Jeder Vertragsstaat wird für den Schutz und Erhalt seines Kulturerbes „alles in seinen Kräften Stehende tun, unter vollem Einsatz seiner eigenen Hilfsmittel“, heißt es in Artikel 4 des von Österreich 1993 ratifizierten Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt.

2016 bedroht ein Hochhaus mit Luxuswohnungen Wiens Weltkulturerbe Status. Das Bundesministerium für Kunst und Kultur müsste alles in seiner Macht Stehende tun, um in Gesprächen mit der Stadt Wien auf die Bedeutung des Weltkulturerbe Status hinzuweisen und die Gefahr abzuwenden, dass Wien diesen Status verliert.

Ein am 30. Dezember 2016 auf kulturpool.at erschienener Artikel[1] bewirbt das betreffende Luxusimmobilienprojekt in lobenden Tönen und schießt scharf gegen die Welterbe Konvention. Medieninhaber der Homepage ist die Sektion II – Kunst und Kultur – des Bundeskanzleramts.

Die UNESCO als jene Institution, die sich für die Einhaltung der von der Stadt Wien selbst auferlegten Kriterien zum Erhalt der Welterbestätte einzusetzen hat, erhält von der Kulturpool Redaktion den Titel „städtebauliches und architektonisches Scharia-Gericht“.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum machen Sie auf Ihrer Homepage, gegen die vertragliche Verpflichtung der Republik mit der UNESCO, Werbung für ein spekulatives Luxusimmobilienprojekt?

2)    Unterstützen Sie mit dem genannten Artikel Ihre Aufgabe als Kulturminister, alles in Ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um Wiens Weltkulturerbe zu schützen?

[1] http://www.kulturpool.at/display/blog/2016/12/30/Abgott+Canaletto [zuletzt gesehen am 18. Jänner 2017]

Antwort des Bundesministers auf die Fragen 1 und 2:

Der Kulturpool bietet ein zentrales Übersichts- und Such-Portal zu digitalisierten Objekten und Katalogen aus österreichischen Kulturerbe-Institutionen. Derzeit sind mehr als 670.000 digitalisierte Objekte (Bilder, Fotografien, Bücher, Artikel, Tonaufnahmen und Videos) von Kultureinrichtungen wie der Albertina, dem Belvedere, dem KHM, dem MAK, der ÖNB, den Landesbibliotheken NÖ und Vorarlberg etc. online verfügbar. Damit soll sowohl dem Kunst- und Kulturbereich als auch den Bildungs- und Wissenschaftsinstitutionen das österreichische Kulturerbe auf einfachem Weg zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus dient der Kulturpool als zentraler Aggregator (Datenlieferant) digitalen österreichischen Kulturerbes für die Europäische Digitale Bibliothek Europeana und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbreitung österreichischen Kulturerbes auf europäischem Niveau.

Blogbeiträge auf kulturpool.at stellen keineswegs die „Meinung“ des Bundeskanzleramts dar. Wie dem Impressum der Webseite zu entnehmen ist, wird die Redaktion von der uma technology GmbH betreut. Im gegenständlichen Fall wird seitens der Redaktion am Ende des Artikels darauf hingewiesen, dass der Essay ausschließlich die Ansichten des Autors zu diesem Thema widerspiegelt. Das Bundeskanzleramt unterstützt die Meinungsvielfalt als Voraussetzung für freie Meinungsbildung und versteht sich als Unterstützer eines pluralistischen Meinungsmarktes.