Der Bundespräsident verleiht folgende Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich über Antrag des jeweils nach den zu ehrenden Verdiensten zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung bzw. des Präsidenten des Nationalrates oder des Präsidenten des Bundesrates:Großstern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich
Großes goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
Großes silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
Großes goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
Großes silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
Großes goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Großes silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Goldenes Verdienstzeichen der Republik Österreich
Silbernes Verdienstzeichen der Republik Österreich
Goldene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
Silberne Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
Bronzene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
Berufstitel sind staatliche Auszeichnungen in Österreich, die als „berufsspezifische Ehrentitel“ an solche Personen verliehen werden, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufs besondere Verdienste um die Republik erworben haben. Die Verleihung erfolgt durch den Bundespräsidenten. Vorschläge auf Verleihung eines Berufstitels müssen an das jeweils zuständige Bundesministerium gerichtet werden. Im Kunst- und Kulturbereich werden u.a. folgende Berufstitel verliehen: KammersängerIn, KammerschauspielerIn, ProfessorIn.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen folgende
ANFRAGE
1) Von welchen ehemaligen Nationalsozialisten (aufgrund ihrer Biografie, ihres späteren Berufsverbotes oder ihrer Mitgliedschaft in der NSDAP, SS, SA u.ä.) ist bekannt, dass sie eine dieser Auszeichnungen erhalten haben?
2) Welchen dieser Personen wurde die Auszeichnung wieder aberkannt?
3) Wie wird generell mit Auszeichnungen nach bekannt werden einer entsprechenden Biografie im Nationalsozialismus umgegangen?
Antwort des Bundesministers zu den Fragen 1. bis 3.:
Es ist dem Bundeskanzleramt aufgrund der Biografie in den Auszeichnungsanträgen kein entsprechender Fall bekannt.
Die Vorgangsweise bei den sogenannten „Aberkennungstatbeständen“ richtet sich jeweils nach den unterschiedlichen rechtlichen Regelungen.