Die Fertigstellung des neuen Konzerthauses für die Wiener Sängerknaben ist für 2013 geplant.

Die Anfragebeantwortung 2674/AB vom 7. September 2009 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ergab, dass für die laufende Legislaturperiode weder für die Errichtung des Konzertkristalls der Wiener Sängerknaben noch für dessen Betrieb finanzielle Mittel vorgesehen sind.

Erschwerend für die finanzielle Situation der Wiener Sängerknaben könnten auch die Mietausgaben des Vereins für das bis 2008 mietzinsfrei genutzte, im Schloss Augarten gelegene Palaisgebäude, das so genannte Josefsstöckl sein. Der Rechnungshofbericht (III-278 der Beilagen XXIV GP) zur Burghauptmannschaft Österreich hielt fest, dass die Mietzinsvorschreibungen an den Verein Wiener Sängerknaben seit 2008 ausständig sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)  Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die die Wiener Hofmusikkapelle und der Verein der Freunde der Wiener Hofmusikapelle seit 2008 erhalten? Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt.

2)  Handelt es sich bei den Zuwendungen an die Wiener Hofmusikkapelle bzw. den Verein der Freunde der Wiener Hofmusikkapelle um Ermessensausgaben oder um gesetzliche Verpflichtungen?

3)  Aus welchem Budgetansatz werden die Mittel für die Wiener Hofmusikkapelle bzw. den Verein der Freunde der Wiener Hofmusikkapelle bedeckt?

Antwort der Bundesministerin zu den Fragen 1. bis 3.:
Die Wiener Hofmusikkapelle erhielt für Betriebsaufwand und Anlagen:

2008: EUR 371.765,90
2009: EUR 456.236,18
2010: EUR 381.148,88
2011: EUR 408.598,89

Bei den Aufwendungen für die Wiener Hofmusikkapelle handelt es sich überwiegend um die Bedeckung von Ausgaben der Dienststelle aufgrund vertraglicher Verpflichtungen im Rahmen der im Bundesvoranschlag für die Hofmusikkapelle vorgesehenen Budgetmittel aus den Ansätzen 1/30113 und 1/30118.

Der Verein Freunde der Wiener Hofmusikkapelle erhielt 2008 eine Förderung in der Höhe von EUR 25.000,– für die Abhaltung zweier Festkonzerte im Goldenen Saal des Musikvereins am 4. und 5. Oktober 2008. Hierbei handelte es sich um Ermessensausgaben bedeckt aus dem Ansatz 1/30006.

4)  In welcher Höhe fließen Förderungen von der Wiener Hofmusikkapelle oder dem Verein der Freunde der Wiener Hofmusikkapelle weiter an den Verein Wiener Sängerknaben? Bitte nach Jahren ab 2008 aufschlüsseln.

Antwort der Bundesministerin:
Aus den im Bundesbudget vorgesehenen Mitteln für den Betriebsaufwand der Wiener Hofmusikkapelle erhielt der Verein der Wiener Sängerknaben an Auftrittshonoraren:

2008: EUR 248.178,20
2009: EUR 255.839,00
2010: EUR 242.041,02
2011: EUR 250.729,67

In welcher Höhe eventuell Teile der unter Fragen 1 bis 3 genannten Förderung an den Verein Freunde der Wiener Hofmusikkapelle aus dem Jahr 2008 auch den Wiener Sängerknaben zugutegekommen sind, kann nicht festgestellt werden.

5)  Wie hoch sind die finanziellen Mittel insgesamt, die der Verein Wiener Sängerknaben vom BMUKK seit 2008 erhält? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

6)  Handelt es sich bei den Zuwendungen an den Verein Wiener Sängerknaben um Ermessensausgaben oder um gesetzliche Verpflichtungen?

7)  Aus welchen Budgetansätzen werden die Mittel für den Verein Wiener Sängerknaben  bedeckt?

Antwort der Bundesministerin zu den Fragen 5. bis 7.:
Die in Beantwortung der Frage 4 angeführten Auftrittshonorare werden aufgrund vertraglicher Verpflichtungen an den Verein der Wiener Sängerknaben aus dem Ansatz 1/30118 bedeckt.

Der Verein Wiener Sängerknaben erhielt seit 2008 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende Förderungen (Ermessensausgaben aus dem Ansatz 1/30006):

2009: EUR 33.000,– für die Erarbeitung einer „Schöpfung für Kinder“ im Haydn-Jahr,
2010: EUR 63.000,– für die Erarbeitung der Kinderopernprojekte „Der Bettelknabe“ und „Weltmusik Asien“.

Darüber hinaus erhielt eine Abordnung der Wiener Sängerknaben am 7. September 2010 für einen musikalischen Beitrag zum 80. Geburtstag der Schriftstellerin Lotte Ingrisch ein Honorar in Höhe von EUR 400,– (Ansatz 1/32008).

Ferner wurde auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung für die private Volksschule des Vereins der Wiener Sängerknaben ein zweckgebundener Zuschlag im Wege der Genehmigung der Stellenpläne der Länder an das Land Wien zuerkannt:

Schuljahr 2008/09: 8,5 Planstellen
Schuljahr 2009/10: 8,5 Planstellen
Schuljahr 2010/11: 9,2 Planstellen
Schuljahr 2011/12: 8,8 Planstellen

Das Ausmaß der Zuteilung entspricht den Maßzahlen im Bereich der öffentlichen Pflichtschulen. Es handelt sich hierbei um eine Zahlung aus dem finanzgesetzlichen Ansatz der UT 7 (1/30757) – gesetzliche Verpflichtungen –, jedoch stellt die Genehmigung dieser zweckgebundenen Planstellen keine direkte Förderung an den Verein der Wiener Sängerknaben dar, sondern einen für diese Schule zweckwidmungsgemäß zu verwendenden Zuschlag im Stellenplan an das Land Wien, für den auch jährlich die Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Finanzen zu suchen ist.

Für die Abdeckung des Personalbedarfs erhielt der Verein der Wiener Sängerknaben als Schulerhalter des privaten Realgymnasiums mit Öffentlichkeitsrecht folgende Unterstützungen des Bundes, indem alle für Lehrkräfte anfallenden Ausgaben durch Zuteilung von Bundeslehrkräften bedeckt wurden:

Schuljahr 2008/09: 382,144 Werteinheiten
Schuljahr 2009/10: 394,114 Werteinheiten
Schuljahr 2010/11: 425,394 Werteinheiten
Schuljahr 2011/12: 453,550 Werteinheiten

Es handelt es sich im haushaltrechtlichen Sinn um gesetzliche Verpflichtungen, da diese Ausgaben Personalausgaben (UT 0) sind (Ansatz 1/30700). Der Umfang dieser Subventionen seitens des Bundes ist jedoch in keinem Bundesgesetz, sondern in einem Vertrag zwischen Bund und dem Schulträger festgelegt.

8)  Wurden alle eingereichten Förderansuchen des Vereins Wiener Sängerknaben genehmigt? Bitte nach Jahren ab 2008 aufschlüsseln.

Antwort der Bundesministerin:
Es gab in diesem Zeitraum keine Ablehnungen. Auf die in Beantwortung der Fragen 5 bis 7 genannten Förderungen der Jahre 2009 und 2010 wird hingewiesen.