eingebracht im Zuge der  Debatte über die  Regierungsvorlage:  Bundesgesetz,  mit
dem das Urheberrechtsgesetz und  das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006
geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015  – Urh-Nov  2015)  (687  d.B.)
BEGRÜNDUNG
Kunstschaff ende stehen in Vertragsverhandlungen zumeist übermächtigen
Verhandlungspartnern gegenüber,  womit es für sie unmöglich  ist,  eigene
Vert ragsbedingungen durchzusetzen. Um die soziale  Lage von  Kunstschaffenden zu
verbessern,  ist ein Urheberv ertragsrecht notwendig,  das  Schieflagen in der
Verhandlungsposition auszugleicht und ihnen einen gerechten Anteil an der
Verw ertung ihrer Werke sichert .  In der  Debatte darüber werden beispielsweise immer
wieder folgende  Regeln eingefordert:
– die angemessene Vergütung sowie Unverzichtbarkeit und Unabtretbarkeit von
Vergütungsansprüchen
– ein Verbot oder zumindest eine Beschränkung von Buy-out- und 360-Grad­
Verträgen
– ein Bestsellerparagraf
– die räumliche,  zeitliche  oder inhaltliche Begrenzung von Verträgen,  um die
Flexibilität von  Kunstschaff end en zu steigern,  und um
Konzentrationstendenzen auf dem Markt entgegen zu wirken
– die gesetzliche Verankerung des Zweckübertragungsgrundsatzes
– die Unwirksamkeit der Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht
bekannte Nutzungsarten
– der Ausbau der gesetzlichen Auslegungsregeln,  um sicherzustellen,  dass  im
Zweifelsfall  das Werknutzungsrecht beim  Urheber/bei  der Urheberin  verbleibt
– Verfahren bei Nicht-Zustandekommen von  Rahmenvert rägen,  die  rechtlich
verbindliche  Schlichtung durch  einen Urheberrechtssenat.

 Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht,  dem Nationalrat eine Novelle des
Urheberrechtsgesetzes vorzulegen,  die soziale  Standards in den Verträgen  für
Kunstschaffende  sichert.