der  Abgeordneten  Wolfgang  Zinggl,  Freundinnen  und  Freunde  zum  Bericht  des
Kulturausschusses  über  die  Regierungsvorlage  679  d.B.:  Bundesgesetz,  mit  dem
das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert wird  (708  d.B.)
Der Nationalrat woll e beschließen:
Die  Regierungsvorlage  679  d.B.  betreff end  ein  Bundesgesetz,  mit  dem  das
Bundestheaterorganisationsgesetz  geändert  wird,  in  der  Fassung  des  Berichts  des
Kulturausschusses  (708  d.B.), wird wie folgt geändert:
1.  In  Z.  7  entfällt in §  7  Abs.  2  folgender Halbsatz:
„ab  dem  1.  Jänner  2016  beträgt  die  jährliche  Basisabgeltung  162,936  Millionen Euro.“
Begründung
Das  Bundesministerium  für  Finanzen  kritisiert  in  seiner  Stellungnahme  (2/SN-
130/ME),  dass  eine  in  diesem  Zusammenhang  größere  Flexibilität  des
Mitteleinsatzes  wünschenswert  und  etwa  mit  der  Inanspruchnahme  von
„Zusatzmittel“  gemäß  §  7  Abs.  2a  Bundestheaterorganisationsgesetz  zu  erreichen
wäre.  So könnte die Basisabgeltungserhöhung  unter sachlichen  Gesichtspunkten  auf
die  Absätze  2  (Basisabgeltung)  und 2a  („Zusatzmittel“)  des  §  7  verteilt  werden,  ohne
sich  der  Höhe  nach  zur  Gänze  und  im  Vorhinein  im Bundestheaterorganisationsgesetz festzulegen.
Damit  würde  auch  der  Kritik  des  Rechnungshofs  (6/SN-130/ME)  entsprochen,  dass
die  Gewährung  zusätzlicher  Mittel  in  Form  der  Basisabgeltung  an  die  Erreichung
bestimmter  Kennzahlen,  die  Setzung  von  Rationalisierungsmaßnahmen  oder  die
Erfüllung  bestimmter  Zielwerte  geknüpft  wird.  Nach  Ansicht  des  RH  kann  daher
weder  die  Angemessenheit  der  Erhöhung  der  Basisabgeltung  überprüft  werden,
noch ein wirtschaft licher  Mitteleinsatz  sichergestellt  werden.
Wird  die  Basisabgeltung  der  Bundestheater  wie  vorgesehen  um  14  Millionen  Euro
erhöht  und  kriterien los  im  Bundestheaterorganisationsgesetz  fixiert,  gibt  es
angesichts  der  budgetären  Situation  des  Bundes  keinen  Spielraum  für  alle  anderen
Kultureinrichtungen.