Am 20. November 2014 hat der Nationalrat eine Entschließung betreffend Berücksichtigung des Unesco-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bei den TTIP-Verhandlungen gefasst.

Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, im Zuge der TTIP-Verhandlungen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln darauf hinzuarbeiten, dass das von Österreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten ratifizierte Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in den TTIP-Vertragstext aufgenommen wird.

Die Verhandlungen finden indes weiter hinter fest verschlossenen Türen statt. Was dann doch an Informationen an die Öffentlichkeit gelangt, ist überaus besorgniserregend für die kulturelle Vielfalt Europas.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1) Was haben Sie bisher in den TTIP-Verhandlungen unternommen, um der Entschließung des Nationalrats zu entsprechen?

2) Welche Erfolge konnten Sie bislang erzielen?

3) Wie beurteilen Sie die Chancen auf eine rechtsverbindliche „kulturelle Ausnahme“ im TTIP Vertragstext?

Antwort des Bundesministers zu den Frgen 1 bis 3:

Bei  den  TTIP-Verhandlungen  setze  ich  mich  selbstverständlich  dafür  ein,  dass  die
Sonderstellung des Kunst- und Kulturbereichs verteidigt wird und entsprechend not-
wendige  Absicherungen  verankert  werden.  Dafür  sprechen  auch  die  von  Österreich
unterstützten eindeutigen Vorgaben im TTIP-Verhandlungsmandat an die Europäische
Kommission,  welche  einerseits  den  audiovisuellen  Bereich  vom  Kapitel  Dienstleist-
ungen  und  Investitionen  ausnehmen  und  andererseits  klarstellen,  dass  bestehende
und künftige Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung des kulturellen Sektors und
der  sprachlichen  Vielfalt  durch  das  Abkommen  nicht  beeinträchtigt  werden  dürfen.
Kunst  und  Kultur  zählen  somit  zu  den  am  besten  abgesicherten  Bereichen  im  Ver-
handlungsmandat.

Im  Verhandlungsmandat  ist  ferner  festgehalten,  dass  TTIP  Bestimmungen  enthalten
soll, welche es den Parteien unter anderem erlauben sollen, in Übereinstimmung mit
dem  UNESCO-Übereinkommen  Maßnahmen  zu  ergreifen,  die  von  ihnen  als  zur
Förderung der kulturellen Vielfalt geeignet angesehen werden.

4) Können Sie dem Nationalrat die Verhandlungsprotokolle zu Angelegenheiten der kulturellen Vielfalt zur Verfügung stellen?

Antwort des Bundesministers:

Die  Verhandlungsprotokolle  im  Sinne  der  klassifizierten  schriftlichen  Berichte  der
Europäischen  Kommission  über  die  einzelnen  Verhandlungsrunden  wurden  und
werden regelmäßig an das Parlament übermittelt.