Am 20. November 2014 hat der Nationalrat eine Entschließung betreffend Berücksichtigung des Unesco-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bei den TTIP-Verhandlungen gefasst.
Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, im Zuge der TTIP-Verhandlungen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln darauf hinzuarbeiten, dass das von Österreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten ratifizierte Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in den TTIP-Vertragstext aufgenommen wird.
Die Verhandlungen finden indes weiter hinter fest verschlossenen Türen statt. Was dann doch an Informationen an die Öffentlichkeit gelangt, ist überaus besorgniserregend für die kulturelle Vielfalt Europas.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Was haben Sie bisher in den TTIP-Verhandlungen unternommen, um der Entschließung des Nationalrats zu entsprechen?
2) Welche Erfolge konnten Sie bislang erzielen?
3) Wie beurteilen Sie die Chancen auf eine rechtsverbindliche „kulturelle Ausnahme“ im TTIP Vertragstext?
Antwort des Bundesministers zu den Frgen 1 bis 3:
Bei den TTIP-Verhandlungen setze ich mich selbstverständlich dafür ein, dass die
Sonderstellung des Kunst- und Kulturbereichs verteidigt wird und entsprechend not-
wendige Absicherungen verankert werden. Dafür sprechen auch die von Österreich
unterstützten eindeutigen Vorgaben im TTIP-Verhandlungsmandat an die Europäische
Kommission, welche einerseits den audiovisuellen Bereich vom Kapitel Dienstleist-
ungen und Investitionen ausnehmen und andererseits klarstellen, dass bestehende
und künftige Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung des kulturellen Sektors und
der sprachlichen Vielfalt durch das Abkommen nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Kunst und Kultur zählen somit zu den am besten abgesicherten Bereichen im Ver-
handlungsmandat.
Im Verhandlungsmandat ist ferner festgehalten, dass TTIP Bestimmungen enthalten
soll, welche es den Parteien unter anderem erlauben sollen, in Übereinstimmung mit
dem UNESCO-Übereinkommen Maßnahmen zu ergreifen, die von ihnen als zur
Förderung der kulturellen Vielfalt geeignet angesehen werden.
4) Können Sie dem Nationalrat die Verhandlungsprotokolle zu Angelegenheiten der kulturellen Vielfalt zur Verfügung stellen?
Antwort des Bundesministers:
Die Verhandlungsprotokolle im Sinne der klassifizierten schriftlichen Berichte der
Europäischen Kommission über die einzelnen Verhandlungsrunden wurden und
werden regelmäßig an das Parlament übermittelt.