der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde zum Bericht des
Kulturausschusses über die Regierungsvorlage 679 d.B.: Bundesgesetz, mit dem
das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert wird (708 d.B.)
Der Nationalrat woll e beschließen:
Die Regierungsvorlage 679 d.B. betreff end ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundestheaterorganisationsgesetz geändert wird, in der Fassung des Berichts des
Kulturausschusses (708 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. In Z. 7 entfällt in § 7 Abs. 2 folgender Halbsatz:
„ab dem 1. Jänner 2016 beträgt die jährliche Basisabgeltung 162,936 Millionen Euro.“
Begründung
Das Bundesministerium für Finanzen kritisiert in seiner Stellungnahme (2/SN-
130/ME), dass eine in diesem Zusammenhang größere Flexibilität des
Mitteleinsatzes wünschenswert und etwa mit der Inanspruchnahme von
„Zusatzmittel“ gemäß § 7 Abs. 2a Bundestheaterorganisationsgesetz zu erreichen
wäre. So könnte die Basisabgeltungserhöhung unter sachlichen Gesichtspunkten auf
die Absätze 2 (Basisabgeltung) und 2a („Zusatzmittel“) des § 7 verteilt werden, ohne
sich der Höhe nach zur Gänze und im Vorhinein im Bundestheaterorganisationsgesetz festzulegen.
Damit würde auch der Kritik des Rechnungshofs (6/SN-130/ME) entsprochen, dass
die Gewährung zusätzlicher Mittel in Form der Basisabgeltung an die Erreichung
bestimmter Kennzahlen, die Setzung von Rationalisierungsmaßnahmen oder die
Erfüllung bestimmter Zielwerte geknüpft wird. Nach Ansicht des RH kann daher
weder die Angemessenheit der Erhöhung der Basisabgeltung überprüft werden,
noch ein wirtschaft licher Mitteleinsatz sichergestellt werden.
Wird die Basisabgeltung der Bundestheater wie vorgesehen um 14 Millionen Euro
erhöht und kriterien los im Bundestheaterorganisationsgesetz fixiert, gibt es
angesichts der budgetären Situation des Bundes keinen Spielraum für alle anderen
Kultureinrichtungen.
Juli 9, 2015