Grüner Volksanwaltschaftssprecher nimmt die Kritik des Menschenrechtsbeirats sehr ernst

Wenig Freude hat der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl mit der Volksanwaltschaft, wenn sie die Leitungen der Menschenrechtskommissionen nicht den gesetzlichen Ausschreibungen entsprechend bestellt: „Eine gesetzeskonforme Bestellung hätte zweifelsohne zu einem anderen Ergebnis geführt. Es bleibt jedenfalls unverständlich, warum die Volksanwaltschaft auf die anerkanntesten Persönlichkeiten verzichtet hat. Auf Persönlichkeiten, die für ihre Leistungen im Menschenrechtsschutz hohe Wertschätzung genießen und ihre Kommissionen bislang optimal geleitet haben.“

Offenbar sind die VolksanwältInnen bei ihrer Auswahl der Verpflichtung nicht nachgekommen, das vorgeschriebene Kriterium „anerkannte Persönlichkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte“ entsprechend zu berücksichtigen. Das geht zumindest aus einem offenen Schreiben zahlreicher Menschenrechtsorganisationen zur Neubestellung der OPCAT KommissionsleiterInnen hervor. „Wenn Mitglieder des Menschenrechtsbeirats und der wichtigsten NGOs die Öffentlichkeit informieren, ist davon auszugehen, dass andere als die vorgeschriebenen Qualitäten im Vordergrund gestanden sind“, meint Zinggl. „Es ist jedenfalls nicht anzunehmen, dass diese Organisationen der Volksanwaltschaft schaden wollen. Vielmehr bleibt es ihr größtes Interesse, die Einhaltung von Menschenrechten auf höchstem Niveau zu kontrollieren.“

Das Volksanwaltschaftsgesetz sieht für die Leitung von Kommissionen die Bestellung einer „auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten Persönlichkeit“ vor: Die ausgewiesene Kenntnis der entsprechenden Prüfstandards, der Funktionsweise des nationalen und europäischen Menschenrechtsschutzes sowie die nötige einschlägige Praxiserfahrung zur Leitung kommissioneller Besuchskontrollen sind Voraussetzung. „Dass die Volksanwaltschaft die Kritik dieser etablierten Organisationen nicht ernst nimmt, ist kein gutes Zeichen. Damit schwächt sie das Renommee ihrer Kommissionen, vor allem aber auch ihr eigenes, das der Volksanwaltschaft“, so Zinggl.