  GmbH  wurde  in  der  12.  Aufsichtsratssitzung  am
24. Jänner 2012 über die Beratungstätigkeit von Herrn Raddatz, der auch persönlich
anwesend war, informiert.

Aufgabe  war  gemäß  Aufsichtsratsprotokoll  nicht  die  Untersuchung  der  „finanziellen
Usancen  im  Burgtheater“,  sondern  Herr  Raddatz  wurde  vom  künstlerischen  Ge-
schäftsführer eingeladen, „die Kommunikation zwischen kaufmännischer und künst-
lerischer Direktion gelenkiger und transparenter zu machen.“

Weitere Aufgabe war, „ein wesentlich stärker als bisher auf die künstlerischen Pla-
nungen  aufbauendes  Berichtswesen  zu  entwickeln.  Mit  einer  dafür  erforderlichen
inszenierungsbezogenen  Kosten-  und  Erlösplanung  sei  bereits  begonnen  worden.
Das darauf aufzubauende Berichtswesen für den Gesamtbetrieb soll dem künstleri-
schen  Leiter  besser  ermöglichen,  steuernd  und  führend  einzugreifen.  (…)  Die  Be-
ratung werde sich insbesondere darauf konzentrieren, aus diesem Berichtswesen ein
besseres Steuerungsinstrument für den künstlerischen Direktor zu entwickeln.“

2) Hat Peter F. Raddatz seine Tätigkeit mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufgenommen?

3) Wurde der Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Untersuchung von Herrn Raddatz informiert?

4) Wenn ja, wie hat der Aufsichtsrat reagiert?

5) Wenn nein, warum nicht?

6) Wie hoch war das Honorar, das Peter F. Raddatz für seine Tätigkeit erhielt?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 2 bis 6:

Die Aufnahme der Tätigkeit von Herrn Raddatz stellt keine vom Aufsichtsrat zu ge-
nehmigende Maßnahme dar.

Über  Ergebnisse  der  Beratungstätigkeit  gegenüber  dem  künstlerischen  Geschäfts-
führer  wurde  der  Aufsichtsrat  nach  Auskunft  der  Bundestheater-Holding  nicht  in-
formiert,  vielmehr  wurde    davon  ausgegangen,  dass  die  Beratung  in  den  Überle-
gungen  und  Entscheidungen  des  künstlerischen  Geschäftsführers  entsprechenden
Niederschlag findet.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Höhe des Honorars nicht angegeben
werden.

7) Existiert hinsichtlich der Tätigkeit von Peter F. Raddatz am Burgtheater irgendeine schriftlich festgehaltene vertragliche Grundlage?

8) Wenn ja, was beinhaltet dieser Vertrag?

9) Wenn nein, warum nicht?

10) Auf welcher datenschutzrechtlichen Grundlage hat Peter F. Raddatz Einsicht in die Gebarung des Burgtheaters genommen? Immerhin wurde dem Parlament zur selben Zeit die Einsicht in das Ergebnis der Effizienzanalyse mit der Begründung verweigert, es handle sich um sensible kaufmännische Daten, die Konkurrenzunternehmen nutzen könnten. Peter F. Raddatz wurde kurz danach kaufmännischer Geschäftsführer am Schauspielhaus Hamburg.

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 7 bis 10:

Hinsichtlich der Beratungstätigkeit der Burgtheater GmbH sind in den Unterlagen der
Burgtheater  GmbH  nach  Auskunft  der  Geschäftsführung  weder  schriftliche  vertrag-
liche  Vereinbarungen  noch  schriftlich  festgehaltene  Ergebnisse,  sondern  lediglich
drei Rechnungen sowie drei Auszahlungsvorgänge auffindbar.

Die Rechnungen vom 28.1.2012 und 18. 6.2012 dienen als „Abschlag auf das Hono-
rar für Beratungstätigkeit gem. Vereinbarung vom 20.9.2011“. Die nicht datierte, le-
diglich  mit  dem  Vermerk  „bez.  12.7.2013“  versehene  Rechnung  trägt  den Wortlaut
„Honorar auf das Honorar für Beratungstätigkeit gem. Vereinbarung vom 20.9.2011“.

11) Was waren die konkreten Inhalte des Management Letters, den die KPMG im Zuge des Jahresabschlusses 2011/12 Anfang 2013 dem Aufsichtsrat überreichte?

Antwort des Bundesministers:

Die darin enthaltenen Feststellungen betrafen die Änderung der bisherigen Abschrei-
bungsmethodik  bei  Bühnenproduktionen,  die  Aktivierung  von  Personalkosten  im
Rahmen der Herstellungs- und Anschaffungskosten der Bühnenproduktionen („akti-
vierte  Eigenleistungen“),  das  negative  Nettoumlaufvermögen  („working  capital“)  so-
wie die Bildung einer gesetzlichen Rücklage gemäß § 229 Abs 4 UGB.

12) Seit wann wusste Ihr Ministerium von den Liquiditätsengpässen im Burgtheater?

Antwort des Bundesministers:

Über  die  ab  dem  Geschäftsjahr  2010/2011  angespannte  Liquiditätssituation  der
Burgtheater GmbH sowie den Diskussionsprozess in den Aufsichtsorganen und die
zu  ihrer  Verbesserung  getroffenen  bzw.  geplanten  Maßnahmen  der  Gesellschaft
wurde durch die Bundestheater-Holding regelmäßig berichtet.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 13.

13) Seit wann wusste der Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding von den Liquiditätsengpässen im Burgtheater?

Antwort des Bundesministers:

Unter  dem  Tagesordnungspunkt  „Wirtschaftliche,  insbesondere  finanzielle  Situation
des  Bundestheaterkonzerns“  wurde  und  wird  der  Aufsichtsrat  der  Bundestheater-
Holding GmbH von der Geschäftsführung regelmäßig sowohl schriftlich wie mündlich
über die Liquiditätssituation des Konzerns informiert.

Über  die  ab  dem  Geschäftsjahr  2010/2011  angespannte  Liquiditätssituation  der
Burgtheater  GmbH  und  die  diesbezüglichen  Diskussionen  des  Burgtheater-Auf-
sichtsrates wurde der Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding GmbH jeweils in seiner
immer nur wenige Tage darauf folgenden Sitzung informiert. So wurde er insbeson-
dere in der Sitzung vom 28. Juni 2011 unmittelbar nach Beschluss des Burgtheater-
Aufsichtsrates  vom  20.  Juni  2011  über  die  Inanspruchnahme  eines  Kontokorrent-
kredites  im  Rahmen  des  Cash-Poolings  der  Bundestheater  sowie  die  Einrichtung
eines Monitorings zur planmäßigen Rückführung in Kenntnis gesetzt.

In der Folge wurde die „finanzielle Situation der Burgtheater GmbH“ in den Aufsichts-
ratssitzungen der Bundestheater-Holding GmbH immer wieder eingehend diskutiert.
Dies  geschah  auf  Basis  regelmäßiger  Informationen  durch  den  Aufsichtsratsvor-
sitzenden  und  die  Geschäftsführung  der  Bundestheater-Holding  GmbH  sowie
punktuell  durch  Berichterstattungen  der  kaufmännischen  Geschäftsführung  der
Burgtheater GmbH und der Wirtschaftsprüfer.

14) Wie reagierte Ihr Ministerium auf die Nachricht vom „Notfallplan“, der in der Aufsichtsratssitzung vom 21. Juni 2013 aufgrund der fatalen Liquiditätssituation des Burgtheaters beschlossen werden musste?

15) Welche Schritte setzte Ihr Ministerium, nachdem ihm im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung vom 21. Juni 2013 mitgeteilt worden war, dass das Burgtheater knapp vor der Zahlungsunfähigkeit stehe?

16) Welche Ergebnisse hat die „nähere Analyse des Kostenanstiegs“ im Bereich der Leading Teams gebracht, die der Aufsichtsrat gemäß Sitzungsprotokoll vom 21. Juni 2013 durchzuführen beabsichtigte?

17) Wie hat der Aufsichtsrat am 21. Juni 2013 auf die Aussage von Herrn Hartmann reagiert, die „finanzielle Gesamtentwicklung“ seines Hauses sei für ihn „schwer erkennbar“?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 14 bis 17:

Die im Rahmen Ihrer Fragen aufgestellten Behauptungen korrelieren weder mit den
darin angeführten Terminen noch mit den jeweiligen Gesprächsinhalten. Beispielhaft
wird dazu Folgendes ausgeführt:

Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der Burgtheater GmbH vom 22.10.2013 berich-
tete  die  Geschäftsführung  der  Bundestheater-Holding  von  intensiven  Gesprächen
und  Verhandlungen  zwischen  der  Bundestheater-Holding  und  den  Bühnengesell-
schaften und von einem „Notfallplan“, der im Auftrag des Aufsichtsrates der Holding
ausgearbeitet wurde, um ausgeglichene und genehmigungsfähige Budgets für sämt-
liche Tochtergesellschaften des Konzerns auch im Falle eine Nichterhöhung der be-
stehenden Basisabgeltung zustande zu bringen. Dieser Bericht wurde vom Aufsichts-
rat der Burgtheater GmbH zur Kenntnis genommen.

Auch  eine  „knapp  bevor  stehende  Zahlungsunfähigkeit“  des  Burgtheaters  wurde
weder  in  der  Aufsichtsratssitzung  der  Burgtheater  GmbH  vom  21.  Juni  2013  noch
jener  vom  22.10.2013  thematisiert,  weswegen  auch  keine  dahingehende  Mitteilung
an das zuständige Ministerium ergangen ist.

Betreffend die „nähere Analyse des Kostenanstiegs“ im Bereich der Leading Teams
hat sich der Aufsichtsrat der Burgtheater GmbH bereits weit früher sehr intensiv mit
dieser  Thematik  auseinander  gesetzt,  was  in  der  Aufsichtsratssitzung  der  Burg-
theater GmbH vom 16. April 2013 zum einstimmigen Beschluss der Errichtung eines
projektbezogenen Finanzausschusses geführt hat. Über die „Ergebnisse des Finanz-
projektausschusses  des  Burgtheaters“  wurde  in  der  in  der  Frage  angesprochenen
Aufsichtsratssitzung der Burgtheater GmbH vom 21. Juni 2013 berichtet, woraus sich
vier Beschlüsse des Aufsichtsrats ergaben:

–  Die  Geschäftsführung  soll  in  Zukunft  in  jeder  Aufsichtsratssitzung  über  die
Planung/Hochrechnung  und  den  Stand  der  Investitionen  in  Produktionen  in
Form eines Produktionsmonitorings berichten.
–  Das  Investitionsbudget  soll  eingehalten  werden.  Die  Geschäftsführung  hat
jede  Überschreitung  des  produktionsbezogenen  Gesamtbudgets  dem  Präsi-
dium zu melden.
–  Die Abschreibungsdauer für Produktionen hat maximal drei Jahre zu betragen,
wobei die mit der KPMG abgestimmte degressive Methodik anzuwenden ist.
–  Der  Vorschlag  des  Finanzprojektausschusses  über  die  aktivierungsfähigen
Kosten pro Produktion ist einzuhalten.

18) Gemäß Rechtsgutachten von DBJ existiert im Burgtheater seit vielen Jahren kein funktionierendes internes Kontrollsystem (IKS). Hat sich die Bundestheater-Holding dieser Auffassung mittlerweile angeschlossen?

Antwort des Bundesministers:

Ich  bitte  um  Verständnis,  dass  vor  dem  Hintergrund  laufender  Verfahren  diesbe-
züglich  zum  gegenwärtigen  Zeitpunkt  noch  keine  näheren  Auskünfte  gegeben
werden können.

19) Seit wann ist die Bundestheater-Holding der Ansicht, dass das IKS nicht funktioniert?

20) Wie konnte es der Bundestheater-Holding verborgen bleiben, dass im Burgtheater jahrelang kein funktionierendes IKS existierte?

21) Seit wann verfügt das Burgtheater nach Ansicht der Bundestheater-Holding über kein funktionierendes IKS mehr?

22) Wie konnten die Direktoren Bachler, Peymann und Benning das Haus ohne funktionierendes IKS führen?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 20 und 22:

Eine zuletzt im Geschäftsjahr 2011/2012 redigierte „Bilanzierungs- und Kontierungs-
richtlinie“  legt  die  für  alle  Gesellschaften  des  Bundestheaterkonzerns  geltenden
Grundsätze  ordnungsgemäßer  Buchführung  und  deren  Prüfbarkeit  sowie  die  Ein-
richtung,  Überwachung  und  Dokumentation  eines  „Internen  Kontrollsystems  (IKS)“
als  Aufgaben-  und  Zuständigkeitsbereich  der  kaufmännischen  Geschäftsführungen
der Tochtergesellschaften fest. Darüber hinaus sind die wesentlichen Kernprinzipien
eines IKS (4-Augen-Prinzip, Zeichnungsregelungen, Funktionstrennung, Umgang mit
Telebanking) auch in den unternehmensspezifischen Organisationshandbüchern der
Konzerngesellschaften verankert.

Wie schon mehrfach hingewiesen können Regelungen, wie im übrigen auch Gesetze
lediglich  den  Rahmen  für  korrektes  Verhalten  festlegen,  wie  auch  die  Prüfung  von
deren Einhaltung in der Mehrzahl der Fälle immer wieder zu Empfehlungen zur Ver-
vollständigung  und  zur  Adaptierung  einzelner  Prozesse  und  Schritte,  und damit  zu
weiteren  Verbesserungen  führen  und  führten.  Die  Missachtung  von  Regelungen  in
jeweils für sich gesondert zu beurteilenden Situationen kann aber niemals endgültig
verhindert werden.

Die  Interne  Revision  hat  in  vorangegangenen  Prüfungen  immer  wieder  Aussagen
zum  IKS  getätigt,  wobei  stets  von  einem  „ausreichenden“  Kontrollumfeld  und  IKS
berichtet wurde. Ebenso haben sowohl die jährlichen Abschlussprüfungen als auch
die gemäß  §  14  Abs.  1  BThOG alle  zwei  Jahre im  Rahmen  der  Abschlussprüfung
schwerpunktmäßig  durchzuführenden  Gebarungsprüfungen  durch  externe  Wirt-
schaftsprüfer  –  bis  zum  Gebarungsprüfungsbericht  der  Burgtheater  GmbH  vom
27. Februar 2014 –  keine Hinweise auf Mängel im Rechnungswesen und im Inter-
nen Kontrollsystem ergeben.

23) Was hat die interne Revision der Bundestheater-Holding im Burgtheater untersucht und was hat sie dabei herausgefunden?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 19, 21 und 23:

Am 11. November 2013 legte die KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steu-
erberatungsgesellschaft  der  Geschäftsführung  der  Bundestheater-Holding  GmbH
einen  „Vorläufigen  Zwischenbericht“  zur  Gebarungsprüfung  2012/2013  der  Burg-
theater  GmbH  vor,  wonach  wesentliche  Schwächen  bei  der  internen  Kontrolle  des
Rechnungslegungsprozesses  festgestellt  worden  waren.  Am  12.  November  2013
wurde  die Interne  Revision der  Bundestheater-Holding  GmbH  mit  dem  Prüfziel  der
„Analyse  ausgewählter  Belege  und  der  damit  verbundenen  Transaktionen“  einge-
schaltet.  Die  im  Revisionsbericht  enthaltenen  Feststellungen  und  Empfehlungen
resultierten  unter  anderem  in  einer  Weisung  der  Bundestheater-Holding  GmbH  an
die  Geschäftsführungen  der  Tochtergesellschaften  zur  Vorgangsweise  im  Zusam-
menhang mit Barauszahlungen, Akontierungen, sowie Anpassungen der im Organi-
sationshandbuch der jeweiligen Gesellschaft bereits bisher enthaltenen Regelungen
betreffend das Interne Kontrollsystem (IKS)
Siehe dazu auch die Beantwortung der Fragen 20 und 22.

24) Wie Georg Springer im Kulturausschuss am 13. März 2014 ausführte, waren im Jahr 2010 die Verhandlungen mit einer neuen kaufmännischen Geschäftsführung schon weit fortgeschritten, dann wurden die Verhandler, so Georg Springer, aber „im letzten Moment mit Gagenforderungen hinters Licht geführt“. Welche Kenntnis hat der Aufsichtsrat von diesem Verhandlungsprozess, und welche Konsequenzen ergaben sich aus dem Abbruch dieser Verhandlungen?

Antwort des Bundesministers:

Meiner  Information  nach  wurden  weder  “Verhandlungen  mit  einer  neuen
kaufmännischen  Geschäftsführung“  geführt,  noch  waren  solche  „bereits  weit
fortgeschritten“.

25) Wer trägt aus Ihrer Sicht die Verantwortung für Matthias Hartmanns ursprünglichen Dienstvertrag?

26) Hat Ihre Amtsvorgängerin Claudia Schmied dem Burgtheater für 2014 eine Budgeterhöhung in mehrfacher Millionenhöhe in Aussicht gestellt?

Antwort des Bundesministers:

Meiner Information nach wurde dem Burgtheater von Bundesministerin Dr. Claudia
Schmied für 2014 keine „Budgeterhöhung in mehrfacher Millionenhöhe“ in Aussicht
gestellt.

27) Wer trägt die Verantwortung für die Ausgestaltung der Dienstverträge für künstlerische Geschäftsführungen an den Bundestheatern?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 25 und 27:

Dienstverträge für künstlerische Geschäftsführer sind von der Bundestheater-Holding
GmbH  als  Eigentümervertreterin  in  der  jeweiligen  Bühnengesellschaft  gemäß  den
Vorgaben  des  zuständigen  bestellenden  Bundesministers/der  zuständigen  bestel-
lenden Bundesministerin zu verhandeln und auszufertigen

28) Werden Sie dafür Sorge tragen, dass es in Zukunft eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des Burgtheaters gibt, die Arbeiten außerhalb des Hauses einschränkt und nur nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat ermöglicht?

Antwort des Bundesministers:

Gemäß  der  mit Wirksamkeit  vom  21.06.2013  in  Kraft  getretenen  Fassung  der  Ge-
schäftsordnung  für  die  Geschäftsführung  der  Burgtheater  GmbH  dürfen  Geschäfts-
führer  Nebenbeschäftigungen  und  Nebentätigkeiten,  insbesondere  Mandate  in

Aufsichtsräten  nur  mit  Zustimmung  des  Aufsichtsrates  ausüben,  sofern  nicht  nach
dem  Anstellungsvertrag eine Verpflichtung zur Übernahme von solchen Funktionen
im  Sinne  §  2  Abs.  3  Z  9  der  Bundes-Vertragsschablonenverordnung,  BGBl.  II  Nr.
254/1998 in der jeweils geltenden Fassung, besteht.

29) Werden Sie Rechtsgutachten darüber einholen, ob möglicherweise schadenersatzrechtliche Forderungen gegenüber der Wirtschaftsprüfungsagentur PWC bestehen, deren Genehmigung einer zumindest unüblichen Abschreibungspraxis von Produktionen das aktuelle Debakel begünstigt haben dürfte?

Antwort des Bundesministers:

Hinsichtlich  der  Frage  der  rechtlichen  Verantwortung  der  Wirtschaftsprüfungskanz-
leien  Price  Waterhouse  Coopers  (PWC)  sowie  KPMG  wurde  ein  Rechtsgutachten
vom Aufsichtsrat der Burgtheater GmbH in Auftrag gegeben.

30) Wie hoch ist das Honorar, das die Krisenkommunikationsagentur Gaisberg Consulting von der Bundestheater-Holding im Rahmen der Affäre um das Burgtheater erhalten hat?

Antwort des Bundesministers:

Der Bundestheater Holding GmbH sind durch die Gaisberg Consulting GmbH keine
Kosten entstanden und es werden ihr auch keine entstehen.

Im  Geschäftsjahr  2013/2014  stand  und  steht  den  Organen  der  Burgtheater  GmbH
die  –  durch  die  Konzern-Richtlinien  dazu  bestimmte  –  Anwaltskanzlei  CMS  Reich-
Rohrwig  Hainz  für  arbeits-  und  strafrechtliche  Beratung  sowie  für  gutachterliche
Tätigkeiten  zur  Verfügung.  2014  wurde  durch  CMS  Reich-Rohrwig  Hainz  auch  die
Gaisberg  Consulting  GmbH  für  zusätzliche  Beratungstätigkeiten  in  Anspruch
genommen. Deren Kosten sind von der Burgtheater GmbH zu tragen.

31) Am 27. Februar 2014 war in der APA von einem Gutachten der Anwaltskanzlei CMS Heinz Hartwig zu lesen, das sich mit der Verantwortung von Geschäftsführung, Aufsichtsrat bzw. Holding beschäftigte. Hat CMS mittlerweile ein weiteres Gutachten vorgelegt, das zu anderen Schlüssen gelangt?

32) Falls ja, wer hat dieses neue Gutachten in Auftrag gegeben, und was war der Anlass dafür?

33) Haben Sie zum Desaster an der Burg neben der Verantwortlichkeit von Direktor Hartmann auch die mögliche Verantwortung der Holding oder des Aufsichtsrates prüfen lassen?

34) Wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Prüfung?

35) Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 31 bis 35:

Das Bundeskanzleramt hat die Rechtsanwaltskanzlei  DORDA BRUGGER JORDIS
mit der „Prüfung der arbeits-, gesellschafts-, schadenersatz- und strafrechtlichen Ver-
antwortung  der  Organe  der  Bundestheater-Holding  sowie  der  Burgtheater  GmbH“
beauftragt.

Die Bundestheater-Holding hat die Rechtsanwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz
mit  Erstellung  einer  „rechtliche  Stellungnahme  zu  arbeitsrechtlichen  und  gesell-
schaftsrechtlichen  Fragestellungen  bezüglich  des  künstlerischen  Geschäftsführers
der Burgtheater GmbH“ beauftragt.

Vor  dem  Hintergrund  laufender  Verfahren  können  zum  gegenwärtigen  Zeitpunkt
noch keine näheren Auskünfte gegeben werden.