Empirische Grundlagen zur berechtigten Einhebung einer Festplattenabgabe fehlen: Vertragsrecht würde Künstlerinnen und Künstlern mehr bringen

Die Antwort von Justizminister Brandstetter auf die parlamentarische Anfrage zu den empirischen Grundlagen für eine Novellierung des Urheberrechts fällt für den Grünen Kultursprecher, Wolfgang Zinggl, schlimmer aus als befürchtet. Immer schon hatte Zinggl angenommen, dass nur wenige von der Leermedienabgabe profitieren würden. Daraus kann leicht geschlossen werden, dass den meisten Kunstschaffenden und vor allem den wirtschaftlich weniger erfolgreichen auch die Ausweitung der Leerkassettenvergütung auf eine Festplattenabgabe nichts bringen wird. Aus der Anfragebeantwortung geht hervor, dass mehr als die Hälfte aller Bezugsberechtigten aus der Leerkassettenvergütung im Jahr 1998 weniger als zwei Euro und im Jahr 2013 weniger als einen Euro erhielten. Die Zahlen der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana lassen ein Superstarsystem erkennen, bei dem die Kluft zwischen wenigen, die Tantiemen kassieren und vielen, die nichts bekommen, laufend größer wird. Wolfgang Brandstetter meint zudem, dass es jetzt Aufgabe der Gerichte sei, das Ausmaß der Speicherung von geschütztem Material, das legal downgeloaded wird, zu prüfen. „Die emotional geführte Diskussion zu einer Festplattenabgabe wird immer noch ohne Fakten geführt“, kommentiert das Zinggl. Aber, und das sei ihm wichtig, „die Festplattenabgabe ist ein hochgepushter Nebenschauplatz der Urheberrechtsdiskussion.“ Ihre Einführung würde die Einnahmen von AutorInnen und MusikerInnen nur lächerlich gering erhöhen. Wesentlich wichtiger wäre die Schaffung eines effektiven Urhebervertragsrechts, das den Künstlerinnen und Künstlern die Verhandlungen mit Konzernen und Großunternehmen auf Augenhöhe erlaube und Mindeststandards garantiere. „Wenn den zuständigen Ministern die soziale Absicherung tatsächlich ein Anliegen wäre, würden sie auf eine Stärkung der Rechte von Kunstschaffenden setzen“, betont Zinggl. Er hatte dieselben Fragen auch an den Kulturminister gerichtet. Der dürfte den Ball in der Causa aber offenbar komplett an das Justizressort abgegeben haben und verwies pauschal auf die Antworten des Justizministers. Insbesonders angesichts von Fragen wie „In welcher Form werden Sie sich auf europäischer Ebene für eine Novelle der Richtlinien einsetzen?“, ist es jedenfalls kein Zeichen von Engagement, wenn der Justizminister antworten darf, wofür sich der Kulturminister einsetzen will.