Am 11. Jänner 2012 wurden mit Bescheid vom BMUKK der Künstlerhilfe-Fonds aufgelöst und die Mittel des Fonds in der Höhe von 1,68 Mio € rückgeführt.

Der Künstlerhilfe-Fonds leistete als wirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtung der selbständigen, bildenden KünstlerInnen den halben auf die KünstlerInnen entfallenden Pensionsversicherungsbeitrag, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden. Ab dem Jahr 2001 war dafür der neue Künstler-Sozialversicherungsfonds zuständig, der auch andere Kunstbereiche in seinen Geltungsbereich einschloss.

Seit dem Jahr 2008 sind keine Geschäftsfälle mehr aufgetreten und auf Empfehlung des Rechnungshofes wurde daher der Fonds 2012 aufgelöst.

Die Leistungen des Fonds zielten mittelbar auf eine Verbesserung der sozialen Lage von bildenden KünstlerInnen ab.

Die Studie zur sozialen Lage von KünstlerInnen aus dem Jahr 2009 hat gezeigt, dass hier ein kulturpolitischer Handlungsbedarf besteht. Der Einsatz der rückgeführten Mittel des Fonds könnte daher direkt der Verbesserung der sozialen Lage von KünstlerInnen dienen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Wie werden Sie die 1,86 Mio €, die aus den Mitteln des Künstlerhilfe Fonds ins Budget fließen, kulturpolitisch nutzen?

2)    Inwiefern werden diese Mittel helfen die soziale Lage der KünstlerInnen zu verbessern?

3)    Bleibt der Betrag zur Gänze der Bildenden Kunst vorbehalten?

Antwort der Bundesministerin zu den Fragen 1. bis 3.:
Wie auch im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage angesprochen wäre vorweg darauf hinzuweisen, dass der Künstlerhilfe-Fonds als Fonds privaten Rechts mit Sitz in Wien 1962 als wirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtung für die selbständigen bildenden Künstlerinnen und Künstler eingerichtet wurde und zwar zur Übernahme des halben auf die Künstlerinnen und Künstler entfallenden Beitrages zur Pensionsversicherung der freiberuflich tätigen bildenden Künstlerinnen und Künstler. Die Dotierung dieses Fonds erfolgte ausschließlich aus Mitteln des Bundes bzw. der Kunstförderung.

Das System des Künstlerhilfe-Fonds lief nach der Beschlussfassung über das neue Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz aus und wurde durch eine für alle selbständig erwerbstätigen Künstlerinnen und Künstler ab 1. Jänner 2001 geltende Förderung ihrer Pensions­versicherungsbeiträge neu geregelt.

Ein Weiterbestand des Künstlerhilfe-Fonds war jedoch noch so lange erforderlich, bis alle früheren Fälle durch die Gewerbliche Sozialversicherung entsprechend abgewickelt wurden. In diesem Zusammenhang entstanden Rückzahlungen der Gewerblichen Sozialversicherung an den Künstlerhilfe-Fonds zum 31. Dezember 2011 in der Höhe von EUR 1.676.501,82.

Aufgrund einer Prüfung und Empfehlung des Rechnungshofes (Rohbericht) wurde seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur der Künstlerhilfe-Fonds mit Jahres­ende 2011 aufgelöst. Die verbliebenen Mittel wurden dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur überwiesen.

Die rücküberwiesenen Mittel von EUR 1.676.501,82 werden für Schwerpunktmaßnahmen im Bereich Digitalisierung regionaler Kinos und dringliche Strukturmaßnahmen im Bereich Musik und darstellende Kunst zur Verfügung gestellt werden.

Die Unterstützung der Digitalisierung der österreichischen Programm- und Regionalkinos, und damit deren Erhalt, ist von essentieller Bedeutung, um zu vermeiden, dass eine einseitige Konzentration erfolgt und der österreichische und europäische Film wesentliche Plattformen verliert. Für österreichische Filmemacherinnen und Filmemacher ist das Kino weiterhin ein wesentlicher Verbreitungsweg, wo noch höhere Erlöse generiert werden als bei der Auswertung über Video on Demand, DVD, uä.

Die für Theater und Musikensemble als mindesterforderliche Ergänzung zu deren Jahresbudget vorgesehenen Mittel werden mit dem Ziel gewährt, Arbeitsplätze von Künstlerinnen und Künstlern abzusichern und eine wirtschaftlich vertretbare Auftragslage für Musikerinnen und Musiker, Autorinnen und Autoren (Uraufführungen, Erstaufführungen etc.) sowie Theater­schaffende (Neuinszenierungen) durch handlungsfähige Veranstalter/Theater/Ensembles zu erhalten.