Der Rechnungshofbericht (III-278 der Beilagen XXIV GP) zur Burghauptmannschaft Österreich hielt fest, dass die Mietzinsvorschreibungen an den Verein Wiener Sängerknaben seit 2008 ausständig sind. Laut einer Stellungnahme des BMWFJ zum Rechnungshofbericht wurden 2011 Mietzinsverhandlungen geführt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Wie hoch ist die aktuelle Mietzinsvorschreibung seitens der Burghauptmannschaft an den Verein Wiener Sängerknaben?

2)    Wurde ein entsprechender Mietzins rückwirkend ab 1. Juli 2008 eingefordert?

Antwort des Bundesministers:
Ja.

3)    Wenn ja, in welcher Gesamthöhe?

Antwort des Bundesministers auf die Fragen 1. und 3.:
Das diese Fragen die unmittelbar die Kostenstruktur und damit die Geschäftsgebarung eines privaten Vereins betreffen, steht ihrer Beantwortung die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit entgegen.

4)    Wurde der ausstehende Mietzins bereits zur Gänze beglichen?

5)    Wenn nein, warum nicht und in wie hoch sind die Rückstände?

Antwort des Bundesministers auf die Fragen 4. bis 5.:
Die letzte Rate wird Ende Juni 2012 fällig.