eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit
dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006
geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015 – Urh-Nov 2015) (687 d.B.)
BEGRÜNDUNG
Kunstschaff ende stehen in Vertragsverhandlungen zumeist übermächtigen
Verhandlungspartnern gegenüber, womit es für sie unmöglich ist, eigene
Vert ragsbedingungen durchzusetzen. Um die soziale Lage von Kunstschaffenden zu
verbessern, ist ein Urheberv ertragsrecht notwendig, das Schieflagen in der
Verhandlungsposition auszugleicht und ihnen einen gerechten Anteil an der
Verw ertung ihrer Werke sichert . In der Debatte darüber werden beispielsweise immer
wieder folgende Regeln eingefordert:
– die angemessene Vergütung sowie Unverzichtbarkeit und Unabtretbarkeit von
Vergütungsansprüchen
– ein Verbot oder zumindest eine Beschränkung von Buy-out- und 360-Grad
Verträgen
– ein Bestsellerparagraf
– die räumliche, zeitliche oder inhaltliche Begrenzung von Verträgen, um die
Flexibilität von Kunstschaff end en zu steigern, und um
Konzentrationstendenzen auf dem Markt entgegen zu wirken
– die gesetzliche Verankerung des Zweckübertragungsgrundsatzes
– die Unwirksamkeit der Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht
bekannte Nutzungsarten
– der Ausbau der gesetzlichen Auslegungsregeln, um sicherzustellen, dass im
Zweifelsfall das Werknutzungsrecht beim Urheber/bei der Urheberin verbleibt
– Verfahren bei Nicht-Zustandekommen von Rahmenvert rägen, die rechtlich
verbindliche Schlichtung durch einen Urheberrechtssenat.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle des
Urheberrechtsgesetzes vorzulegen, die soziale Standards in den Verträgen für
Kunstschaffende sichert.