„Eines der besten Geschäfte!“, jubelt der Kulturminister. Reste der Sammlung „Essl“ gehen als Leihgabe an ein Bundesmuseum, die Albertina. Die wichtigsten Werke sind bereits verkauft. Der Rest wird nun mit Steuergeldern verwaltet, restauriert, verwahrt, versichert, wissenschaftlich eingeordnet und präsentiert. Bis zum Jahr 2044 zahlt die Republik dafür 30 Millionen Euro und steigert damit zugleich den Wert der Ausstellungsstücke. Es ist wahrlich eines der besten Geschäfte. Für Hans Peter Haselsteiner, den Eigentümer der Sammlung.  

Für die seit Monaten angekündigte Reform der Bundesmuseen war der Deal kontraproduktiv. Er hat aber immerhin das Dilemma der Gesamtplanung einer österreichischen Museenlandschaft deutlicher vor Augen geführt als die Compliance-Fälle der letzten Jahre.

Dass es genügend zu reformieren gibt, wissen wir schon lange. Jetzt warten wir nur noch auf das vom Minister Drozda im Sommer angekündigte und seitdem zweimal wieder verschobene Weißbuch zur grundlegenden Reform.

Eigenartig. Die von ihm eingesetzte  Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit längst abgeschlossen und irgendwann im letzten Monat  wurden die Ergebnisse dem Minister präsentiert. Aber was  wurde präsentiert? Und warum wird das, was präsentiert wurde, nicht veröffentlicht?  Weil doch wieder nur ein Reförmchen daraus geworden ist? Weil das Reförmchen besser wieder in der Schublade verschwinden sollte, wie ehedem die Reformvorschläge einer Arbeitsgruppe von Ministerin Schmied? Grüße vom  Murmeltier.

Meiner Ansicht nach muss eine vernünftige Reform vier  Fragen behandeln:

Geld                Wie lässt sich das eingesetzte Budget optimal verwenden? 

Kontrolle         Wie können Fehlentwicklungen laufend  korrigiert werden?

Inhalt              Wo wird was geboten und wer reguliert im Interesse einer Gesamtstrategie?

Zugang            Für wen wird das alles gemacht?

 

Teil 1 : Wie lässt sich das eingesetzte Budget optimal verwenden?

 Ein Irrtum der Ausgliederung

Verwalten sich die Museen selbst, funktioniert der Betrieb effizienter und ohne Mehrbelastung des staatlichen Haushalts. Das war das wesentlichste Argument für eine Ausgliederung der Museen aus der staatlichen Verwaltung. Anstelle einer ministeriellen Lenkung sollten die Betriebe eigenständig geführt werden. Zweifelsohne hat die Ausgliederung wesentliche Vorteile nach sich gezogen. Eine budgetäre Erleichterung hat sie mit Sicherheit nicht gebracht.

2003, alle Bundesmuseen waren in ihre Eigenständigkeit  entlassen, hat der Bund für die Bundesmuseen 68,7 Millionen Euro an Basisabgeltung zur Verfügung gestellt. 2017 sind es 87,1 Millionen. Diese Beträge verstehen sich noch ohne die jährlichen 10 Millionen Euro an zusätzlichen Mittel für Investitionen.

Hätte die Republik die Ausgaben für die Museen jährlich an die Inflationsrate angepasst, hätte sie genauso viel gezahlt. Die Bundesmuseen sind also stillschweigend über die Jahre valorisiert worden. Das lässt sich wahrlich nicht von jeder Kultureinrichtung sagen, auch nicht von den Einrichtungen, die vom Bund gefördert werden.

Das Kulturbudget indes wurde nicht im gleichen Ausmaß an die Inflation angepasst. Wir haben es somit mit einer kulturpolitischen Bevorzugung der Bundesmuseen zu tun.

 

Auf wessen Kosten?

Der immer wieder erhobene Wunsch nach einer Valorisierung der Basisabgeltung angesichts steigender Fixkosten ist also ohnehin mehr als Praxis.  Was aber ist mit den anderen kulturellen Einrichtungen? Auch sie haben wachsende Fixkosten. Und der zu verteilende Kuchen wächst nur geringfügig, bis gar nicht.

Gut. Immerhin ist die Republik Österreich Eigentümer der Bundesmuseen und das Hemd ist ihr auch in der Kulturpolitik näher als der Rock.  Aber die Schere zwischen den Ausgaben für die großen Bundesinstitutionen und allen anderen Kultureinrichtungen geht immer weiter auseinander. Damit sie sich nicht weiter öffnet, müsste die Valorisierung der Bundesinstitutionen an die Valorisierung des gesamten Kulturbudgets gebunden sein. Andernfalls ginge die Absicherung der Museen nämlich auf Kosten aller anderen kulturellen Einrichtungen. Längerfristig betrachtet, würde die kulturelle Vielfalt einer Konzentration auf die staatseigenen Großeinrichtungen geopfert werden.

Ist im Museumsbereich aber noch ein Sparpotenzial vorhanden, ohne die Qualität zu verringern? Könnte die Mehrbelastung des Kulturbudgets durch eine ständige Finanzierung der „guten Ideen“ von Direktorinnen und Direktoren auf Kosten anderer Initiativen, Einrichtungen und Kunstschaffenden gestoppt werden.

 

Glänzende Geschäftsführungen

Immer wieder für Unmut sorgen beispielsweise die enorm hohen Gehälter der Direktorinnen und Direktoren.  Die Kritik daran hält schon lange an, dennoch hat sich kaum etwas verbessert.  Manch einer verdient so viel wie der Bundeskanzler. Jedenfalls liegen die Bezüge deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von Geschäftsführungen öffentlicher Einrichtungen in den Bereichen „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ so wie der öffentlichen Wirtschaft.

Auch ist der Durchschnittsverdienst aller Geschäftsführungen im Museumsbereich mit 228.000 Euro sechsmal so hoch wie das durchschnittliche Gehalt der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (35.900 Euro).

Und, die Gehälter liegen deutlich über dem internationalen Niveau. Selbst große und prominente Museen zahlen ihren Führungskräften weniger. Während in Österreich  Jahresverdienste bis zu 270 000 Euro ausbezahlt werden, erhält der Direktor im Pariser Louvre 150 000, in Barcelona 130 000 und in der Londoner Tate Modern 120 000 Euro.

Die überzogenen Gehälter werden den Geschäftsführungen vom Minister aufgrund der Verantwortung und der zu erbringenden Leistungen zugestanden. Es ist somit davon auszugehen, dass diese Verantwortungen auch wahrgenommen und die maximalen Leistungen erbracht werden. Wieso erhalten die Führungskräfte darüber hinaus aber auch noch jährliche Prämien?   Das Prämiensystem geht offenbar davon aus, dass es noch zusätzlicher finanzieller Anreize bedarf, um die volle Leistung zu provozieren.

Neben der Reduktion von Gehältern wäre auch die Beschränkung der Amtsperioden sinnvoll. Es hat sich gezeigt, dass sich zu lange Amtsperioden auf das Verhalten der Führungskräfte auswirken. Nach etwa zehn Jahren entsteht  in den obersten Leitungsetagen offenbar eine Tendenz zur Aneignung.  In einer Art Anlehnung an das Gewohnheitsrecht werden die lediglich anvertrauten Institutionen dann zunehmend so verwaltet, als wären sie im persönlichen Besitz der Geschäftsführungen. Eine Verlängerung auf maximal drei Amtsperioden würde dem entgegen wirken.

 

Zweckmäßig, wirtschaftlich, sparsam

Es gibt Bereiche, die in allen Museen in etwa gleich ablaufen. Zentral und museumsübergreifend gestaltet und verwaltet würden sie Einsparungen bringen.

  • Über einen Pool an Aufsichtspersonal kann eine Reduktion der Kosten und ein effizienterer Einsatz gewährleistet werden. Das Technische Museum hat 17 Jahre benötigt, um herauszufinden, dass eine Sicherheitsfirma kostenungünstiger ist    als die interne Aufsicht.  Eine rechtzeitige Umstellung hätte dem Museum über die Jahre etwa drei Millionen Euro eingespart.
  • Auch die EDV ist ein Bereich, in dem Synergien zur Effizienz beitragen.
  • Interne Revision. Der Rechnungshof erachtet die getrennte Führung gleicher Bereiche, insbesondere der internen Revision, als „weder sparsam noch zweckmäßig“. Er empfiehlt den Museen eine übergreifende Zusammenarbeit, um durch die Nutzung von Synergien Know-how zu generieren und Kosten zu sparen.[i]
  • Compliance System. Verstöße gegen Compliance Bestimmungen sollten bei einer, für alle Museen zentralen Stelle (auch anonym) gemeldet werden können. Diese Stelle bearbeitet die vorgebrachten Fälle und entscheidet über etwaige Maßnahmen.
  • Um möglichst objektive und vergleichbare Zahlen zu erhalten oder allfälligen Vorwürfen zuvorzukommen, sollte die Erfassung der Besucherzahlen nach einheitlichen Richtlinien erfolgen und zentral durchgeführt werden.

 

Morgen im Teil 2, beschäftige ich mich mit der Verbesserung der Kontrolle.

 

[i] Bericht des Rechnungshofs. Reihe Bund 2016/2.