Auf der Webseite des BMeiA findet sich eine Übersicht über die bereits bestehenden bilateralen Kulturabkommen der Republik Österreich mit Stand 2. Juli 2012. Darüber hinaus wurde im August 2012 mit der Republik Albanien ein Abkommen über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellungen auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates geschlossen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1) Mit welchen Staaten bestehen zum heutigen Zeitpunkt bilaterale Kulturabkommen?

Antwort des Bundesministers: Zum aktuellen Zeitpunkt bestehen bilaterale Kulturabkommen mit Albanien, Ägypten,
Belgien, Bulgarien, China, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Guatemala, Indonesien, Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tunesien, Tschechische Republik und Ungarn

2) Mit welchen Staaten sind derzeit Kulturabkommen bzw. Änderungen zu bestehenden Abkommen in Verhandlung?

Antwort des Bundesministers: Derzeit finden mit dem Staat Katar, der Republik Kosovo und der Ukraine schriftliche Verhandlungen statt.

3) Mit welchen Staaten sind derzeit Kulturabkommen bzw. Änderungen zu bestehenden Abkommen geplant?

Antwort des Bundesministers: Bulgarien möchte ein neues Kulturabkommen abschließen. Dies wird voraussichtlich zur Aufnahme von Verhandlungen fuhren.

4) Mit welchen Staaten sind in der Vergangenheit Verhandlungen zu Kulturabkommen gescheitert?

Antwort des Bundesministers: In den 1980er Jahren scheiterten Bemühungen mit Nicaragua ein Kulturabkommen abzuschließen.

5) Nach welchen Kriterien wird über die Aufnahme von Verhandlungen über Kulturabkommen entschieden?

Antwort des Bundesministers: Entscheidend ist das Vorliegen von beiderseitigem Interesse.

6) Weshalb existiert kein Kulturabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika?

Antwort des Bundesministers: Die Kulturbeziehungen mit den USA entwickeln sich sehr gut. Seitens der Vereinigten
Staaten von Amerika wurde kein Interesse am Abschluss eines Kulturabkommens mitgeteilt.

7) Weshalb existiert kein Kulturabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland?

Antwort des Bundesministers: Die Kulturbeziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland entwickeln sich sehr gut. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) pflegt einen strukturierten Austausch mit dem Goethe-Institut. Im Ausland werden regelmäßig Kooperationsprojekte zwischen den Österreichischen Kulturforen und den Goethe-Instituten realisiert.

8) Gibt es Bemühungen, die sog. „Formlosen Absprachen über kulturelle Zusammenarbeit“ zu formalisieren? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Bundesministers: Derzeit gibt es keine Bemühungen um Formalisierung der „formlosen Absprachen über kulturelle Zusammenarbeit“, da die Partnerstaaten keine Initiativen in Richtung Kulturabkommen setzten und sich die formlosen Treffen bewährt haben.