Warum die Aufsichtsräte der Museen Kuratorien heißen, weiß niemand. Vielleicht, weil sie nicht ganz wie richtige Aufsichtsräte agieren. Zwar sieht das aktuelle Museen-Gesetz Analogien der Kuratorien zum GmbH-Gesetz vor. In der aktuellen Rechtslage können sie ihrer Rolle aber nicht gerecht werden. Einerseits soll das Kuratorium die Geschäftstätigkeit des Museums laufend prüfen, andererseits fehlen ihm dafür die rechtlichen Möglichkeiten.

Natürlich könnte die Kontrolle auch vom Ministerium übernommen werden. Aber entweder übernimmt das Ministerium die Aufsicht und damit die Verantwortung, oder die Geschäftsführungen der Museen werden von unabhängigen Fachleuten kontrolliert.

Die aktuelle Form ist eine hybride, zahnlose Mischung. Ohne Hörner werden die Kuratorien lediglich zu Prellböcken, die dafür herhalten müssen, wenn etwas schief geht. Bei Unregelmäßigkeiten schaffen sie der Regierung eine Möglichkeit, die Verantwortung abzuschieben.

 

Negativbeispiel Burgtheater

Wie eine „tibetanische Gebetsmühle“ hat der ehemalige Budgetsektionschef im Finanzministerium, Gerhard Steger, als Aufsichtsrat in der Bundestheater Holding Konsolidierungsmaßnahmen eingefordert. Nicht nur für das Burgtheater. Für alle Bühnen. Warum wartet die Geschäftsführung, bis der Karren an die Wand fährt? Warum ergreift sie  keine Maßnahmen, um die Budgets mittelfristig zu sichern? Er konnte nur warnen. Sonst nichts. Das Burgtheater ist an die Wand gefahren.

 

Wie sieht effektive Kontrolle aus?

Für die effektive Kontrolle braucht das Kuratorium Kompetenzen und Aktionsmöglichkeiten. Zu allererst müsste es für die Genehmigung des Jahresabschlusses zuständig sein.

Es müsste sodann bei der Bestellung der Geschäftsführung stärker eingebunden werden. Die Auswahl könnte, von der jetzt aktuellen Einzelentscheidung des Ministers abweichend, nach Beratungen im Kollegialorgan unter Beteiligung des Ministers erfolgen. Das würde die Findungskommissionen überflüssig machen, die für ihre Vorschläge ja nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Um ihrer Verantwortung gerecht werden zu können, sollten die Kuratoriumsmitglieder weiters adäquat entlohnt werden. Sie müssen umgekehrt aber auch haftbar sein.

Für all das reicht ein Gremium mit maximal fünf Mitgliedern, die sich aus ihrer Mitte den Vorsitz wählen. Diese Fünf allerdings müssen nach fachlichen Kompetenzen und unabhängig von Regierung und Geschäftsführung ernannt werden.

Modalitäten zur Besetzung, wie sie bei den Universitätsräten in der Wissenschaft gesetzlich ist, wäre eine Variante zur Verbesserung der Situation. Denkbar wäre aber auch ein Pool an entsprechend qualifizierten Persönlichkeiten, die per Losentscheid den Aufsichtsorganen der einzelnen Museen zugeteilt werden. Wer in den Pool kommen kann, muss durch einen klaren Kriterienkatalog geregelt sein.

 

Im Newsletter morgen beschäftigen wir uns mit der inhaltlichen Ordnung der Museumslandschaft: Wo wird was geboten und wer reguliert im Interesse einer Gesamtstrategie?