Parlamentarische Anfrage zur Causa Burgtheater – Kultursprecher Zinggl: „Es gibt weiter extremen Aufklärungs-  und Korrektur-Bedarf.“
Die Grünen bringen heute eine umfangreiche parlamentarische Anfrage zur Causa Burgtheater ein. „Nach der Bestellung der interimistischen künstlerischen Leitung darf nicht zur Tagesordnung übergegangen werden“, so Kultursprecher Wolfgang Zinggl zur APA. „Es gibt weiter extremen Aufklärungs- und Korrektur-Bedarf.“

Der parlamentarische Kulturausschuss vom 13. März habe vor allem Fragen zur Verantwortung der Bundestheater-Holding offen gelassen. „Ich glaube, man wird um eine Neustrukturierung der Holding nicht herumkommen. Aber zuerst muss genau geklärt werden, was schief gelaufen ist“, sagt Zinggl.

Konkret möchten die Grünen in ihrer Anfrage etwa wissen, wieso es der Holding verborgen bleiben konnte, dass es am Burgtheater kein funktionierendes Internes Kontrollsystem (IKS) gab und ob die interne Revision tätig geworden sei. Auch die Frage der Verantwortung für die Dienstverträge der künstlerischen Leiter an den Bühnengesellschaften der Bundestheater im Allgemeinen und jenen des entlassenen Burgtheater-Direktors Matthias Hartmann im Besonderen wird gestellt. Ebenso wird nach einem vom Ministerium in Auftrag gegebenen Gutachten gefragt, das ähnlich wie jenes zur Verantwortung des Künstlerischen Geschäftsführers die Verantwortung der Holding untersucht. Eine Detailfrage bezieht sich auch auf das Honorar, das die von der Holding beigezogene „Krisenkommunkationsagentur Gaisberg Consulting“ erhalte.

Weitere Fragen behandeln einzelne gesetzte oder unterlasse Handlungsschritte von Ministerium und Aufsichtsrat sowie die Beauftragung des externen Experten Peter F. Raddatz durch Matthias Hartmann und den Umstand, dass dieser in die Gebarung des Burgtheaters Einsicht nehmen durfte, während „dem Parlament zur selben Zeit die Einsicht in das Ergebnis der Effizienzanalyse mit der Begründung verweigert (wurde), es handle sich um sensible kaufmännische Daten, die Konkurrenzunternehmen nutzen könnten. Peter F. Raddatz wurde kurz danach kaufmännischer Geschäftsführer am Schauspielhaus Hamburg.“

Die meisten Anfragen bezüglich des Gebarens an den Bühnengesellschaften wurden in der Vergangenheit mit der Begründung verweigert, das Interpellationsrecht erstrecke sich nur auf die Holding, nicht jedoch auf ihre Töchter. „Ich bin der Ansicht, dass der Minister sehr wohl auskunftspflichtig ist“, so Zinggl. „Wir werden daher nicht aufhören, Fragen zu stellen.“