Die APA berichtete am 20.1.2014, dass Volksgruppen „2012 mit insgesamt 3,79 Mio. Euro gefördert [wurden], dies ist etwas weniger als in den Jahren davor, denn 2011 waren es 3,90 Mio. Euro und 2010 noch 3,93 Mio. Euro.“
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Um welchen Betrag in Euro hat sich die ausbezahlte Volksgruppenförderung vom Jahr 2010 auf 2011, vom Jahr 2011 auf 2012, vom Jahr 2012 auf 2013, verringert?
Antwort des Bundeskanzlers:
Im Jahr 2011 wurden insgesamt € 3.902.678 ausbezahlt und somit um € 28.873 weniger als 2010 (€ 3.931.551).
Im Jahr 2012 wurden insgesamt € 116.158 weniger ausgezahlt als 2011.
Im Jahr 2013 wurden insgesamt € 5.755 weniger ausgezahlt als 2012.
2) Wie groß ist das reale Minus der Volksgruppenförderung unter Berücksichtigung der Inflation seit 2004?
Antwort des Bundeskanzlers:
Laut Auskunft der Statistik Austria hat sich der Verbraucherpreisindex 2000 von Jänner 2004 bis Dezember 2013 um 24 % verändert.
3) Wie wird die Reduktion der Auszahlung von Volksgruppenfördermitteln 2011 und 2012 begründet, da das Budget in beiden Jahren denselben Förderumfang wie 2010 vorgesehen hatte, tatsächlich aber mit jedem Jahr weniger ausbezahlt wurde?
Antwort des Bundeskanzlers:
Sowohl im Jahr 2011 als auch 2012 gliederte sich der Voranschlagsansatz 1/10506
in drei Positionen: Zuschüsse aufgrund des Volksgruppengesetzes (€ 3.544.000) die
über Empfehlungen der Volkgruppenbeiräte vergeben werden sowie sonstige Zu-
schüsse (€ 224.000) und interkulturelle Förderungen (€ 100.000). Diese Ansätze
wurden nicht reduziert, sondern blieben gleich.
Die zu Frage 1 dargestellten Zahlen machen deutlich, dass in manchen Jahren die
ausbezahlten Fördermittel tatsächlich höher waren, als die im BFG veranschlagte
Summe, da es auch zu Rückflüssen aufgrund von Rückzahlungen kommen kann.
Dies war etwa im Jahr 2011 der Fall, wo – wie auch dem „Bericht über die Volksgrup-
penförderung des Bundeskanzleramtes 2011“ zu entnehmen ist – eine Differenz
durch Rückflüsse entstand und somit € 34.678 mehr ausbezahlt wurden.
Auch 2010 wurde eine höhere Summe als im BFG veranschlagt, ausbezahlt.
Die Tatsache, dass die ausbezahlte Summe 2012 gesamt (€ 3.786.520) unter der
Summe der drei angegebenen Voranschlagsposten des Voranschlagsansatzes liegt,
ergibt sich aus dem Umstand, dass die nicht über Empfehlung der Volksgruppenbei-
räte zur Verfügung stehenden Mittel (sonstige Zuschüsse und interkulturelle Förde-
rungen) nicht zur Gänze ausgeschöpft wurden. Diese übrigen Mittel wurden der
Rücklage zugeführt.
4) Wurden im Ausmaß dieser Summen in den jeweiligen Jahren weniger Anträge gestellt? Falls ja, welche Anträge fielen weg bzw. enthielten geringere Antragssummen?
Antwort des Bundeskanzlers:
Die Anzahl der Förderungsantragssteller blieb in den Jahren 2010 bis 2013 in den
meisten Volksgruppen relativ konstant:
Betreffend die slowenische Volksgruppe: 78 bis 103 Vereins(gesamt)anträge
Betreffend die kroatische Volksgruppe: 39 bis 45 Vereins(gesamt)anträge
Betreffend die ungarische Volksgruppe: 33 bis 37 Vereins(gesamt)anträge
Betreffend die tschechische Volksgruppe: 11 bis 13 Vereins(gesamt)anträge
Betreffend die slowakische Volksgruppe: 3 Vereins(gesamt)anträge
Betreffend die Volksgruppe der Roma: 9 bis 11 Vereins(gesamt)anträge
Wie die Übersicht zeigt, ersuchen nicht alle Volksgruppenvereine jährlich um Volks-
gruppenförderungsmittel an, sondern wird je nach Schwerpunkten und Bedarf zeit-
weise von Förderantragstellungen abgesehen bzw. werden für außerordentliche an-
lassbezogene Projekte zusätzliche Förderungsmittel beantragt.
5) Weshalb sank die Projektförderung vom Jahr 2010 auf 2011 um 1.296.096 Euro? Wurden weniger Anträge eingereicht bzw. Anträge mit geringerem Umfang, oder wurden einfach weniger Mittel vom Bundeskanzleramt vergeben?
Antwort des Bundeskanzlers zu den Fragen 5., 7. und 9.:
Eine wesentliche Begründung ist bereits der Formulierung der Fragestellung 9 der
Parlamentarischen Anfrage zu entnehmen, wonach zur Erfüllung von (Vereins)Auf-
gaben das entsprechende Personal sowie alle anderen Fixausgaben weitergezahlt
werden (müssen). Sofern die Förderungsnehmer – bei steigenden Fixkosten – nicht
zusätzliche Einnahmequellen erschließen oder sonstige Rationalisierungsmaßnahmen
treffen um Einsparungseffekte zu erzielen, verbleiben im Vereinshaushalt natur-
gemäß weniger Mittel für Projektabwicklungen. Dies hat nichts mit Gestionen des
Bundeskanzleramtes zu tun.
6) Welche Projekte der Volksgruppen, die im Jahr 2010 noch gefördert worden waren, wurden im Jahr 2011 nicht mehr oder nicht mehr im selben Umfang gefördert? Bitte um Auflistung nach Volksgruppen und Einzelprojektnamen sowie dem Kürzungsbetrag.
Antwort des Bundeskanzlers zu den Fragen 6. und 8.:
Nicht alle Förderungswerber ersuchen jedes Jahr um Volksgruppenförderungsmittel,
manche suchen in unregelmäßigen Zeitspannen an, einige Vereine kommen neu da-
zu. Auch wenn viele Vereine auf bestimmte Aktivitäten spezialisiert sind, bedeutet
das nicht, dass sie solche Traditionsprojekte jedes Jahr im selben Umfang ausführen
oder angesichts sich ändernder gesellschaftlicher Bedürfnisse nicht neue Aktivitäts-
schwerpunkte setzen. Darüber hinaus verweise ich auf die dem Nationalrat übermit-
telten Berichte über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes für die
Jahre 2010, 2011 und 2012.
7) Weshalb sank die Projektförderung vom Jahr 2011 auf 2012 um 33.600 €? Wurden weniger Anträge eingereicht bzw. Anträge mit geringerem Umfang, oder wurden einfach weniger Mittel vom Bundeskanzleramt vergeben? Falls letzteres, weshalb genau, da doch eine höhere Summe budgetiert war?
8) Welche Projekte der Volksgruppen, die im Jahr 2011 noch gefördert worden waren, wurden im Jahr 2012 nicht mehr oder nicht mehr im selben Umfang gefördert? Bitte um Auflistung nach Volksgruppen und Einzelprojektname sowie dem Kürzungsbetrag.
9) Die Volksgruppenorganisationen kämpfen seit Jahren mit den immer geringer werdenden Fördermitteln. Die Mittel sind zudem nicht valorisiert, zur Erfüllung ihrer Aufgaben muss das entsprechende Personal sowie alle anderen Fixausgaben dennoch weitergezahlt werden. Was ist seitens des Bundeskanzleramts geplant, um sicherzustellen, dass die Volksgruppenorganisationen und -vereine ihre Arbeit fortführen können?
10) In der Entschließung des Menschenrechtsausschusses vom 20. 01. 2011 verpflichtete sich die Regierung in Zusammenarbeit mit Fachleuten, eine Struktur zu schaffen, die den nationalen Roma-Vereinen hilft, Projekte beim den EU-Strukturfonds einzureichen. Wie sieht diese Struktur im Detail aus und welche AnsprechpartnerInnen im Bundeskanzleramt wurden damit beauftragt?
Antwort des Bundeskanzlers:
Die Entschließung des Nationalrates 143/E XXIV.GP vom 20. Jänner 2011 betref-
fend soziale und wirtschaftliche Integration von Roma lautet wie folgt: „Die zustän-
digen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, Initiativen des Europa-
rates und der Europäischen Union zur Integration der Roma aktiv zu unterstützen
und in Zusammenarbeit mit Fachleuten eine Struktur zu schaffen, die den nationalen
Roma-Vereinen hilft, Projekte beim EU-Strukturfonds einzureichen.“
Das Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst fungiert – in Anknüpfung an die Zustän-
digkeit in Volksgruppenangelegenheiten – als „Nationale Kontaktstelle“.
Zur Verbreitung von Informationen betreffend die und zur Kommunikation über die
„Roma-Strategie“ wurden eine Website auf der Homepage des Bundeskanzleramtes
und eine Kontakt-E-Mailadresse eingerichtet: siehe www.bundeskanzleramt.at/roma
und roma@bka.gv.at.
Das nationale Monitoring in Österreich erfolgt durch eine Dialogplattform, in welcher
Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Länder, von zivilgesellschaftlichen
(Roma-)Vereinen und Fachleute aus Wissenschaft und Forschung einbezogen sind.
Die Dialogplattform dient insbesondere auch dem Informationstransfer zwischen den
Teilnehmern an der Dialogplattform.
Hinzuweisen ist darauf, dass die österreichische Roma-Strategie einen ganzheitli-
chen und integrativen Ansatz verfolgt. Für die Ergreifung und Fortführung von Maß-
nahmen sind die jeweils zuständigen Bundesministerien, Länder und Gemeinden
zuständig. Der Ministerratsvortrag zur österreichischen Roma-Strategie vom 8. Jän-
ner 2013 weist darauf hin, dass etwaige Kosten für Umsetzungsmaßnahmen aus den
veranschlagten Budgets der jeweils zuständigen Bundesministerien zu bedecken
sind. Die Finanzierung all jener laut EU-Rahmen erforderlichen Maßnahmen, die in
den Zuständigkeitsbereich der Länder und Gemeinden fallen, ist aus Mitteln der Län-
der und Gemeinden zu begleichen.
Die Nationale Kontaktstelle ist daher bestrebt, dass durch gezielte Information und
Vernetzung der zuständigen Ressorts und zuständigen Stellen der Länder und Ge-
meinden die laufende Berücksichtigung roma-spezifischer Aspekte sichergestellt und
die Finanzierung erforderlicher Maßnahmen zur Integration der Roma im Rahmen
bestehender finanzieller Ressourcen bereitgestellt werden.
Ein romaspezifischer Ansatz wurde nun erstmals im Entwurf des ESF-Programms
„Österreich 2014-2020“ festgeschrieben: Als Ergebnis der Verhandlungen zum
Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Budgetperiode 2014-
2020 werden daher im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumenten-
schutz ab 2015 für gezielt roma-spezifische Maßnahmen im Bereich Beschäftigung
ESF-Fördermittel in der Größenordnung von rund € 1 Million pro Jahr zur Verfügung
stehen. Diese Summe wird sich aus 50 % ESF-Mitteln und der notwendigen Kofinan-
zierung in der Höhe von ebenfalls 50 % zusammensetzen, die aus der Gebarung
Arbeitsmarkt aufgebracht werden wird.
11) Inwiefern ist eine strukturelle Unterstützung aller Volksgruppen beim Einreichen von Projektanträgen für Förderungen der EU-Strukturfonds angedacht, wenn das Bundeskanzleramt die letzten zwei Jahre geringere Fördermittel vergab?
Antwort des Bundeskanzlers:
Die Frage nach einer „angedachten“ strukturellen Unterstützung aller Volksgruppen
bei Projekteinreichungen zu EU-Strukturfonds hängt mit der Höhe ausgezahlter
Volksgruppenförderungsmittel nicht zusammen.
Im Rahmen der EU-Strukturfonds wird der Europäische Sozialfonds (ESF) vom Bun-
desministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz umgesetzt und ist daher
auf dieses zu verweisen. Die Umsetzung zum Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE) im Rahmen der sogenannten „Mainstream“-Programme (Ziel 1-
Übergangsregion Burgenland und Ziel 2-Regionen in den anderen Bundesländern)
und ETZ (Europäische Territoriale Zusammenarbeit) erfolgte bisher durch die Länder
(Länderangelegenheiten) mit Koordination durch das Bundeskanzleramt. Mit der
neuen Programmperiode 2014 – 2020 (und zweijährigem Auslaufzeitraum) erfolgt ein
Umstieg auf ein österreichweites Programm mit zentraler (administrativer) Verwal-
tung durch die ÖROK (Österreichische Raumordnungskonferenz), wobei die Förde-
rungsstellen – einige wenige Bundesförderstellen ausgenommen – auf der Ebene der
Länder verbleiben.
So sei beispielhaft erwähnt, dass durch die für das Land Burgenland von der RMB
Regional Management Burgenland GmbH zur Verfügung gestellten relevanten Infor-
mationen für potentielle Projektträger und Hilfestellungen bei konkreten Projektum-
setzungen dazu führte, dass auch volksgruppenspezifische Projekte initiiert und er-
folgreich umgesetzt wurden. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass das Strukturfonds-
programm Ziel 2/RWB Regionale Wettbewerbsfähigkeit Kärnten 2007-2013 mit zahl-
reichen Projekten auch die gemischtsprachigen Bezirke Kärntens unterstützt, wo-
durch der Lebensraum der Volkgruppe insgesamt wirtschaftlich gestärkt wird; betref-
fend die Programmierung des Nachfolgeprogramms Investition in Wachstum und Be-
schäftigung 2014-2020 wurde mit dem Slowenischen Wirtschaftsverband Kärnten
auch die slowenische Volksgruppe eingebunden. Weiters ist zum grenzüberschrei-
tenden Programm Österreich-Italien und Österreich-Slowenien anzumerken, dass
auf Anregung des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds auf der Programm-Home-
page im Programm Österreich-Italien (www.interreg.net) auch eine Zusammenfas-
sung des Programms in den Volksgruppensprachen der Programmregion veröffent-
licht wurde. Obwohl in der Beschreibung der Fördermaßnahmen der beiden Pro-
gramme das Volksgruppenthema nicht ausdrücklich angesprochen ist, entstanden
zahlreiche Förderprojekte, die diesem Thema gewidmet sind bzw. von Strukturen der
Volksgruppe getragen werden.