Über die Handhabe der Auskunftspflicht entscheidet nicht der Minister

Ein Verletzung des Auskunftsrechts und damit der demokratischen Regeln sieht Wolfgang Zinggl, Kultursprecher der Grünen, wenn ein Minister auf parlamentarische Fragen nicht antwortet, weil sonst angeblich Schaden für die Republik entstünde. „Diese Ausrede ist nicht akzeptabel. Der Schaden ist im Fall Burgtheater schon längst entstanden, jetzt ginge es darum, aufzuklären, wie er entstanden ist, um ähnliches in Zukunft zu vermeiden“, kontert Zinggl. „Zudem könne bei den von Minister Ostermayer nicht beantworteten Fragen keine Rede von einem Folgeschaden sein. Welcher Schaden entstünde denn zum Beispiel bei einer Antwort auf die Frage, wie sich die Übermittlung von geheimen Daten des Burgtheaters an Dritte mit dem Datenschutz vereinbaren lasse?“ Gemeint waren die Aushändigung der Burgtheaterunterlagen an einen Hamburger Theaterleiter, während die selben Unterlagen dem Parlament vorenthalten wurden. Auch die Frage, welche Themen denn der Aufsichtsrat des Burgtheaters behandelt habe, wurde von Ostermayer nicht beantwortet. „Welcher schaden ließe sich daraus ableiten? Es ist nicht Aufgabe des Ministers, abzuwägen, welche Folgen eine Auskunft nach sich ziehe, die er zu geben hat. Geheimhaltung und Intransparenz machen die Burgtheatergeschäfte nicht besser, sie behindern vielmehr eine lückenlose Aufklärung.“