Der parlamentarische Kulturausschuss vom 13. März 2014 hat zwar in einigen Punkten Klärung hinsichtlich des Problemfeldes Burgtheater gebracht, viele Fragen sind aber offen geblieben, insbesondere was die Verantwortung der Holding und des Ministeriums zur Vertragserstellung betrifft. Darüber hinaus hat Bundestheater-General Georg Springer einige neue, bisher unbeleuchtet gebliebene Aspekte in die Diskussion eingebracht.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
Eingangs halte ich fest, dass die Österreichischen Bundestheater gemäß den
Bestimmungen des Bundestheaterorganisationsgesetzes (BThOG), BGBl. I Nr.
108/1998 idgF, mit 1. September 1999 aus der Bundesverwaltung ausgegliedert
wurden. Sie sind nunmehr als ein aus fünf eigenständigen Gesellschaften mit be-
schränkter Haftung, nämlich der Bundestheater- Holding GmbH, der Burgtheater
GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH, der Volksoper Wien GmbH und der ART for
ART Theaterservice GmbH, bestehender Konzern organisiert.
Während die Bundestheater-Holding GmbH zu 100 % im Eigentum des Bundes
steht, befinden sich alle anderen Gesellschaften im Eigentum bzw. Miteigentum der
Bundestheater-Holding. Es besteht an den Tochtergesellschaften der Bundestheater-
Holding somit kein Eigentum bzw. Miteigentum des Bundes.
Als Angelegenheiten der Vollziehung sind von der Interpellationspflicht daher nur
jene Aufgaben des Bundes umfasst, die die Funktion des Bundes als Eigentümer der
Bundestheater-Holding betreffen. Alle anderen Angelegenheiten der Gesellschaften,
insbesondere solche der Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding unterlie-
gen grundsätzlich nicht der Interpellation. Eine Ausnahme hievon sieht § 13 Abs. 6
BThOG vor, der bestimmt, dass die von dem Bundesminister für Kunst und Kultur,
Verfassung und öffentlichen Dienst bestellten, vom Bundesminister für Finanzen und
vom Bundeskanzler entsandten Mitglieder der Aufsichtsräte der Gesellschaften des
Bundestheaterkonzerns gegenüber den Bundesministern / dem Bundeskanzler über
die Beschlüsse des (jeweiligen) Aufsichtsrates zur Auskunftserteilung verpflichtet
sind. Die Erläuterungen zu dieser Bestimmung führen hiezu aus, dass durch die
vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung die Interpellationspflicht des Bun-
deskanzlers / der Bundesminister in den Angelegenheiten der Gesellschaften sicher-
gestellt werden soll. Dies bedeutet, dass nur in jenen Angelegenheiten ein Interpel-
lationsrecht besteht, in denen auch tatsächlich Beschlüsse des jeweiligen Aufsichts-
rates vorliegen.
Zu den gegenständlichen Fragen 1 bis 15, 17 bis 28 und 32 bis 35 liegen keine Auf-
sichtsratsbeschlüsse vor, sie unterliegen daher auch aus diesem Titel nicht der Inter-
pellationspflicht.
Im Rahmen der bestehenden Rechtslage möchte ich Ihnen daher die folgenden
Informationen mitteilen:
1) Seit wann wusste der Aufsichtsrat des Burgtheaters davon, dass Matthias Hartmann mit Peter F. Raddatz eine externe Prüfinstanz einschaltete, um die finanziellen Usancen im Burgtheater zu untersuchen?
Antwort des Bundesministers:
Der Aufsichtsrat der Burgtheater GmbH wurde in der 12. Aufsichtsratssitzung am
24. Jänner 2012 über die Beratungstätigkeit von Herrn Raddatz, der auch persönlich
anwesend war, informiert.
Aufgabe war gemäß Aufsichtsratsprotokoll nicht die Untersuchung der „finanziellen
Usancen im Burgtheater“, sondern Herr Raddatz wurde vom künstlerischen Ge-
schäftsführer eingeladen, „die Kommunikation zwischen kaufmännischer und künst-
lerischer Direktion gelenkiger und transparenter zu machen.“
Weitere Aufgabe war, „ein wesentlich stärker als bisher auf die künstlerischen Pla-
nungen aufbauendes Berichtswesen zu entwickeln. Mit einer dafür erforderlichen
inszenierungsbezogenen Kosten- und Erlösplanung sei bereits begonnen worden.
Das darauf aufzubauende Berichtswesen für den Gesamtbetrieb soll dem künstleri-
schen Leiter besser ermöglichen, steuernd und führend einzugreifen. (…) Die Be-
ratung werde sich insbesondere darauf konzentrieren, aus diesem Berichtswesen ein
besseres Steuerungsinstrument für den künstlerischen Direktor zu entwickeln.“
2) Hat Peter F. Raddatz seine Tätigkeit mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufgenommen?
3) Wurde der Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Untersuchung von Herrn Raddatz informiert?
4) Wenn ja, wie hat der Aufsichtsrat reagiert?
5) Wenn nein, warum nicht?
6) Wie hoch war das Honorar, das Peter F. Raddatz für seine Tätigkeit erhielt?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 2 bis 6:
Die Aufnahme der Tätigkeit von Herrn Raddatz stellt keine vom Aufsichtsrat zu ge-
nehmigende Maßnahme dar.
Über Ergebnisse der Beratungstätigkeit gegenüber dem künstlerischen Geschäfts-
führer wurde der Aufsichtsrat nach Auskunft der Bundestheater-Holding nicht in-
formiert, vielmehr wurde davon ausgegangen, dass die Beratung in den Überle-
gungen und Entscheidungen des künstlerischen Geschäftsführers entsprechenden
Niederschlag findet.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Höhe des Honorars nicht angegeben
werden.
7) Existiert hinsichtlich der Tätigkeit von Peter F. Raddatz am Burgtheater irgendeine schriftlich festgehaltene vertragliche Grundlage?
8) Wenn ja, was beinhaltet dieser Vertrag?
9) Wenn nein, warum nicht?
10) Auf welcher datenschutzrechtlichen Grundlage hat Peter F. Raddatz Einsicht in die Gebarung des Burgtheaters genommen? Immerhin wurde dem Parlament zur selben Zeit die Einsicht in das Ergebnis der Effizienzanalyse mit der Begründung verweigert, es handle sich um sensible kaufmännische Daten, die Konkurrenzunternehmen nutzen könnten. Peter F. Raddatz wurde kurz danach kaufmännischer Geschäftsführer am Schauspielhaus Hamburg.
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 7 bis 10:
Hinsichtlich der Beratungstätigkeit der Burgtheater GmbH sind in den Unterlagen der
Burgtheater GmbH nach Auskunft der Geschäftsführung weder schriftliche vertrag-
liche Vereinbarungen noch schriftlich festgehaltene Ergebnisse, sondern lediglich
drei Rechnungen sowie drei Auszahlungsvorgänge auffindbar.
Die Rechnungen vom 28.1.2012 und 18. 6.2012 dienen als „Abschlag auf das Hono-
rar für Beratungstätigkeit gem. Vereinbarung vom 20.9.2011“. Die nicht datierte, le-
diglich mit dem Vermerk „bez. 12.7.2013“ versehene Rechnung trägt den Wortlaut
„Honorar auf das Honorar für Beratungstätigkeit gem. Vereinbarung vom 20.9.2011“.
11) Was waren die konkreten Inhalte des Management Letters, den die KPMG im Zuge des Jahresabschlusses 2011/12 Anfang 2013 dem Aufsichtsrat überreichte?
Antwort des Bundesministers:
Die darin enthaltenen Feststellungen betrafen die Änderung der bisherigen Abschrei-
bungsmethodik bei Bühnenproduktionen, die Aktivierung von Personalkosten im
Rahmen der Herstellungs- und Anschaffungskosten der Bühnenproduktionen („akti-
vierte Eigenleistungen“), das negative Nettoumlaufvermögen („working capital“) so-
wie die Bildung einer gesetzlichen Rücklage gemäß § 229 Abs 4 UGB.
12) Seit wann wusste Ihr Ministerium von den Liquiditätsengpässen im Burgtheater?
Antwort des Bundesministers:
Über die ab dem Geschäftsjahr 2010/2011 angespannte Liquiditätssituation der
Burgtheater GmbH sowie den Diskussionsprozess in den Aufsichtsorganen und die
zu ihrer Verbesserung getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen der Gesellschaft
wurde durch die Bundestheater-Holding regelmäßig berichtet.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 13.
13) Seit wann wusste der Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding von den Liquiditätsengpässen im Burgtheater?
Antwort des Bundesministers:
Unter dem Tagesordnungspunkt „Wirtschaftliche, insbesondere finanzielle Situation
des Bundestheaterkonzerns“ wurde und wird der Aufsichtsrat der Bundestheater-
Holding GmbH von der Geschäftsführung regelmäßig sowohl schriftlich wie mündlich
über die Liquiditätssituation des Konzerns informiert.
Über die ab dem Geschäftsjahr 2010/2011 angespannte Liquiditätssituation der
Burgtheater GmbH und die diesbezüglichen Diskussionen des Burgtheater-Auf-
sichtsrates wurde der Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding GmbH jeweils in seiner
immer nur wenige Tage darauf folgenden Sitzung informiert. So wurde er insbeson-
dere in der Sitzung vom 28. Juni 2011 unmittelbar nach Beschluss des Burgtheater-
Aufsichtsrates vom 20. Juni 2011 über die Inanspruchnahme eines Kontokorrent-
kredites im Rahmen des Cash-Poolings der Bundestheater sowie die Einrichtung
eines Monitorings zur planmäßigen Rückführung in Kenntnis gesetzt.
In der Folge wurde die „finanzielle Situation der Burgtheater GmbH“ in den Aufsichts-
ratssitzungen der Bundestheater-Holding GmbH immer wieder eingehend diskutiert.
Dies geschah auf Basis regelmäßiger Informationen durch den Aufsichtsratsvor-
sitzenden und die Geschäftsführung der Bundestheater-Holding GmbH sowie
punktuell durch Berichterstattungen der kaufmännischen Geschäftsführung der
Burgtheater GmbH und der Wirtschaftsprüfer.
14) Wie reagierte Ihr Ministerium auf die Nachricht vom „Notfallplan“, der in der Aufsichtsratssitzung vom 21. Juni 2013 aufgrund der fatalen Liquiditätssituation des Burgtheaters beschlossen werden musste?
15) Welche Schritte setzte Ihr Ministerium, nachdem ihm im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung vom 21. Juni 2013 mitgeteilt worden war, dass das Burgtheater knapp vor der Zahlungsunfähigkeit stehe?
16) Welche Ergebnisse hat die „nähere Analyse des Kostenanstiegs“ im Bereich der Leading Teams gebracht, die der Aufsichtsrat gemäß Sitzungsprotokoll vom 21. Juni 2013 durchzuführen beabsichtigte?
17) Wie hat der Aufsichtsrat am 21. Juni 2013 auf die Aussage von Herrn Hartmann reagiert, die „finanzielle Gesamtentwicklung“ seines Hauses sei für ihn „schwer erkennbar“?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 14 bis 17:
Die im Rahmen Ihrer Fragen aufgestellten Behauptungen korrelieren weder mit den
darin angeführten Terminen noch mit den jeweiligen Gesprächsinhalten. Beispielhaft
wird dazu Folgendes ausgeführt:
Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der Burgtheater GmbH vom 22.10.2013 berich-
tete die Geschäftsführung der Bundestheater-Holding von intensiven Gesprächen
und Verhandlungen zwischen der Bundestheater-Holding und den Bühnengesell-
schaften und von einem „Notfallplan“, der im Auftrag des Aufsichtsrates der Holding
ausgearbeitet wurde, um ausgeglichene und genehmigungsfähige Budgets für sämt-
liche Tochtergesellschaften des Konzerns auch im Falle eine Nichterhöhung der be-
stehenden Basisabgeltung zustande zu bringen. Dieser Bericht wurde vom Aufsichts-
rat der Burgtheater GmbH zur Kenntnis genommen.
Auch eine „knapp bevor stehende Zahlungsunfähigkeit“ des Burgtheaters wurde
weder in der Aufsichtsratssitzung der Burgtheater GmbH vom 21. Juni 2013 noch
jener vom 22.10.2013 thematisiert, weswegen auch keine dahingehende Mitteilung
an das zuständige Ministerium ergangen ist.
Betreffend die „nähere Analyse des Kostenanstiegs“ im Bereich der Leading Teams
hat sich der Aufsichtsrat der Burgtheater GmbH bereits weit früher sehr intensiv mit
dieser Thematik auseinander gesetzt, was in der Aufsichtsratssitzung der Burg-
theater GmbH vom 16. April 2013 zum einstimmigen Beschluss der Errichtung eines
projektbezogenen Finanzausschusses geführt hat. Über die „Ergebnisse des Finanz-
projektausschusses des Burgtheaters“ wurde in der in der Frage angesprochenen
Aufsichtsratssitzung der Burgtheater GmbH vom 21. Juni 2013 berichtet, woraus sich
vier Beschlüsse des Aufsichtsrats ergaben:
– Die Geschäftsführung soll in Zukunft in jeder Aufsichtsratssitzung über die
Planung/Hochrechnung und den Stand der Investitionen in Produktionen in
Form eines Produktionsmonitorings berichten.
– Das Investitionsbudget soll eingehalten werden. Die Geschäftsführung hat
jede Überschreitung des produktionsbezogenen Gesamtbudgets dem Präsi-
dium zu melden.
– Die Abschreibungsdauer für Produktionen hat maximal drei Jahre zu betragen,
wobei die mit der KPMG abgestimmte degressive Methodik anzuwenden ist.
– Der Vorschlag des Finanzprojektausschusses über die aktivierungsfähigen
Kosten pro Produktion ist einzuhalten.
18) Gemäß Rechtsgutachten von DBJ existiert im Burgtheater seit vielen Jahren kein funktionierendes internes Kontrollsystem (IKS). Hat sich die Bundestheater-Holding dieser Auffassung mittlerweile angeschlossen?
Antwort des Bundesministers:
Ich bitte um Verständnis, dass vor dem Hintergrund laufender Verfahren diesbe-
züglich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine näheren Auskünfte gegeben
werden können.
19) Seit wann ist die Bundestheater-Holding der Ansicht, dass das IKS nicht funktioniert?
20) Wie konnte es der Bundestheater-Holding verborgen bleiben, dass im Burgtheater jahrelang kein funktionierendes IKS existierte?
21) Seit wann verfügt das Burgtheater nach Ansicht der Bundestheater-Holding über kein funktionierendes IKS mehr?
22) Wie konnten die Direktoren Bachler, Peymann und Benning das Haus ohne funktionierendes IKS führen?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 20 und 22:
Eine zuletzt im Geschäftsjahr 2011/2012 redigierte „Bilanzierungs- und Kontierungs-
richtlinie“ legt die für alle Gesellschaften des Bundestheaterkonzerns geltenden
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und deren Prüfbarkeit sowie die Ein-
richtung, Überwachung und Dokumentation eines „Internen Kontrollsystems (IKS)“
als Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der kaufmännischen Geschäftsführungen
der Tochtergesellschaften fest. Darüber hinaus sind die wesentlichen Kernprinzipien
eines IKS (4-Augen-Prinzip, Zeichnungsregelungen, Funktionstrennung, Umgang mit
Telebanking) auch in den unternehmensspezifischen Organisationshandbüchern der
Konzerngesellschaften verankert.
Wie schon mehrfach hingewiesen können Regelungen, wie im übrigen auch Gesetze
lediglich den Rahmen für korrektes Verhalten festlegen, wie auch die Prüfung von
deren Einhaltung in der Mehrzahl der Fälle immer wieder zu Empfehlungen zur Ver-
vollständigung und zur Adaptierung einzelner Prozesse und Schritte, und damit zu
weiteren Verbesserungen führen und führten. Die Missachtung von Regelungen in
jeweils für sich gesondert zu beurteilenden Situationen kann aber niemals endgültig
verhindert werden.
Die Interne Revision hat in vorangegangenen Prüfungen immer wieder Aussagen
zum IKS getätigt, wobei stets von einem „ausreichenden“ Kontrollumfeld und IKS
berichtet wurde. Ebenso haben sowohl die jährlichen Abschlussprüfungen als auch
die gemäß § 14 Abs. 1 BThOG alle zwei Jahre im Rahmen der Abschlussprüfung
schwerpunktmäßig durchzuführenden Gebarungsprüfungen durch externe Wirt-
schaftsprüfer – bis zum Gebarungsprüfungsbericht der Burgtheater GmbH vom
27. Februar 2014 – keine Hinweise auf Mängel im Rechnungswesen und im Inter-
nen Kontrollsystem ergeben.
23) Was hat die interne Revision der Bundestheater-Holding im Burgtheater untersucht und was hat sie dabei herausgefunden?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 19, 21 und 23:
Am 11. November 2013 legte die KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steu-
erberatungsgesellschaft der Geschäftsführung der Bundestheater-Holding GmbH
einen „Vorläufigen Zwischenbericht“ zur Gebarungsprüfung 2012/2013 der Burg-
theater GmbH vor, wonach wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des
Rechnungslegungsprozesses festgestellt worden waren. Am 12. November 2013
wurde die Interne Revision der Bundestheater-Holding GmbH mit dem Prüfziel der
„Analyse ausgewählter Belege und der damit verbundenen Transaktionen“ einge-
schaltet. Die im Revisionsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen
resultierten unter anderem in einer Weisung der Bundestheater-Holding GmbH an
die Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften zur Vorgangsweise im Zusam-
menhang mit Barauszahlungen, Akontierungen, sowie Anpassungen der im Organi-
sationshandbuch der jeweiligen Gesellschaft bereits bisher enthaltenen Regelungen
betreffend das Interne Kontrollsystem (IKS)
Siehe dazu auch die Beantwortung der Fragen 20 und 22.
24) Wie Georg Springer im Kulturausschuss am 13. März 2014 ausführte, waren im Jahr 2010 die Verhandlungen mit einer neuen kaufmännischen Geschäftsführung schon weit fortgeschritten, dann wurden die Verhandler, so Georg Springer, aber „im letzten Moment mit Gagenforderungen hinters Licht geführt“. Welche Kenntnis hat der Aufsichtsrat von diesem Verhandlungsprozess, und welche Konsequenzen ergaben sich aus dem Abbruch dieser Verhandlungen?
Antwort des Bundesministers:
Meiner Information nach wurden weder “Verhandlungen mit einer neuen
kaufmännischen Geschäftsführung“ geführt, noch waren solche „bereits weit
fortgeschritten“.
25) Wer trägt aus Ihrer Sicht die Verantwortung für Matthias Hartmanns ursprünglichen Dienstvertrag?
26) Hat Ihre Amtsvorgängerin Claudia Schmied dem Burgtheater für 2014 eine Budgeterhöhung in mehrfacher Millionenhöhe in Aussicht gestellt?
Antwort des Bundesministers:
Meiner Information nach wurde dem Burgtheater von Bundesministerin Dr. Claudia
Schmied für 2014 keine „Budgeterhöhung in mehrfacher Millionenhöhe“ in Aussicht
gestellt.
27) Wer trägt die Verantwortung für die Ausgestaltung der Dienstverträge für künstlerische Geschäftsführungen an den Bundestheatern?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 25 und 27:
Dienstverträge für künstlerische Geschäftsführer sind von der Bundestheater-Holding
GmbH als Eigentümervertreterin in der jeweiligen Bühnengesellschaft gemäß den
Vorgaben des zuständigen bestellenden Bundesministers/der zuständigen bestel-
lenden Bundesministerin zu verhandeln und auszufertigen
28) Werden Sie dafür Sorge tragen, dass es in Zukunft eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des Burgtheaters gibt, die Arbeiten außerhalb des Hauses einschränkt und nur nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat ermöglicht?
Antwort des Bundesministers:
Gemäß der mit Wirksamkeit vom 21.06.2013 in Kraft getretenen Fassung der Ge-
schäftsordnung für die Geschäftsführung der Burgtheater GmbH dürfen Geschäfts-
führer Nebenbeschäftigungen und Nebentätigkeiten, insbesondere Mandate in
Aufsichtsräten nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates ausüben, sofern nicht nach
dem Anstellungsvertrag eine Verpflichtung zur Übernahme von solchen Funktionen
im Sinne § 2 Abs. 3 Z 9 der Bundes-Vertragsschablonenverordnung, BGBl. II Nr.
254/1998 in der jeweils geltenden Fassung, besteht.
29) Werden Sie Rechtsgutachten darüber einholen, ob möglicherweise schadenersatzrechtliche Forderungen gegenüber der Wirtschaftsprüfungsagentur PWC bestehen, deren Genehmigung einer zumindest unüblichen Abschreibungspraxis von Produktionen das aktuelle Debakel begünstigt haben dürfte?
Antwort des Bundesministers:
Hinsichtlich der Frage der rechtlichen Verantwortung der Wirtschaftsprüfungskanz-
leien Price Waterhouse Coopers (PWC) sowie KPMG wurde ein Rechtsgutachten
vom Aufsichtsrat der Burgtheater GmbH in Auftrag gegeben.
30) Wie hoch ist das Honorar, das die Krisenkommunikationsagentur Gaisberg Consulting von der Bundestheater-Holding im Rahmen der Affäre um das Burgtheater erhalten hat?
Antwort des Bundesministers:
Der Bundestheater Holding GmbH sind durch die Gaisberg Consulting GmbH keine
Kosten entstanden und es werden ihr auch keine entstehen.
Im Geschäftsjahr 2013/2014 stand und steht den Organen der Burgtheater GmbH
die – durch die Konzern-Richtlinien dazu bestimmte – Anwaltskanzlei CMS Reich-
Rohrwig Hainz für arbeits- und strafrechtliche Beratung sowie für gutachterliche
Tätigkeiten zur Verfügung. 2014 wurde durch CMS Reich-Rohrwig Hainz auch die
Gaisberg Consulting GmbH für zusätzliche Beratungstätigkeiten in Anspruch
genommen. Deren Kosten sind von der Burgtheater GmbH zu tragen.
31) Am 27. Februar 2014 war in der APA von einem Gutachten der Anwaltskanzlei CMS Heinz Hartwig zu lesen, das sich mit der Verantwortung von Geschäftsführung, Aufsichtsrat bzw. Holding beschäftigte. Hat CMS mittlerweile ein weiteres Gutachten vorgelegt, das zu anderen Schlüssen gelangt?
32) Falls ja, wer hat dieses neue Gutachten in Auftrag gegeben, und was war der Anlass dafür?
33) Haben Sie zum Desaster an der Burg neben der Verantwortlichkeit von Direktor Hartmann auch die mögliche Verantwortung der Holding oder des Aufsichtsrates prüfen lassen?
34) Wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Prüfung?
35) Wenn nein, warum nicht?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 31 bis 35:
Das Bundeskanzleramt hat die Rechtsanwaltskanzlei DORDA BRUGGER JORDIS
mit der „Prüfung der arbeits-, gesellschafts-, schadenersatz- und strafrechtlichen Ver-
antwortung der Organe der Bundestheater-Holding sowie der Burgtheater GmbH“
beauftragt.
Die Bundestheater-Holding hat die Rechtsanwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz
mit Erstellung einer „rechtliche Stellungnahme zu arbeitsrechtlichen und gesell-
schaftsrechtlichen Fragestellungen bezüglich des künstlerischen Geschäftsführers
der Burgtheater GmbH“ beauftragt.
Vor dem Hintergrund laufender Verfahren können zum gegenwärtigen Zeitpunkt
noch keine näheren Auskünfte gegeben werden.