Der Nationalrat hat am 7.7.2011 den Entschliessungsantrag 1598/A(E) angenommen.

Darin wurden Sie aufgefordert, eine sozialwissenschaftliche Grundlagenstudie in Auftrag zu geben, die unter anderem die soziale und finanzielle Lage der autonomen Kulturinitiativen und ihrer MitarbeiterInnen im Zusammenhang mit den derzeitigen Praktiken des Förderwesens untersucht, um nach Vorliegen der Forschungsergebnisse allfällig notwendige Gesetzes- oder Förderrichtlinienänderungen in die Wege zu leiten, die auf eine Verbesserung der arbeitsmarktpolitischen Lage der KulturarbeiterInnen abzielen und in denen Einkommens-Mindeststandards für MitarbeiterInnen von autonomen Kulturinitiativen festgelegt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Welche Maßnahmen wurden zur Umsetzung des Entschließungsantrages bislang gesetzt?

2)    Welche Maßnahmen wurden darüber hinaus in welchem zeitlichen Rahmen geplant?

3)    Was haben diese Maßnahmen bisher gekostet?

4)    Mit welchen Ausgaben ist diesbezüglich in dieser Legislaturperiode noch zu rechnen?

5)    Wann ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse zu rechnen?

Antwort der Bundesministerin zu den Fragen 1. bis 5.:
Es wird darauf hingewiesen, dass mittels der einstimmig angenommenen Entschließung des Nationalrates 185/E XXIV. GP vom 7. Juli 2011 ersucht wurde, „… die IMAG (interministerielle Arbeitsgruppe) mit der sozialen und finanziellen Lage der freien Kulturinitiativen und ihrer Mitarbeiter/-innen zu befassen und … sozialwissenschaftlich abgesicherte Grundlagen … erarbeiten zu lassen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.“ Der Begriff „Studie“ wurde dabei explizit nicht verwendet.

Es kann festgehalten werden, dass die IMAG in ihrem längerfristig angesetzten Arbeitsprozess mit der Thematik Arbeitsbedingungen und finanzielle Absicherung von Kulturarbeiterinnen und
-arbeitern befasst ist. Da für Strukturfragen wie Sicherung der Basiskosten von Kulturinitiativen, in erster Linie Gemeinden und Landesregierungen zuständig sind, während der Bund über seine Kunstförderungsmittel – den Kriterien des Kunstförderungsgesetzes folgend – in aller Regel nach dem Prinzip der Subsidiarität nur ergänzend Projekte und Programme fördert, wären eben die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erste Ansprechpartner für die finanzielle und soziale Lage der Kulturarbeiterinnen und -arbeiter in Kulturinitiativen. Eine Befassung der Kulturabteilungen der Landesregierungen wird daher anlässlich der nächsten Landeskultur­referentenkonferenz noch im Frühjahr 2012 erfolgen.

Die IG Kultur Österreich erhielt die Gelegenheit anlässlich eines großen Treffens, zu dem alle Interessensgemeinschaften aus Kunst und Kultur am 11. November 2011 in die Kunstsektion des Ministeriums eingeladen wurden, ihre „FAIR PAY-Kampagne“, die ja sicherlich Initial­zündung für den vorgelagerten parlamentarischen Entschließungsantrag war, vorzustellen. In weiterer Folge wurde die IG Kultur Österreich dazu eingeladen, „FAIR PAY“ auch dem Kultur­initiativenbeirat anlässlich seiner Sitzung am 7. Dezember 2011 zu präsentieren, womit auch in diesem Gremium eine entsprechende Diskussion in Gang gesetzt wurde.

Die Kulturinitiativen haben einen hohen Stellenwert, dies kann auch aus der Tatsache ersehen werden, dass in diesem Bereich eine Budgeterhöhung von rund EUR 500.000,00 seit dem Jahr 2009 konstant weitergeführt werden konnte und darüber hinaus eine Anzahl von Zwei­jahresförderungsverträgen für die größeren Vereine abgeschlossen wurden, die eine höhere Planungssicherheit und Rechtssicherheit für den Abschluss von Künstlerinnen- und Künstler­verträgen und natürlich auch für ihre personelle Infrastruktur ermöglicht.

Das weite Thema der sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern genauso wie von Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeitern kann über das Kunstbudget nicht gelöst werden. Es wären neue Modelle für alle Berufsgruppen, die mit prekären Arbeitsverhältnissen konfrontiert sind, zu überlegen, wobei darauf hingewiesen wird, dass diesbezügliche arbeits- und sozial­rechtliche Fragestellungen genuin keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur betreffen bzw. vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auf Grundlage seines Verantwortungsbereiches nicht gelöst werden können.