2001 wurde die Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt Piber ausgegliedert. Ein im §5 (1) des Spanische Hofreitschul-Gesetzes bis 1. September 2001 gefordertes Unternehmenskonzept hätte eine „Unternehmensstrategie zur langfristigen Absicherung der Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft“ hervorbringen sollen.Mit dem Gesetz wurden auch Vermögensübertragungen (Liegenschaften, Kunstwerke und Kunstgegenstände) vorgenommen.2008 erschien der Rechnungshofbericht zur Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt Piber, in dem wirtschaftliche Unternehmensmängel festgestellt wurden. Angesichts der jährlichen Subventionen scheint die langfristige Absicherungen nicht gelungen zu sein.Das durch zwei Legislaturperioden geführte Unternehmen verursachte Defizite in Millionenhöhe obwohl einige Liegenschaften in diesem Zeitraum veräußert wurden.In den Jahren 2011 und 2012 wurden in mehreren Medienberichten gravierende Vorwürfe in Bezug auf die Qualität der Pferdehaltung und –betreuung, sowie auf das Personalmanagement und den internen Umgang mit Kritik erhoben. Auch der Selbstmord eines Bereiters sowie die Suspendierung von zwei Oberbereitern, die arbeitsrechtlich rehabilitiert wurden, ließen die Hofreitschule in die Schlagzeilen geraten.

2008 stellten die Grünen zwei parlamentarische Anfragen (3334/J und 4470/J) mit insgesamt 44 Fragen an den damaligen Bundesminister Josef Pröll. Die Beantwortung dieser Fragen ließ keinen Rückschluss auf eine aufmerksame und überprüfende Haltung des Bundesministeriums zu.

2010 übermittelten die Grünen im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage (5018/J) 40 Fragen an den inzwischen zuständigen Bundesminister Nikolaus Berlakovich. Aus der Beantwortung geht hervor, dass das Bundesministerium mit der Entwicklung und der Qualität der Spanischen Hofreitschule zufrieden ist und die „internationale Reputation der Spanischen Hofreitschule zu keinem Zeitpunkt gefährdet war und ist.“

Im September 2010 erwirkte die Spanische Hofreitschule vor dem Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung, wonach die darin beklagte Partei „Behauptungen und/oder die Verbreitung der Äußerung, die klagende Partei arbeite mit gedopten Lipizzanern“ zu unterlassen habe. Im Zuge dieses Verfahrens wird von den Mitarbeitern der Spanischen Hofreitschule von der Verabreichung des Medikamentes Novaigan zur Beruhigung eines Hengstes nach einer Aufführung und von Regumat zur Beruhigung eines alten fast blinden Pferdes berichtet.

Die Republik Österreich hat der Spanischen Hofreitschule anlässlich der Ausgliederungen Liegenschaften übertragen. Einige davon wurden verkauft. Bundesminister Berlakovich gibt in seiner Anfragebeantwortung (4946/AB) keine Auskunft darüber, welche Grundstücke an wen und zu welchem Preis verkauft wurden, da „mit dem Käufer die Vertraulichkeit seiner Identität vereinbart wurde“. Inwieweit diese Grundstücke zu einem angemessen Preis verkauft wurden, entzieht sich somit der Kontrolle.

Bis 2004 hatten die Lipizzaner eine Sommerfrische im Lainzer Tiergarten. Laut Aussage der jeweiligen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft musste dieser Standort aufgrund seiner Aufnahme in den europäischen Verbund von Schutzgebieten „Natura 2000“ aufgegeben werden. In Folge wurde im Schloß Wetzdorf eine neue Sommerfrische errichtet. Die Kosten dafür lagen bei 4.5 Mio €. Im April 2009 spricht Elisabeth Gürtler in einem Interview mit der Wiener Zeitung merkwürdigerweise neuerlich über Verhandlungen mit dem Lainzer Tiergarten zum Betrieb einer zusätzlichen Sommerfrische.

Weder die Bestimmungen zum „Natura 2000“ Gebiet noch der „Managementplan Lainzer Tiergarten“ hätten die Aufrechterhaltung der Sommerfrische ausgeschlossen. Lediglich die Umsetzung der von der Spanischen Hofreitschule erwünschten Expansionspläne war nicht möglich. Diese Expansionspläne wurden auch am neuen Standort nicht umgesetzt, sondern bereits am 21.6.2005 vom Aufsichtsrat durch einen neuen Businessplan ersetzt.

Die Beibehaltung der Sommerfrische im Lainzer Tiergarten wäre zum damaligen Zeitpunkt durchaus möglich gewesen. Stattdessen wurde in eine neue Sommerfrische im Schloß Wetzdorf investiert und mit öffentlichen Mitteln die Infrastruktur von in Privatbesitz befindlichen Gebäuden verbessert.

Ein scheidender Geschäftsführer hat einen exorbitant dotierten „Beratervertrag“ für die Zeit von November 07 bis Juni 08 bekommen, für den der Rechnungshof aber keine Gegenleistung finden konnte. Der Rechnungshof hat in seiner Follow-up-Überprüfung mit Abschlussbericht zum 24.5.2011 festgehalten, dass „durch eine Beratervereinbarung mit einem ehemaligen Geschäftsführer, für die keine Gegenleistung festgestellt werden konnte“ für die Gesellschaft „Gesamtkosten in der Höhe von 134.000€“ angefallen sind.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1) Wie hoch waren die Subventionen an die Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt Piber in den Jahren 2001 bis 2013, nach Jahren gegliedert?

Antwort des Bundesministers.

 

Neben Investitionszuschüssen für bauliche Maßnahmen durch den Bund und die Länder Niederösterreich und Steiermark wurde nachfolgende Zuchtförderung seitens des BMLFUW gewährt:


Jahr

Betrag in €

2009

780.000,00

2010

750.000,00

2011

720.000,00

2012

690.000,00

2) Wie hoch waren die Erlöse aus Vermietungen der von der Republik Österreich überlassenen Räume in den Jahren 2001 bis 2013, nach Jahren gegliedert?

Antwort des Bundesministers:

Die Erlöse aus Vermietungen der von der Republik Österreich überlassenen Räume betrugen in den Jahren 2001 bis 2012:

Jahr

Erlöse in €

2012

723.987,00

2011

352.681,00

2010

235.244,00

2009

87.794,00

2008

118.999,14

2007

131.339,11

2006

69.629,66

2005

42.951,61

2004

62.210,09

2003

24.912,76

2002

0,00

2001

0,00

3) Wie hoch waren die Einnahmen aus Leistungen nach §2 Abs.1 Punkt 6 des Spanische Hofreitschul-Gesetzes in den Jahren 2001 bis 2013, nach Jahren gegliedert?

Antwort des Bundesministers:

Aus der Repräsentationstätigkeit für den Bund gab es folgende Erlöse:

Jahr

Erlöse in €

2003

600,00

2007

7.000,00

In allen anderen Jahren gab es keine Einnahmen aus diesem Titel.

4) Welche Maßnahmen wären notwendig gewesen, um den ursprünglichen Betrieb der Sommerfrische im Lainzer Tiergarten aufrecht zu erhalten, ohne den Vorgaben eines „Natura 2000“ – Gebietes zu widersprechen?

5) Welche baulichen Maßnahmen bzw. Nutzungsrechte waren Verhandlungsgegenstand im April 2009 zur Wiederaufnahme der Sommerfrische im Lainzer Tiergarten?

6) Was ist das Ergebnis dieser Verhandlungen?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 4 bis 6:

Es waren keine Maßnahmen möglich, da aufgrund der strengen Naturschutz- und Raumordnungsvorgaben die notwendige Vergrößerung bzw. der Ausbau des Sommerquartiers Lainz nicht möglich war. Es wurde über die zuständigen Behörden versucht, eine Sonderwidmung zu erhalten, dies jedoch ohne Erfolg. Daher mussten alternative Standortprüfungen angestellt werden.

7) Welche Medikamente wurden zur Beruhigung der Pferde in den Jahren 2011-2013 eingesetzt?

8) Wie hoch war der jährliche (2011-2013) Gesamtverbrauch dieser Medikamente?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 7 und 8:

Alle verwendeten Sedationen (Domosedan, Butorphenol, Detomodin, Butorphano, Xylazin) werden ausschließlich für medizinische Zwecke durch die behandelnden Tierärzte eingesetzt, um die tierärztliche Behandlung zu ermöglichen.

9) Wie viele Lipizzanerhengste im Eigentum der Gesellschaft wurden zwischen 2007 und Juni 2013 durch langfristig wirkende Medikamente mit Hormonen oder anderen Mitteln behandelt die eine sogenannte „chemische Kastration“ verursachen? Wie hoch waren die dafür aufgewendeten Kosten?

Antwort des Bundesministers:

In den besagten Jahren wurden elf Hengste, die EAV-Ausscheider waren (Equine Artheritis Virus), mit einer Vakzine therapiert. Diese Therapie erfolgte mit wissenschaftlicher Begleitung der Universität für Veterinärmedizin Wien, da dies eine neue Behandlungsvariante darstellte, die zudem reversibel ist. Die bis zu diesem Zeitpunkt einzige Therapie der chirurgischen Kastration hätte ein Ausscheiden der betroffenen Hengste aus dem Zuchtbetrieb bedeutet.

Der Erfolg stellte sich zu 100% ein und sorgte weltweit für große Aufmerksamkeit und Akzeptanz in der Veterinärwissenschaft und bei den Tierärzten. Diese Behandlung hat inzwischen in der Praxis Einzug gehalten und entspricht dem Stand der Medizin

10) Welche Grundstücke des in Anlage 1 zum Spanische Hofreitschul-Gesetz gelisteten Verzeichnisses befinden sich am 1. Juni 2013 noch im Eigentum der Gesellschaft? Welche Erlöse wurden aus Verkäufen erzielt?

11) Welche Kunstwerke oder Kunstgegenstände des in Anlage 2 zum Spanische Hofreitschul-Gesetz gelisteten Verzeichnisses befinden sich am 1. Juni 2013 noch im Eigentum der Gesellschaft? Welche Erlöse wurden aus Verkäufen erzielt?

Antwort des Bundesministers:

Sämtliche Kunstwerke und Kunstgegenstände befinden sich im Eigentum der Gesellschaft.

12) Welchen Wert repräsentieren die sich noch im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Liegenschaften zur Zeit?

Antwort des Bundesministers:

Der Buchwert zum 31.12.2012 der im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Liegenschaften beläuft sich auf € 6.963.623,87.

13) Wie hoch war in den Bilanzjahren 2001 bis 2012 der Ertrag aus den Wäldern der Gesellschaft?

Antwort des Bundesminisers:

Die forstwirtschaftlichen Erlöse in den Jahren 2001 bis 2012 betrugen:

Jahr

Erlöse in €

2001

677.000,00

2002

719.000,00

2003

455.000,00

2004

635.000,00

2005

456.000,00

2006

218.000,00

2007

162.000,00

2008

369.000,00

2009

30.000,00

2010

4.000,00

2011

4.000,00

2012

1.000,00

14) Wie hoch war der Ertrag aus den 2001 ins Eigentum der Gesellschaft übergegangenen Wälder in den Jahren 1998 bis 2000?

Antwort des Bundesministers:

Diese Frage kann aufgrund der Skartierungsfrist von 10 Jahren nicht beantwortet werden.

15) Im Rechnungshofbericht 2008 (Seite 16) gab das BMLFUW bekannt, dass es hinsichtlich der verkauften Liegenschaften des Forstbetriebes St. Leonhard am Wald aufgrund der Differenz zwischen Erlös und Buchwert in der Höhe von rd. 1,64 Mill. EUR einer Buchwertberichtigung bedurfte und der Buchwert auf die Höhe des Erlöses abgewertet worden sei. Um welchen Prozentsatz wurden die Wälder unter ihrem Wert verkauft?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 10 und 15:

Sämtliche Forstflächen in Niederösterreich wurden bis auf geringe Restflächen veräußert. Sonst sind alle Grundstücke (bis auf kleinflächige Grundstückstäusche in der Steiermark) im Eigentum der Gesellschaft.

16) Welche Provision (Gesamthöhe) wurde den Geschäftsführern für den – in ihrer Dienstzeit und im Rahmen ihrer üblichen Dienstobliegenheiten durchgeführten – Verkauf der Liegenschaften ausbezahlt?

17) Was war die Rechtsgrundlage für die Ausbezahlung dieser Provisionen?

18) Wer war als Gegenüber der Geschäftsführung verantwortlich dafür, dass diese Provisionen, nachträglich bindend, vereinbart wurden?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 16 bis 18:

Dem damaligen Geschäftsführer wurde eine Prämie in Höhe von brutto € 24.495,80 ausbezahlt. Dieser Vertrag wurde vom Aufsichtsrat genehmigt.

19) Ursprünglich wurde in der Geschäftsführung neben der üblichen wirtschaftlichen und fachlichen Leitung ein zweiter Geschäftsführer mit ökologischen Fachkenntnissen zur Waldbewirtschaftung installiert, um die Bewirtschaftung dieses Geschäftsbereichs sicherzustellen. Die Position wäre mit der Veräußerung der Wälder überflüssig. Der ÖVP-parteinahe „Forstmanager“ aus dem Kader der Bundesforste ist aber bis heute im Anstellungsverhältnis der Gesellschaft. Welchen anderen Aufgaben mit welcher Kompetenz geht Erwin Klissenbauer seither nach?

20) Warum ist die forstwirtschaftliche Expertise von Erwin Klissenbauer noch immer erforderlich und warum wird diese teure Kostenposition nicht eingespart?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 19 und 20:

Es wurde nie ein Geschäftsführer zur Sicherstellung der Waldbewirtschaftung aufgenommen. Erwin Klissenbauer wurde mit 1.12.2007 nicht für die Erstellung einer forstwirtschaftlichen Expertise aufgenommen, sondern als kaufmännischer Geschäftsführer. Zum Zeitpunkt der Veräußerung der Forstflächen in St. Leonhard war er nicht Geschäftsführer der Gesellschaft.

Daten zur Unternehmensleitung können der homepage der Spanischen Hofreitschule entnommen werden (www.srs.at).

21) Wer ist in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat verantwortlich für den Beratervertrag für den laut Rechnungshofbericht keine Gegenleistung auffindbar war?

22) Wie werden die Verantwortlichen für diesen Beratervertrag zur Rechenschaft gezogen?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 21 und 22:

Der erwähnte Beratervertrag wurde durch den damaligen Aufsichtsrat abgeschlossen.

23) Wie lautet die Begründung, dass zur Finanzierung von privaten Neigungen des Leiters im Bundesgestüt Piber sowie entgegen dem gesetzlichen Auftrag der Gesellschaft aus Mitteln der Gesellschaft Sachleistungen und Finanzierung für Military-Einrichtungen und Military-veranstaltungen geleistet werden?

Antwort des Bundesministers:

Die im Bundesgestüt Piber durchgeführten Turniere dienen nicht den privaten Neigungen des Gestütsleiters, sondern werden zur Belebung des Tourismus in der Region veranstaltet. Diese Turniere werden von einem Verein organisiert. Das Land Steiermark hat für diese Turniere dem Verein wiederholt Förderungen zugesprochen. Aus Verantwortung für die Region stellt das Bundesgestüt Piber das Areal kostenlos zur Verfügung.

24) In welcher Höhe wurden von der Gesellschaft und aus Bundesmitteln von 2007 bis 2013 Sachleistungen und finanzielle Zuwendungen an die Military in Piber geleistet?

Antwort des Bundesministers:

Der Verein erhält keinerlei Bundesmittel. Die Gesellschaft stellt dem Verein das Areal für die Turniere kostenlos zur Verfügung.

25) Organisator dieser Military-Veranstaltungen ist offenbar ein Privatverein. Wie wird die Mittelverwendung an den Verein, der die Military-Veranstaltungen organisiert von der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat und dem Landwirtschaftsministerium kontrolliert?

Antwort des Bundesministers:

Da es keinerlei Zuwendungen der Gesellschaft an den Verein gibt, kann es auch keine Überprüfung der Mittelverwendung geben. Außerdem handelt es sich um einen Verein und somit um eine eigene Rechtspersönlichkeit, bei dem der Gesellschaft keine Organfunktion zukommt.

26) Wie wurde sichergestellt, dass die Veranstaltungsorganisation nicht mit Mitteln und der Zeit des Dienstes für das Gestüt bzw. der Universität für Veterinärmedizin erfolgt?

Antwort des Bundesministers:

Es gibt eine Anweisung der Geschäftsführung, dass Mitarbeiter der Gesellschaft ausschließlich in ihrer Freizeit für diesen Verein tätig sein dürfen.

27) Wie sieht der Jahresabschluss 2012 der Spanischen Hofreitschule und des Bundesgestüts Piber im Detail aus?

Antwort des Bundesministers:

 

Die genauen Zahlen des Jahresabschlusses 2012 können nach Veröffentlichung im Firmenbuch nachgelesen werden.

28) Wie kontrolliert das Ministerium die Spanische Hofreitschule?
Antwort des Bundesministers:

Die Aufsicht erfolgt durch die gesetzes- und satzungsgemäß vorgesehenen Organe.

29) Wie hoch waren für die Gesellschaft die Rechtskosten im Falle des suspendierten Oberbereiters Krzisch und aus welchen Quellen wurde sie bestritten?

30) Aus dem losgetretenen Verfahren zur Suspendierung des Ersten Oberbereiters (Krzisch) ist der Gesellschaft Schaden entstanden. Wie hoch ist der Schaden in finanzieller Hinsicht durch die Bezahlung des Oberbereiters in der Zeit in der er keine Leistung erbringen durfte?

31) Werden für den Schaden aus dem Fall Krzisch Verantwortliche zur Rechenschaft oder Wiedergutmachung herangezogen und welche Konsequenzen sind für die Verantwortlichen in Aussicht genommen?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 29 bis 31:

Diese Fragen beziehen sich auf die operative Geschäftsführung der Gesellschaft und betreffen somit keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.