Der Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramts von 2011 und 2012 zeigt, dass trotz der in diesen Jahren immer gleich hoch veranschlagten Budgets, die Volksgruppenförderungen gesunken sind.
Die Volksgruppen haben in diesen Jahren demnach weniger Geld zur Verfügung gestellt bekommen als im jeweiligen Vorjahr. Das ist verwunderlich, weil der Budgetvoranschlag seit Jahren mit 3,868 Millionen Euro ohnehin auf niedrigem Niveau konstant geblieben ist und die laufende Inflation nicht berücksichtigt wird.

Die APA berichtete am 20.1.2014, dass Volksgruppen „2012 mit insgesamt 3,79 Mio. Euro gefördert [wurden], dies ist etwas weniger als in den Jahren davor, denn 2011 waren es 3,90 Mio. Euro und 2010 noch 3,93 Mio. Euro.“

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1) Um welchen Betrag in Euro hat sich die ausbezahlte Volksgruppenförderung vom Jahr 2010 auf 2011, vom Jahr 2011 auf 2012, vom Jahr 2012 auf 2013, verringert?

Antwort des Bundeskanzlers:

Im  Jahr  2011  wurden  insgesamt  €  3.902.678  ausbezahlt  und  somit  um  €  28.873 weniger als 2010 (€ 3.931.551).
Im Jahr 2012 wurden insgesamt € 116.158 weniger ausgezahlt als 2011.
Im Jahr 2013 wurden insgesamt € 5.755 weniger ausgezahlt als 2012.

2) Wie groß ist das reale Minus der Volksgruppenförderung unter Berücksichtigung der Inflation seit 2004?

Antwort des Bundeskanzlers:

Laut Auskunft der Statistik Austria hat sich der Verbraucherpreisindex 2000 von Jänner 2004 bis Dezember 2013 um 24 % verändert.

3) Wie wird die Reduktion der Auszahlung von Volksgruppenfördermitteln 2011 und 2012 begründet, da das Budget in beiden Jahren denselben Förderumfang wie 2010 vorgesehen hatte, tatsächlich aber mit jedem Jahr weniger ausbezahlt wurde?

Antwort des Bundeskanzlers:

Sowohl im Jahr 2011 als auch 2012 gliederte sich der Voranschlagsansatz 1/10506
in drei Positionen: Zuschüsse aufgrund des Volksgruppengesetzes (€ 3.544.000) die
über  Empfehlungen  der  Volkgruppenbeiräte  vergeben  werden  sowie  sonstige  Zu-
schüsse  (€  224.000)  und  interkulturelle  Förderungen  (€  100.000).  Diese  Ansätze
wurden nicht reduziert, sondern blieben gleich.

Die zu Frage 1 dargestellten Zahlen machen deutlich, dass in manchen Jahren die
ausbezahlten  Fördermittel  tatsächlich  höher  waren,  als  die  im  BFG  veranschlagte
Summe, da es auch zu Rückflüssen aufgrund von Rückzahlungen kommen kann.

Dies war etwa im Jahr 2011 der Fall, wo – wie auch dem „Bericht über die Volksgrup-
penförderung  des  Bundeskanzleramtes  2011“  zu  entnehmen  ist  –  eine  Differenz
durch Rückflüsse entstand und somit € 34.678 mehr ausbezahlt wurden.

Auch 2010 wurde eine höhere Summe als im BFG veranschlagt, ausbezahlt.

Die  Tatsache,  dass  die  ausbezahlte  Summe  2012  gesamt  (€  3.786.520)  unter  der
Summe der drei angegebenen Voranschlagsposten des Voranschlagsansatzes liegt,
ergibt sich aus dem Umstand, dass die nicht über Empfehlung der Volksgruppenbei-
räte zur Verfügung stehenden Mittel (sonstige Zuschüsse und interkulturelle Förde-
rungen)  nicht  zur  Gänze  ausgeschöpft  wurden.  Diese  übrigen  Mittel  wurden  der
Rücklage zugeführt.

4) Wurden im Ausmaß dieser Summen in den jeweiligen Jahren weniger Anträge gestellt? Falls ja, welche Anträge fielen weg bzw. enthielten geringere Antragssummen?

Antwort des Bundeskanzlers:

Die Anzahl der Förderungsantragssteller blieb in den Jahren 2010 bis 2013 in den
meisten Volksgruppen relativ konstant:

Betreffend die slowenische Volksgruppe: 78 bis 103 Vereins(gesamt)anträge
Betreffend die kroatische Volksgruppe: 39 bis 45 Vereins(gesamt)anträge
Betreffend die ungarische Volksgruppe: 33 bis 37 Vereins(gesamt)anträge
Betreffend die tschechische Volksgruppe: 11 bis 13 Vereins(gesamt)anträge
Betreffend die slowakische Volksgruppe: 3 Vereins(gesamt)anträge
Betreffend die Volksgruppe der Roma: 9 bis 11 Vereins(gesamt)anträge

Wie die Übersicht zeigt, ersuchen nicht alle Volksgruppenvereine jährlich um Volks-
gruppenförderungsmittel  an,  sondern  wird  je  nach  Schwerpunkten  und  Bedarf  zeit-
weise von Förderantragstellungen abgesehen bzw. werden für außerordentliche an-
lassbezogene Projekte zusätzliche Förderungsmittel beantragt.

5) Weshalb sank die Projektförderung vom Jahr 2010 auf 2011 um 1.296.096 Euro? Wurden weniger Anträge eingereicht bzw. Anträge mit geringerem Umfang, oder wurden einfach weniger Mittel vom Bundeskanzleramt vergeben?

Antwort des Bundeskanzlers zu den Fragen 5., 7. und 9.:

Eine  wesentliche  Begründung  ist  bereits  der  Formulierung  der Fragestellung  9  der
Parlamentarischen  Anfrage  zu  entnehmen,  wonach  zur  Erfüllung  von  (Vereins)Auf-
gaben  das  entsprechende  Personal  sowie  alle  anderen  Fixausgaben  weitergezahlt
werden (müssen). Sofern die Förderungsnehmer – bei steigenden Fixkosten – nicht
zusätzliche  Einnahmequellen  erschließen  oder  sonstige  Rationalisierungsmaßnahmen

treffen um Einsparungseffekte zu erzielen, verbleiben im Vereinshaushalt natur-
gemäß  weniger  Mittel  für  Projektabwicklungen.  Dies  hat  nichts  mit  Gestionen  des
Bundeskanzleramtes zu tun.

6) Welche Projekte der Volksgruppen, die im Jahr 2010 noch gefördert worden waren, wurden im Jahr 2011 nicht mehr oder nicht mehr im selben Umfang gefördert? Bitte um Auflistung nach Volksgruppen und Einzelprojektnamen sowie dem Kürzungsbetrag.

Antwort des Bundeskanzlers zu den Fragen 6. und 8.:

Nicht alle Förderungswerber ersuchen jedes Jahr um Volksgruppenförderungsmittel,
manche suchen in unregelmäßigen Zeitspannen an, einige Vereine kommen neu da-
zu.  Auch  wenn  viele  Vereine  auf  bestimmte  Aktivitäten  spezialisiert  sind,  bedeutet
das nicht, dass sie solche Traditionsprojekte jedes Jahr im selben Umfang ausführen
oder angesichts sich ändernder gesellschaftlicher Bedürfnisse nicht neue Aktivitäts-
schwerpunkte setzen. Darüber hinaus verweise ich auf die dem Nationalrat übermit-
telten  Berichte  über  die  Volksgruppenförderung  des  Bundeskanzleramtes  für  die
Jahre 2010, 2011 und 2012.

7) Weshalb sank die Projektförderung vom Jahr 2011 auf 2012 um 33.600 €? Wurden weniger Anträge eingereicht bzw. Anträge mit geringerem Umfang, oder wurden einfach weniger Mittel vom Bundeskanzleramt vergeben? Falls letzteres, weshalb genau, da doch eine höhere Summe budgetiert war?

8) Welche Projekte der Volksgruppen, die im Jahr 2011 noch gefördert worden waren, wurden im Jahr 2012 nicht mehr oder nicht mehr im selben Umfang gefördert? Bitte um Auflistung nach Volksgruppen und Einzelprojektname sowie dem Kürzungsbetrag.

9) Die Volksgruppenorganisationen kämpfen seit Jahren mit den immer geringer werdenden Fördermitteln. Die Mittel sind zudem nicht valorisiert, zur Erfüllung ihrer Aufgaben muss das entsprechende Personal sowie alle anderen Fixausgaben dennoch weitergezahlt werden. Was ist seitens des Bundeskanzleramts geplant, um sicherzustellen, dass die Volksgruppenorganisationen und -vereine ihre Arbeit fortführen können?

10) In der Entschließung des Menschenrechtsausschusses vom 20. 01. 2011 verpflichtete sich die Regierung in Zusammenarbeit mit Fachleuten, eine Struktur zu schaffen, die den nationalen Roma-Vereinen hilft, Projekte beim den EU-Strukturfonds einzureichen. Wie sieht diese Struktur im Detail aus und welche AnsprechpartnerInnen im Bundeskanzleramt wurden damit beauftragt?

Antwort des Bundeskanzlers:

Die  Entschließung  des  Nationalrates  143/E  XXIV.GP  vom  20.  Jänner  2011  betref-
fend  soziale  und  wirtschaftliche  Integration  von  Roma  lautet  wie  folgt:  „Die  zustän-
digen  Mitglieder  der  Bundesregierung  werden  aufgefordert,  Initiativen  des  Europa-
rates  und  der  Europäischen  Union  zur  Integration  der  Roma  aktiv  zu  unterstützen
und in Zusammenarbeit mit Fachleuten eine Struktur zu schaffen, die den nationalen
Roma-Vereinen hilft, Projekte beim EU-Strukturfonds einzureichen.“

Das Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst fungiert – in Anknüpfung an die Zustän-
digkeit in Volksgruppenangelegenheiten  – als „Nationale Kontaktstelle“.
Zur  Verbreitung  von  Informationen  betreffend  die  und  zur  Kommunikation  über  die
„Roma-Strategie“ wurden eine Website auf der Homepage des Bundeskanzleramtes
und eine Kontakt-E-Mailadresse eingerichtet: siehe www.bundeskanzleramt.at/roma
und roma@bka.gv.at.
Das nationale Monitoring in Österreich erfolgt durch eine Dialogplattform, in welcher
Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Länder, von zivilgesellschaftlichen
(Roma-)Vereinen und Fachleute aus Wissenschaft und Forschung einbezogen sind.
Die Dialogplattform dient insbesondere auch dem Informationstransfer zwischen den
Teilnehmern an der Dialogplattform.

Hinzuweisen  ist  darauf,  dass  die  österreichische  Roma-Strategie  einen  ganzheitli-
chen und integrativen Ansatz verfolgt. Für die Ergreifung und Fortführung von Maß-
nahmen  sind  die  jeweils  zuständigen  Bundesministerien,  Länder  und  Gemeinden
zuständig. Der Ministerratsvortrag zur österreichischen Roma-Strategie vom 8. Jän-
ner 2013 weist darauf hin, dass etwaige Kosten für Umsetzungsmaßnahmen aus den
veranschlagten  Budgets  der  jeweils  zuständigen  Bundesministerien  zu  bedecken
sind. Die Finanzierung all jener laut EU-Rahmen erforderlichen Maßnahmen, die in
den Zuständigkeitsbereich der Länder und Gemeinden fallen, ist aus Mitteln der Län-
der und Gemeinden zu begleichen.
Die  Nationale  Kontaktstelle ist  daher  bestrebt,  dass  durch  gezielte  Information  und
Vernetzung der zuständigen Ressorts und zuständigen Stellen der Länder und Ge-
meinden die laufende Berücksichtigung roma-spezifischer Aspekte sichergestellt und
die  Finanzierung   erforderlicher  Maßnahmen  zur Integration  der  Roma  im  Rahmen
bestehender finanzieller Ressourcen bereitgestellt werden.

Ein  romaspezifischer  Ansatz  wurde  nun  erstmals  im  Entwurf  des  ESF-Programms
„Österreich  2014-2020“  festgeschrieben:  Als  Ergebnis  der  Verhandlungen  zum
Mehrjährigen  Finanzrahmen  der  Europäischen  Union  für  die  Budgetperiode  2014-
2020  werden  daher  im  Bundesministerium  für  Arbeit,  Soziales  und  Konsumenten-
schutz ab 2015 für gezielt roma-spezifische Maßnahmen im Bereich Beschäftigung
ESF-Fördermittel in der Größenordnung von rund € 1 Million pro Jahr zur Verfügung
stehen. Diese Summe wird sich aus 50 % ESF-Mitteln und der notwendigen Kofinan-

zierung  in  der  Höhe  von  ebenfalls  50  %  zusammensetzen,  die  aus  der  Gebarung
Arbeitsmarkt aufgebracht werden wird.

11) Inwiefern ist eine strukturelle Unterstützung aller Volksgruppen beim Einreichen von Projektanträgen für Förderungen der EU-Strukturfonds angedacht, wenn das Bundeskanzleramt die letzten zwei Jahre geringere Fördermittel vergab?

Antwort des Bundeskanzlers:

Die Frage nach einer „angedachten“ strukturellen Unterstützung aller Volksgruppen
bei  Projekteinreichungen  zu  EU-Strukturfonds  hängt  mit  der  Höhe  ausgezahlter
Volksgruppenförderungsmittel nicht zusammen.

Im Rahmen der EU-Strukturfonds wird der Europäische Sozialfonds (ESF) vom Bun-
desministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz umgesetzt und ist daher
auf  dieses  zu  verweisen.  Die  Umsetzung  zum  Europäischen  Fonds  für  Regionale
Entwicklung (EFRE) im Rahmen der sogenannten „Mainstream“-Programme (Ziel 1-
Übergangsregion  Burgenland  und  Ziel  2-Regionen in  den  anderen  Bundesländern)
und ETZ (Europäische Territoriale Zusammenarbeit) erfolgte bisher durch die Länder
(Länderangelegenheiten)  mit  Koordination  durch  das  Bundeskanzleramt.  Mit  der
neuen Programmperiode 2014 – 2020 (und zweijährigem Auslaufzeitraum) erfolgt ein
Umstieg  auf  ein  österreichweites  Programm  mit  zentraler  (administrativer)  Verwal-
tung durch die ÖROK (Österreichische Raumordnungskonferenz), wobei die Förde-
rungsstellen – einige wenige Bundesförderstellen ausgenommen – auf der Ebene der
Länder verbleiben.

So sei beispielhaft erwähnt, dass durch die für das Land Burgenland von der RMB
Regional Management Burgenland GmbH zur Verfügung gestellten relevanten Infor-
mationen  für  potentielle  Projektträger  und  Hilfestellungen  bei  konkreten  Projektum-
setzungen dazu führte, dass auch volksgruppenspezifische Projekte initiiert und er-
folgreich umgesetzt wurden. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass das Strukturfonds-
programm Ziel 2/RWB Regionale Wettbewerbsfähigkeit Kärnten 2007-2013 mit zahl-
reichen  Projekten  auch  die  gemischtsprachigen  Bezirke  Kärntens  unterstützt,  wo-
durch der Lebensraum der Volkgruppe insgesamt wirtschaftlich gestärkt wird; betref-
fend die Programmierung des Nachfolgeprogramms Investition in Wachstum und Be-
schäftigung  2014-2020  wurde  mit  dem  Slowenischen  Wirtschaftsverband  Kärnten

auch  die  slowenische  Volksgruppe  eingebunden. Weiters  ist  zum  grenzüberschrei-
tenden  Programm  Österreich-Italien  und  Österreich-Slowenien  anzumerken,  dass
auf  Anregung  des  Kärntner  Wirtschaftsförderungsfonds  auf  der  Programm-Home-
page  im  Programm  Österreich-Italien  (www.interreg.net)  auch  eine  Zusammenfas-
sung des Programms in den Volksgruppensprachen der Programmregion veröffent-
licht  wurde.  Obwohl  in  der  Beschreibung  der  Fördermaßnahmen  der  beiden  Pro-
gramme  das  Volksgruppenthema  nicht  ausdrücklich  angesprochen  ist,  entstanden
zahlreiche Förderprojekte, die diesem Thema gewidmet sind bzw. von Strukturen der
Volksgruppe getragen werden.