Bei der Erteilung von Visa an KünstlerInnen und Vortragende kommt es immer wieder zu willkürlichen Verweigerungen und Problemen, die für die VeranstalterInnen nicht nachvollziehbar sind. Die Verweigerungen sind teilweise mit hohen Kosten (in vielen Fällen aus der öffentlichen Hand) verbunden, da bei Visaantragstellung bereits die Flugtickets für Hin- und Rückflug vorgelegt werden müssen.

Laut Standard vom 21. Februar 2012 wurde auch Frau Janet Arach aus Uganda das Visum für die Einreise nach Österreich verweigert. Frau Arach hätte auf Einladung des Heeresgeschichtlichen Museums zu einem Vortrag nach Wien kommen sollen.

Auf Einladung des ImPulsTanz Festival haben im Sommer 2010 fünf nigerianische Tänzer für die Teilnahme an Tanzworkshops im Rahmen des Festivals in Wien von der österreichischen Botschaft in Abuja kein Visum bekommen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Aus welchem Grund wurde Frau Janet Arach die Einreise nach Österreich verweigert?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 1. und 6.:
Da diese Information das höchstpersönliche Recht der Betroffenen auf Datenschutz berührt wird von der Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen.

2)    Hat Frau Janet Arach eine Begründung für die Ablehnung erhalten?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 2. bis 5., 7. bis 9., 12. und 16.:
An allen Österreichischen Vertretungsbehörden erfolgt die Verständigung der Antragsteller im Falle der Nichtgewährung des Visums mittels Formblatt samt Begründung an den Antragsteller. Diese Verständigung erfolgt innerhalb der vom EU Visakodex vorgegeben maximalen Bearbeitungsdauer von 15 Tagen, sofern kein Tatbestand zum Tragen kommt, der eine längere Bearbeitungsdauer indiziert.

Dritten (wie auch der einladenden Stelle), die nicht Partei des Verfahrens sind, dürfen diese Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht übermittelt werden. Als Grund für die Ablehnung werden die in Betracht kommenden Gesetzesstellen zitiert.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_11174/fnameorig_256161.html

3)    Wie lautete diese Begründung?

4)    Wann erfuhr Frau Janet Arach von der Ablehnung und wie viele Tage nach Antragstellung war das?

5)    Welche Begründung hat die einladende Stelle erhalten?

6)    Aus welchem Grund haben im Sommer 2010 folgende Tänzer aus Nigeria kein Visa für Österreich erhalten?

Benjamin Joy Oluchi

Afolabi Olapado Adekunle

Liadi AdelekeTaofeeq

Ezeh Stanley Kenneth

Ugwunali Uchechukwu George

7)    Welche Begründungen haben die Tänzer für die Ablehnungen erhalten?

8)    Wann erfuhren die Tänzer von den Ablehnungen und wie viele Tage nach Antragstellung war das?

9)    Welche Begründung hat die einladende Stelle erhalten?

10) Wie viele Anträge auf Erteilung eines Visums wurden 2010 und 2011 (aufgeschlüsselt nach Jahren) bei österreichischen Vertretungsbehörden gestellt?

11) Wie viele davon wurden abgelehnt und wie viele erteilt?

12) Erfolgen Ablehnungen von Visaanträgen grundsätzlich schriftlich und mit Begründung?

a) Wenn nein, weshalb nicht?

13) Wird vor einer Ablehnung den AntragstellerInnen die Möglichkeit eingeräumt, Stellung zur geplanten Ablehnung zu nehmen?

a) Falls ja, binnen welcher Frist?

b) Wenn nein, weshalb nicht?

14) Wie oft wurde 2010 und 2011 (aufgeschlüsselt nach Jahren) von der Befreiung oder Reduktion von Visagebühren gem. Art. 16 Abs 6 des Visakodex VO (EG) Nr.810/2009 Gebrauch gemacht und welche Staaten betraf das?

15) Wie oft wurde 2010 und 2011 (aufgeschlüsselt nach Jahren) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der persönlichen Einreichung eines Antrages abzusehen? Aus welchen Gründen und welche Staaten betraf das?

16) Wie oft wurden 2010 bzw. 2011 schriftliche Ablehnungen mit einer Begründung versehen?

17) Wie viele Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof bzw. Verfassungsgerichtshof waren in den letzten 10 Jahren aufgrund Nichterteilung eines Visums anhängig und welche waren das (Geschäftszahlen)?

18) Wie hoch ist die Summe, die Österreich in den vergangenen 10 Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren) durch Einhebung von Konsulargebühren für die Bearbeitung von Visaanträgen eingenommen hat?

19) Wie viel davon stammt aus der Bearbeitung von letztendlich abgelehnten Visaanträgen (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 18. und 19.:
Eine derartige Auswertung ist nicht verfügbar, da die Verbuchung derartiger Tarifposten global erfolgt.

20) Welches waren 2010 bzw. 2011 jeweils die häufigsten Ablehnungsgründe?

21) Bei Vorliegen eines Rückreisetickets: welche zusätzlichen Unterlagen sind erforderlich, damit die Rückreise als gesichert anerkannt wird?

22) Welche Unterlagen sind erforderlich, damit der Unterhalt als gesichert anerkannt wird?

Antwort des Bundesministers zu den Fragen 21. und 22.:
Die Beurteilung jedes Visumantrags erfolgt unter Berücksichtigung der Umstände jedes einzelnen Falles. Eine Pauschalbeurteilung ist nicht vorgesehen.

23) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Rechtsschutzlücke, die durch die Nicht-Bekämpfbarkeit der Ablehnung von Visaanträgen besteht, geschlossen wird?

Antwort des Bundesministers:
Ablehnende Visaentscheidungen unterliegen der Beschwerde an Verfassungs- und
Verwaltungsgerichtshof, ab 1. Jänner 2014 an die Verwaltungsgerichte erster Instanz (BGBl. I Nr. 51/2012). Die Zuständigkeit für eine allfällige Änderung der Verfahrensvorschriften liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BMeiA.

24) Bitte um Beifügung der gemeinsamen konsularischen Instruktionen (GKI) ABl. Nr.C310, welche von österreichischen Vertretungsbehörden im Visaerteilungsverfahren anzuwenden sind.

Antwort des Bundesministers:
Die Gemeinsame Konsularische Instruktion an die Diplomatischen Missionen und die Konsularischen Vertretungen wurde seit der Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr.810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex, EU ABl. L 243/1 vom 15.9.2009) von diesem vollständig derogiert.