Im Leopoldmuseum werden zweckgewidmete Gelder zur Abdeckung von Schulden verwendet?

Eigentlich wäre ja die Unveräußerlichkeit der Sammlung in der Stiftungsurkunde §2 (1) geregelt: „Die Stiftung hat den Zweck, die vom Stifter gegründete Sammlung auf Dauer zu erhalten“. Deshalb waren die Grünen immer skeptisch, was den Verkauf von Schiele-Werken aus der Sammlung betrifft. Noch im Juli 2014 hat der Kultursprecher der Grünen, Wolfgang Zinggl, an den zuständigen Minister Ostermayer als übergeordneten Subventionsgeber die Frage gerichtet: „In welcher Weise lässt sich die häufig wiederholte Argumentation des Leopold Museums, man könne aufgrund der Unteilbarkeit der Sammlung keine Kunstwerke zurückgeben, mit der Praxis vereinbaren, Schiele-Zeichnungen aus der Sammlung zu veräußern, und damit einen Vergleich betreffend ein Schiele-Gemälde zu finanzieren?“

Die Problematik war Zinggl erstmals im Juni 2011 aufgefallen. In einer Parlamentarischen Anfrage „betreffend Ausverkauf im Leopold Museum“ überlegt Zinggl: „Wenn der gesamte Versteigerungserlös zur Abfindung von Rechtsnachfolgern der NS-Opfern dienen soll, bleibt die Frage offen, warum Bilder mit bedenklicher Provenienz im Museum verbleiben, während zentrale Werke aus der Sammlung offensichtlich entbehrlich sind. Auf die Bundesmuseen umgelegt: Dürfte das Kunsthistorische Museum Brueghels Bauernhochzeit verkaufen, um die Rückgabe wertvoller Gemälde zu vermeiden?“

Diethard Leopold hat immer angekündigt, die Erlöse aus der Versteigerung des Bildes Häuser mit bunter Wäsche/Vorstadt II ausschließlich für Vergleichs- und Abschlagszahlungen gegenüber den rechtmäßigen Eigentümern entzogener Kunstwerke zu verwenden. Zinggl dazu 2011: „Zum einen wird die Gebarung des Museums diesbezüglich nicht kontrolliert, und zum anderen könne niemand vorhersagen, wie hoch die Erlöse aus der Versteigerung des Werkes tatsächlich sein würden.“ Und Zinggl fragte die damalige Ministerin Claudia Schmied:
„Auf welche Weise stellen Sie sicher, dass die Stiftung Leopold Erlöse aus der Versteigerung von Egon Schieles Gemälde Häuser mit bunter Wäsche/Vorstadt II ausschließlich zum Zwecke von Abschlags-oder Entschädigungszahlungen an die rechtmäßigen Eigentümer entzogener Kunstwerke einsetzt? Wie werden Sie agieren, sollte der Stiftung Leopold nach einer allfälligen Einigung mit allen verbliebenen Anspruchsberechtigten noch große finanzielle Mittel aus der Versteigerung von ‚Häuser mit bunter Wäsche/ Vorstadt II‘ bleiben?“

2012 wurde bekannt, dass die Leopold-Privatstiftung zur Finanzierung von Vergleichen weitere Werke verkaufen wird. Zum Vergleichen von Werken? Es gäbe, tröstete die Stiftung, eine Zweckbindung, das Geld nur für Restitutionen zu verwenden. Dafür wurde sogar das Ausfuhrverbot für die Bilder aufgehoben.
Nun aber hat, laut Diethard Leopold, die Stiftung zweckgebundene Gelder doch dazu verwendet, um Fehlbeträge in der Bilanz zu korrigieren. Wir „haben Schulden bei uns selbst“ sagt Leopold im Interview am 15. Februar 2015 im Kurier: „Es blieb ein Betrag übrig. Und diesen haben wir einstweilen verwendet“.

Einstweilen? Jetzt stellt Zinggl andere Fragen: „Wie hoch sind diese Schulden? Welcher Rückzahlungsplan liegt den Schulden zugrunde und wie können sie zurückgezahlt werden, ohne die SteuerzahlerInnen zu belasten? Wer hat das Recht, Kredite zu vergeben, die durch nichts gedeckt sind als durch die Hoffnung auf eine Erhöhung der staatlichen Subvention? Das Burgtheater lässt grüßen.“