Grüne: Kontrolllücke muss geschlossen werden
Der Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft zeigt wieder
reichlich Missstände in der Verwaltung auf und untermauert die
Wichtigkeit der Arbeit ihrer Kommissionen im Bereich der präventiven
Kontrolle zur Einhaltung der Menschenrechte. „Obwohl die
Volksanwaltschaft der präventiven Menschenrechtskontrolle heuer
erstmals einen eigenen Band in ihrem Tätigkeitsbericht widmet, ist es
schade, dass sie mit fragwürdigen Bestellungen der neuen
Kommissionsleitungen auf Persönlichkeiten verzichtet hat, die für
ihre Leistungen im Menschenrechtsschutz hohe Wertschätzung genießen
und ihre Kommissionen bislang optimal geleitet haben“, kommentiert
der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl den heute vorgelegten
Jahresbericht der Volksanwaltschaft.

Der Bericht macht auch deutlich, wie wichtig die Ausweitung der
Kompetenzen dieser Volksanwaltschaft wäre. Die Volksanwaltschaft habe
2014 über 4.000 Beschwerden bearbeitet, die außerhalb ihres
gesetzlichen Prüfauftrags stehen. „Ausgegliederte Einrichtungen des
Bundes können bislang durch die Volksanwaltschaft nicht kontrolliert
werden. Mit einer Angleichung der entsprechenden Kompetenzen von
Volksanwaltschaft und Rechnungshof muss eine gravierende
Kontrolllücke geschlossen werden“, fordert  Zinggl. „Seit 2009 liegen
entsprechende Konzeptpapiere im Nationalrat vor. Bislang sind aber
alle Anträge von den Regierungsfraktionen blockiert worden. Dabei
beteuern sie regelmäßig, wie bedeutend die Arbeit der
Volksanwaltschaft sei.“