an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten verweigert in seiner Anfragebeantwortung 11174/AB XXIV.GP zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage 11355/J-NR/2012 betreffend „Verweigerung von Visa“ gänzlich die Beantwortung der Fragen Nr. 10,11,13,14,15 und 17.Dies verletzt das Recht der Parlamentarier auf Anfragebeantwortung. Daher werden diese Fragen neuerlich vorgelegt und gleichzeitig um ergänzende Informationen ersucht.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Visums wurden 2010, 2011 und 2012 (bis einschließlich September 2012) bei österreichischen Vertretungsbehörden gestellt?
2. Wie viele davon wurden abgelehnt und wie viele erteilt?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 1. und 2.:
In den Jahren 2010, 2011 sowie in den ersten 3 Quartalen 2012 wurden jeweils rund 293.000, 304.000 bzw. 221.000 Visa erteilt. Abgelehnt wurden 2010 rund 10.000, 2011 rund 11.000
bzw. in den ersten 3 Quartalen 2012 rund 3.300 Visaanträge.
3. Wird vor einer Ablehnung den AntragstellerInnen die Möglichkeit eingeräumt, Stellung zur geplanten Ablehnung zu nehmen?
4. Falls ja, binnen welcher Frist?
5. Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 3. bis 5.:
Antragsteller erhalten gem. § 11 Abs. 1 FPG Gelegenheit zur Stellungnahme im Falle der beabsichtigten Ablehnung eines Antrages auf Erteilung eines Visums. Die Frist dafür beträgt 14 Tage.
6. Wie oft wurde 2010, 2011 und 2012 (einschließlich September 2012) von der Befreiung oder Reduktion von Visagebühren gem. Art. 16 Abs. 6 des Visakodex VO (EG) Nr. 810/2009 Gebrauch gemacht und welche AntragstellerInnen welcher Staaten betraf das?
Antwort des Bundesministers:
In Anwendung von Art 16 Abs. 6 EU Visakodex wurde die Visumgebühr in Einzelfällen erlassen oder ermäßigt, wenn dies der Förderung kultureller oder sportlicher Interessen sowie außenpolitischer, entwicklungspolitischer und sonstiger erheblicher öffentlicher Interessen diente oder aus humanitären Gründen geboten erschien. Die österreichische Statistik folgt
den Vorgaben des EU Visakodex, der die Abfrage dieser Daten nicht vorsieht.
7. Wie viele Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof bzw. Verfassungsgerichtshof waren in den letzten 10 Jahren aufgrund Nichterteilung eines Visums anhängig und welche waren das (Geschäftszahlen)?
Antwort des Bundesministers:
Seit dem Jahr 2002 bis September 2012 sind insgesamt 109 Verfahren mit Bezug auf die Nichterteilung von Visa beim Verwaltungsgerichtshof und 6 Verfahren beim Verfassungsgerichtshof zu folgenden Geschäftszahlen aktenkundig, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) fallen.
Verfassungsgerichtshof
B 754/04 aus 2004 B 453/08 aus 2008 B 98/09 aus 2009
B 1793/06 aus 2006 B 678/09 aus 2009 B 1398/11 aus 2012
Verwaltungsgerichtshof
2003/21/0027 2007/21/0130 2009/21/0100
2003/21/0092 2007/21/0169 2010/21/0128
2003/21/0134 2007/21/0207 2010/21/0178
2004/21/0029 2007/21/0216 2010/21/0213
2004/21/0147 2007/21/0229 2010/21/0215
2004/21/0256 2007/21/0266 2010/21/0229
2004/21/0291 2007/21/0290 2010/21/0289
2004/21/0296 – 0315 (20 2007/21/0299 2010/21/0344
Pers.) 2007/21/0323 2010/21/0398
2005/21/0017 2007/21/0342 2010/21/0411
2005/21/0018 2007/21/0350 2010/21/0423
2005/21/0095 2007/21/0395 2011/21/0008
2005/21/0163 2007/21/0396 2011/21/0028
2005/21/0313 2007/21/0423 2011/21/0034
2006/21/0027 2007/21/0514 2011/21/0046
2006/21/0050 2007/21/0693 2011/21/0072
2006/21/0055 2008/21/0284 2011/21/0087
2006/21/0111 2008/21/0388 2011/21/0192
2006/21/0117 2008/21/0446 2011/21/0216
2006/21/0190 2008/21/0483 2011/21/0217
2006/21/0195 2008/21/0494 2011/21/0226
2006/21/0200 2008/21/0511 2011/21/0232
2006/21/0212 2008/21/0512 2011/21/0241
2006/21/0241 2008/21/0548 2011/21/0266
2006/21/0312 2008/21/0578 2012/21/0006
2006/21/0317 2008/21/0588 2012/21/0052
2006/21/0318 2008/22/0626 2012/21/0070
2006/21/0322 2008/21/0626 2012/21/0158
2006/21/0364 2008/21/0629 2012/21/0211
2006/21/0370 2009/21/0022
2007/21/0012 2009/21/0043
8. Laut Anfragebeantwortung erfolgt die Verständigung der Antragsteller im Falle der Nichtgewährung des Visums mittels Formblatt. Wir bitten um Beifügung des Formblattes.
Antwort des Bundesministers:
Die 4 unterschiedlichen Formblätter, unterteilt nach Visumart (Schengen oder national) bzw. Antragssteilerqualifikation (begünstigter Drittstaatsangehöriger i.S.d EU RL 38/2004) sind beigefügt.
9. Laut Anfragebeantwortung erhält die einladende Stelle keine Informationen über das Visaverfahren aus Gründen des Datenschutzes. Akzeptiert die Botschaft bzw. das Außenministerium die Bevollmächtigung der einladenden Steller durch den/die AntragstellerIn zur Einholung von Informationen über den Stand des Visumverfahrens? Wenn ja, welche Formvorschriften muss diese Vollmacht erfüllen?
Antwort des Bundesministers:
Die Botschaften akzeptieren Vollmachten. Diese müssen keine besonderen Formerfordernisse aufweisen. Diese Vollmachten können entweder schriftlich mit beglaubigter Unterschrift oder mündlich vor der Vertretungsbehörde abgegeben werden. Es muss eindeutig hervorgehen, dass der Antragssteller den Informationssuchenden ermächtigt diese Informationen zu erhalten, oder ihn im Verfahren zu vertreten. Bei Personen, die zur berufsmäßigen Vertretung berufen sind, reicht, sofern keine Zweifel vorliegen, auch die Berufung auf die erteilte Vollmacht.
10. Im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wird in Kooperation des BMUKK und des BMEIA ein Guide zu Visafragen für Kulturschaffende erscheinen. Wann ist die Veröffentlichung des Guides geplant?
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_12490/fnameorig_278688.html