Im Mai 2011 wurde der EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 beschlossen. Dieser sieht vor, dass die Mitgliedsländer Strategien zur Einbeziehung der Roma vorlegen und spezifische Maßnahmen zur besseren Integration der Roma vor allem in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit und Wohnraum umsetzen.
Zwar wurde im Bundeskanzleramt („BKA“) ein nationaler „Contact Point“ geschaffen, um zusammen mit der Zivilgesellschaft unter anderem diese Strategie zu entwerfen. Seit 2013 haben auch immer wieder Treffen mit der sog. „Roma Dialogplattform“ stattgefunden. Vier Jahre nach dem Auftakt zur Roma-Dekade herrscht für die Beteiligten aber noch wenig Klarheit darüber, ob es bereits eine nationale Roma-Strategie gibt und falls ja, wie die genau aussieht. Bzw. falls es noch keine fertige Roma-Strategie gibt, wann und von wem diese beschlossen wird. Das ist wesentlich, da der Roma-Dialogplattform bei dem ersten Plattformtreffen gesagt wurde, sie würde aktiv in die Erstellung von Maßnahmen und Vorschlägen eingebunden.
Auch war ursprünglich vom Contact Point („NCP“) angekündigt worden, dass „sukzessive Maßnahmenpakete geschnürt“ würden, die dann laufend umgesetzt werden. Ob und welche Pakete in den letzten vier Jahren (vor allem mit neuen Maßnahmen) verabschiedet wurden, kann niemand sagen… Da auch die letzte diesbezügliche Anfrage an das Bundeskanzleramt vage und äußerst kursorisch beantwortet wurde, ersuchen wir diesmal um Beantwortung der jeweils einzelnen Fragen, nicht um eine Sammelantwort.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Laut dem Bericht des BKA an das Parlament zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 und zum 18-Monatsprogramm des Rates 2014/2015 haben bereits alle EU-Staaten somit auch Österreich nationale Roma-Strategien vorgelegt. Inwiefern passt das damit zusammen, dass die Roma-Dialogplattform 2012 mit der Begründung eingerichtet wurde, dort die Roma-Strategie unter Einbindung der Zivilgesellschaft zu erarbeiten?
2) Liegt eine „nationale Roma-Strategie“ für Österreich vor und falls ja, seit wann?
3) Falls es eine offizielle nationale Strategie gibt, wie sieht sie aus? (Bitte um Beifügung).
4) Falls es eine offizielle Roma Strategie Österreichs gibt: Warum wurde das den TeilnehmerInnen der Roma-Dialogplattform bislang nicht explizit mitgeteilt und sollte diese nicht von der Roma-Plattform erarbeitet werden?
5) Befindet sich die Nationale Roma Strategie noch in der Erstellungsphase, bereits in der Umsetzungsphase oder gar schon beim Monitoring der Umsetzung?
6) Welche Rolle genau spielt in all diesen Phasen die Roma-Dialogplattform?
7) Ist die allfällig vorliegende Strategie auch die offizielle nationale Roma-Strategie im Rahmen der europäischen Bemühungen?
8) Falls es vier Jahre nach Beginn der „EU-Roma Strategie 2020“ noch gar keine offizielle nationale Strategie gibt, wann wird diese vorliegen, wer wird sie erarbeiten und wann wird es eine geben?
9) Wie werden Vorschläge der Roma-Zivilgesellschaft bzw. der Roma Dialogplattform dort konkret einfließen?
10) Welche Vorschläge, die bei Treffen der Dialogplattform zu den einzelnen Themen gemacht wurden oder werden (wie zB Antiziganismus- Kampagnen, dem Abschieben von Romakindern in Sonderschulen entgegensteuern und ähnliche), wurden oder werden in der Roma-Strategie berücksichtigt?
11) Falls es noch keine Strategie gibt: Wieso heißt dann der Fortschrittsbericht des Bundeskanzleramts 2013 „Nationaler Fortschrittsbericht 2013 zur Umsetzung der österreichischen Roma Strategie“ [Anm: Hervorhebung durch den Verfasser]?
12) In einem Papier aus dem September 2014 ist von einer „Aktualisierung der Roma Strategie“ die Rede. Welche Roma-Strategie sollte aktualisiert werden, wenn es offiziell gar keine gab?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 1 bis 12:
Mit dem EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 wur-
den die EU Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, der Europäischen Kommission natio-
nale Strategien für die Integration der Roma oder integrierte politische Maßnahmen
für die Roma im Rahmen ihrer allgemeineren Politik der sozialen Eingliederung vor-
zulegen.
Am 16. Jänner 2012 hat Österreich der Europäischen Kommission entsprechend den
Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Mai 2011 zum EU-Rahmen für nationale
Strategien zur Integration der Roma bis 2020, gebilligt durch den Europäischen Rat
vom 23./24. Juni 2011 eine Darstellung integrierter Pakete mit politischen und
rechtlichen Maßnahmen im Rahmen einer breiter angelegten Politik der sozi-
alen Einbeziehung vorgelegt. Diese Darstellung entstand unter Beteiligung der be-
troffenen Bundesministerien und Landesregierungen, des Beirates für die Volksgrup-
pe der Roma und der Zivilgesellschaft, insbesondere von Roma-Vereinen.
Insgesamt 12 EU Mitgliedstaaten haben bei der Umsetzung des EU Rahmens für
nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 den Ansatz integrierter Maß-
nahmenpakete im Rahmen ihrer allgemeineren Politik der sozialen Eingliederung
gewählt, darunter etwa Deutschland, Dänemark oder die Niederlande. (für einen Ge-
samtüberblick vgl. http://ec.europa.eu/justice/discrimination/files/swd2012_133_en.pdf).
Unabhängig von dieser maßgeblichen Differenzierung verwendet die Europäische
Kommission in ihren Dokumenten, Texten und Fragebögen den Begriff „Strategie“
regelmäßig als Überbegriff, der sowohl nationale Integrationsstrategien und integrier-
te politische Maßnahmen im Rahmen der allgemeineren Politik der sozialen Einglie-
derung umfasst (vgl. zuletzt Report on the implementation of the EU Framework for
the National Roma Integration Strategies COM(2014(209)final, Seite 1, Fußnote 4).
Dem Sprachgebrauch der EK folgend bedient sich auch die Nationale Roma Kontakt-
stelle im Bundeskanzleramt dieses Überbegriffs.
13) Seit drei Jahren werden auf der Roma-Dialogplattform die Integrations-Schwerpunkte Bildung, Gesundheit, Arbeitsmarktzugang und Wohnen besprochen. Wurden vom BKA aus den dort vorgeschlagenen Maßnahmen „Pakete“ geschnürt, wie 2012 vom NCP angekündigt? Falls ja, mit welchen konkreten Inhalt?
Antwort des Bundesministers:
Die Roma Dialogplattform im Bundeskanzleramt dient dem institutionalisierten Dialog
zwischen Behördenvertreter/innen von Bund, Ländern, Gemeinden und zivilgesell-
schaftlichen Vereinen sowie Expert/innen aus Wissenschaft und Forschung. Ziel ist
die Verankerung Roma-spezifischer Anliegen auf Verwaltungsebene ebenso wie die
Förderung von Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch. Dieses partizipative For-
mat wird seitens der EU Kommission als Vorzeigemodell für den zivilgesellschaftli-
chen Dialog im Kontext der Inklusion der Roma genannt.
Die regelmäßige Anwesenheit der für die Integration der Roma zuständigen Behör-
denvertreter bietet die Möglichkeit eines niederschwelligen Zugangs der Roma Zivil-
gesellschaft zu den relevanten Verwaltungseinheiten. Im Rahmen der Diskussion
Roma-spezifischer Themen zwischen Roma-Vereinen und Behördenvertreter/innen
können Projekte und Projektideen vorgestellt und auf einander abgestimmt werden.
Gleichzeitig wird die bessere Vernetzung zwischen Roma-Vereinen und anderen
Projektträgern ermöglicht, die bereits erfolgreich Projekte umgesetzt haben.
14) Auch schon vor dem Start der Roma Strategie gab es einige Aktivitäten von autochthonen Roma Vereinen für einheimische und zugewanderte Roma und Sinti. Welche konkreten neuen Maßnahmen und Projekte zur Integration der Roma, die nicht bereits vor dem Start der nationalen Roma Strategie 2011 existierten, wurden seitdem durchgeführt bzw. gefördert?
15) Welche konkreten Maßnahmen und Projekte wird die Regierung bzw. das BKA abseits der Volksgruppenförderung finanzieren, um in der Roma-Dekade Fortschritte zu erzielen?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 14 und 15:
Österreich setzt bei der Umsetzung des EU-Rahmens für die Integration der Roma
bis 2020 auf eine Kombination aus allgemeinen und Roma-spezifischen Integrati-
onsmaßnahmen. Ich verweise dazu auf die tabellarische Maßnahmenübersicht zur
Integration der Roma der Nationalen Roma Kontaktstelle im Bundeskanzleramt
(Stand 1.1.2014): https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=53584. Diese bietet
eine Überblick über bestehende und geplante Maßnahmen zur Integration der Roma
in Österreich, die von verschiedenen AkteurInnen in Zusammenarbeit mit zuständi-
gen Stellen des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie von privaten Vereinen,
durchgeführt bzw. unterstützt werden.
16) Ist es geplant, irgendwelche der Roma-Maßnahmen auch direkt von zuständigen Ressorts oder Behörden durchführen zu lassen oder werden letztendlich alle Maßnahmen der nationalen Roma-Strategie vor allem von zivilgesellschaftlichen Organisationen bzw. Roma Vereinen initiiert bzw. getragen werden müssen?
17) Falls Letzteres zutrifft: Wie plant das BKA bzw. die Regierung den durchwegs kleinen Roma Vereinen organisatorisch und finanziell unter die Arme zu greifen, damit diese die Maßnahmen entsprechend einreichen und durchführen können?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 16 und 17:
Es ist nicht beabsichtigt, „Roma-Maßnahmen auch direkt von zuständigen Ressorts
oder Behörden durchführen zu lassen“. Eine derartige Vorgangsweise stünde im Wi-
derspruch zu der von der Europäischen Kommission ebenso wie der Roma-Zivilge-
sellschaft eingeforderten aktiven Einbindung der Roma in die Konzeption und Umset-
zung von entsprechenden Maßnahmen. Bei der Durchführung von Projekten werden
Roma Vereine vom Bundeskanzleramt im Rahmen der Volksgruppenförderung finan-
ziell unterstützt. Es ist nicht geplant, Roma Vereinen bei der Einreichung von Projekt-
anträgen organisatorisch „unter die Arme zu greifen“.
18) Oft sind für EU-Projektanträge die geforderten Eigenfinanzierungsanteile zu hoch. Gibt es eine Initiative des BKA, Roma-Vereine mit Finanzierungszusagen stärker zu unterstützen?
Antwort des Bundesministers:
Förderungen werden im Rahmen und auf Basis der dafür vorgesehenen rechtlichen
Grundlagen vergeben. Dabei ist stets darauf zu achten, dass es zu keinen
Ungleichbehandlungen kommt.
19) Welche Anträge gab es von 2011 bis 2014 von Roma Vereinen oder TeilnehmerInnen der Roma-Dialogplattform beim BKA, die die Förderung romaspezifischer Projekte betrafen und nicht von der Volksgruppenförderung der Roma berücksichtigt werden konnten?
Antwort des Bundesministers:
Folgende Anträge konnten nicht berücksichtigt werden
Im Förderungsjahr 2011:
– Antrag Diözese Eisenstadt – Referat für ethnische Gruppen betreffend Wallfahrt
und Kinder- und Jugendarbeit: Antragszurückziehung aufgrund Vorjahresab-
rechnung.
– Antrag Gipsy MUSIC association betreffend das Konzert „Harri Stojka und Sym-
phonie der Hoffnung im Musikverein: Zurückziehung des Förderantrags mangels
Projektträgerschaft des Vereins
Im Förderungsjahr 2012:
– Antrag Verein Lovara Österreich betreffend die Veranstaltung „Zwei Tage interkul-
tureller Dialog“: Zurückziehung des Förderantrags (berufliche Veränderung mit der
Folge beschränkter Verfügbarkeit der Hauptverantwortlichen)
– Antrag Fußballklub Roma, kurz FC Roma betreffend eine Kultur- und Sportveran-
staltung in der Krieau: Nichtgenehmigung der Veranstaltung wegen Lärmgefähr-
dung und keine alternative Weiterverfolgung des Projektes: Gegenstandslosigkeit
des Förderansuchens
– Antrag Kultur Verein Vida Pavlović betreffend die Miete für ein Vereinslokal: För-
derungsabsage aufgrund der budgetären Knappheit und der damit erforderlichen
Prioritätensetzungen
– Antrag Verein (ski:k) – Sprache, Identität, Kultur. Verein zur Dokumentation von
Sprache und Kultur regionaler Minderheiten betreffend das Projekt „QUALIROM“ –
Qualitiy Education in Romani for Europe (Entwicklung eines Lehrbuches für
Lovara A1 sowie weiterer Lehrmaterialien): Teilweise Antragszurückziehung we-
gen Verschiebung des Projektes auf 2013
Im Förderungsjahr 2013:
– Antrag Projekt „Plattform Kamille“ des Paulo Freire Zentrums betreffend das Pro-
jekt politische Bildung im Kontext der Roma-Strategie: Förderungsablehnung einer
„Anschubförderung“ und formaler Gründe (einer der Projektträger ist eine GmbH,
unklare rechtliche Basis unter den Projektträgern)
– Antrag Verein (Spi:k) – Sprache, Identität, Kultur. Verein zur Dokumentation von
Sprache und Kultur regionaler Minderheiten: betreffend das Projekt Qualirom: die
Projektteile „Adaptierung von Lernunterlagen in anderen Romani-Varietäten“ und
„Herausgabe eines Lovara-Lehrbuches“ wurden zurückgezogen, und zwar aus ka-
pazitären Gründen verschoben bzw. die Weiterarbeit im Jahr 2014, in dem die
Kosten hiefür anfallen, geplant.
Im Förderungsjahr 2014:
– Antrag Verein Karika – Für Roma und Sinti betreffend Basisförderung, Kalender,
Multi-Kulti-Fest „Fest der Freunde“: Förderungsabsage aufgrund Beschränktheit
der zur Verfügung stehenden Fördermittel, erforderlicher Prioritätensetzung und
weil deshalb der Volksgruppenbeirat keine Förderempfehlung ausgesprochen
hatte.
– Antrag Diözese Eisenstadt – Referat für ethnische Gruppen betreffend Roma-
Wallfahrt und Kinder- und Jugendaktivitäten: Antragszurückziehung aufgrund
Prioritätensetzung
– Antrag Peter Wagner betreffend das Projekt „Der Fluss. Die Lieder der Lebenden,
die Lieder der Toten – Erzählung in sechs gesungenen Sprachen“: unter Berück-
sichtigung der zugesagten Förderungen aus dem Land Burgenland und des Volks-
liedwerkes sowie der erzielbaren Verkaufserlöse, weiters aufgrund der Knappheit
der zur Verfügung stehenden Mittel und der dadurch erforderlichen Prioritätenset-
zung Förderungsabsage
20) Welche dieser Anträge wurden in welchem Ausmaß seitens des BKA unterstützt?
Antwort des Bundesministers:
Im Jahr 2014 wurden folgende Vereine wie folgt unterstützt:
(spi:k) – Sprache, Identität, Kultur. Verein
zur Dokumentation von Sprache und
Kultur regionaler Minderheiten 9.000,00
Ketani – Verein für Sinti und Roma 23.500,00
Kulturverein österreichischer Roma –
Dokumentations- und Informationszentrum 41.500,00
Nationalfonds der Republik Österreich
für Opfer des Nationalsozialismus 25.000,00
Roma – Verein zur Förderung von Roma 44.520,00
Romano Centro – Verein für Roma 156.280,00
Roma-Service 115.730,00
Souveräner Malteser-Ritter-Orden –
Sonderbotschafter für Roma 5.000,00
Volkshochschule der burgenländischen Roma 3.500,00
Im Übrigen verweise ich auf die Berichte über die Volksgruppenförderung des Bun-
deskanzleramtes 2011, 2012 und 2013, die jeweils am 28. Jänner 2015 in der Sit-
zung des Verfassungsausschusses behandelt wurden (III-39 d.B., III-40 d.B., III-97
d.B.).
21) Die Roma Lernhilfe und die Schulmediation wird von Österreich in der EU immer wieder als Best Practise Beispiel zur Integration von Roma im Bereich Bildung genannt. Wurden diese Projekte seit Beginn der Roma Dialogplattform mit höheren Förderungen seitens des BKA oder auch BMUKK bedacht? Falls ja, in welcher Dimension und falls nein, weshalb nicht?
Antwort des Bundesministers:
Soweit diese Frage meinen Zuständigkeitsbereich betrifft, kann ich dazu ausführen:
Die außerschulische Lernhilfe wurde aus den Volksgruppenförderungsmitteln des
Bundeskanzleramtes wie folgt gefördert:
Im Jahr 2011: € 61.477 für Honorare und Personalkosten für Lernhilfe
Im Jahr 2012: € 64.727 für Honorare und Personalkosten für Lernhilfe
Im Jahr 2013: € 58.527 für Honorare und Personalkosten für Lernhilfe
Im Jahr 2014: € 62.930 für Honorare und Personalkosten für Lernhilfe
Im Jahr 2015 wird die Roma-Schulmediation mit zusätzlichen € 20.000 gefördert.
22) Das BMASK stellt für romaspezifische Arbeitsmarktmaßnahmen und Arbeitsmarktprojekte ab 2015 jeweils 1 Million € zur Verfügung. Ist über den NCP bereits bekannt welche Projekte mit diesen Fördermitteln gefördert werden sollen und in welcher Höhe?
23) Welche Maßnahmen sind geplant, um die Integration von neu zugezogenen Roma zu unterstützen?
24) Ist die Einführung von anonymen Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst durch das BKA geplant, die auch der Diskriminierung von Minderheiten entgegenwirken würde?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 22 bis 24:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeits-
bereiches.
25) Welche Austauschprojekte im Rahmen der Roma-Strategie sind mit anderen Staaten oder Kommunen geplant?
Antwort des Bundesministers:
Austauschprojekte mit anderen Staaten und Kommunen sind im Rahmen der
Plattform grundsätzlich möglich, allerdings liegen derzeit keine vor.
26) Welche Hilfestellungen für Romavereine sind geplant, um die bürokratischen Herausforderungen bei der Einreichung zu EU-Projekten zu mindern?
Antwort des Bundesministers:
Ich gehe davon aus, dass alle in Frage kommenden Stellen im Rahmen ihrer
Zuständigkeit entsprechende Unterstützung leisten werden.
27) Im Bericht des BKA zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 wird angemerkt, dass die europäische Kommission Österreich auffordert, die angemessenen Finanzmittel zur Umsetzung der Roma-Strategie zu organisieren. Inwiefern ist geplant, zusätzliche EU-Fördermittel zu akquirieren und durch wen?
Antwort des Bundesministers:
Im Bericht der Europäischen Kommission zur Umsetzung des EU Rahmens für natio-
nale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 vom 2. April 2014 wird Österreich
aufgefordert, die Verwendung von EU Finanzierungsmitteln für Maßnahmen zur Ro-
ma Inklusion in Erwägung zu ziehen. Österreich hat daher im Operationellen Pro-
gramm Beschäftigung (ESF) 2014-2020 im Rahmen der Investitionspriorität „Aktive
Inklusion“ (IP 2.1) die Unterstützung Roma-spezifischer Maßnahmen vorgesehen.
Für diesen Roma-Schwerpunkt sind jährlich insgesamt € 1 Mio. vorgesehen ist.
28) Auch wird im o.g. Bericht angemerkt, dass die Regierung mehr dazu tun muss, um die tatsächliche Wirksamkeit von Maßnahmen zur Integration von Roma zu messen. Was sieht das BKA dazu nun vor, unabhängig davon, dass dies aufgrund des Datenschutzes schwierig sein mag?
Antwort des Bundesministers:
Gemäß Punkt 3.4 der Ratsempfehlung für wirksame Maßnahmen zur Integration der
Roma in den Mitgliedstaaten vom 9. Dezember 2013 kann die Beobachtung und Be-
wertung der Wirksamkeit der nationalen Strategien oder integrierten politischen Maß-
nahmen im Rahmen einer breiter angelegten Politik zur sozialen Inklusion durch die
Festlegung von Bezugswerten oder messbaren Zielvorgaben oder mittels Erhebung
relevanter qualitativer oder quantitativer Daten erfolgen. Diese Erhebungen sollen im
Einklang mit den geltenden nationalen Rechtsvorschriften und dem Unionsrecht so-
wie völkerrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz per-
sonenbezogener Daten erfolgen.
In Österreich erfolgt die Beobachtung und Bewertung der Wirksamkeit der nationalen
Maßnahmen zur Integration der Roma anhand von qualitativen Studien zur Situation
der Roma in Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnen (vgl. dazu
auch Punkt 3.4 der Ratsempfehlung für wirksame Maßnahmen zur Integration der
Roma in den Mitgliedstaaten vom 9. Dezember 2013).
Seit November 2014 beteiligt sich die Nationale Roma Kontaktstelle im
Bundeskanzleramt auch an der Arbeitsgruppe der Grundrechteagentur der
Europäischen Union, die die Mitgliedsstaaten bei der Entwicklung von
Wirkungsindikatoren im Rahmen der Roma Integration unterstützen soll.